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Foto: Olaf Scholt nimmt zur Pressekonferenz den Mund-Nasen-Schutz ab
dpa
13.11.2020

Corona-Neustarthilfe für Soloselbstständige

Gute Nachrichten für Soloselbständige – insbesondere Künstler, Schauspielerinnen und andere Kulturschaffende. Die Regierung legt bei den Corona-Hilfen nach. Die Überbrückungshilfe wird verlängert und so weiter entwickelt, dass sie auch denen zugutekommt, die bislang davon nicht profitieren. „Wir wollen den Soloselbständigen helfen“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz. Soloselbständige erhalten Zuschüsse von bis zu 5000 Euro.

Die Kultur und Kreativszene wird von der Corona-Krise seit Monaten hart getroffen. Die Bundesregierung will die Folgen des November-Lockdowns für die Beschäftigten in der Kreativwelt abfedern. Neben der Novemberhilfe, die vor allem auch für Soloselbständige greift, wird es mehr Hilfe für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche geben.

„Mit der Neustarthilfe erhalten Soloselbständige, die oft keine Betriebskosten geltend machen konnten, eine Sonderunterstützung von einmalig bis zu 5000 Euro – als unbürokratischer Zuschuss“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz am Freitag. Das helfe „gerade Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die von den Auftrittsbeschränkungen der Pandemie besonders gebeutelt sind“.

Die Corona-Hilfen im Überblick

Neustarthilfe – besondere Unterstützung für Soloselbstständige

Für wen?

Soloselbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, können künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum von Dezember bis voraussichtlich Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten.

Was?

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 25 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 5.000 Euro. Der Referenzumsatz orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Umsatz im Jahr 2019. Wer seine selbständige Tätigkeit erst nach Oktober 2019 begonnen hat, kann als Vergleich auch den Oktober 2020 nehmen oder einen Durchschnittsumsatz seit der Gründung.

Wichtig: Offiziell handelt es sich bei der Neustarthilfe um einen Zuschuss zu den Betriebskosten, davon dürfen Soloselbstständige aber auch die Lebenshaltungskosten bestreiten. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Grundsicherung und ähnliche Leistungen angerechnet, sondern zusätzlich ausgezahlt.

Wann?

Die Neustarthilfe soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden. Die Details zur Antragstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen. Sie wird als Einmalzahlung überwiesen.

Sie wird als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen bei Antragstellung noch nicht feststehen. Liegt der Umsatz während der Laufzeit bei über 50 Prozent des Referenzumsatzes, sind Vorschusszahlungen zumindest anteilig zurückzuzahlen. Wer die Neustarthilfe erhält, muss nach Ablauf des Förderzeitraums eine Endabrechnung durch Selbstprüfung erstellen. Im Rahmen dieser Selbstprüfung sind etwaige Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu den Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu addieren. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenartige Nachprüfungen statt.

Die Novemberhilfe

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, (Solo-)Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die vom November-Lockdown betroffen sind. Zum Beispiel Gaststätten, Bars, Kinos.

Neu vereinbart wurde, dass nun auch Beherbungsbetriebe und Veranstaltungsstätten – also z.B. Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen – die Novemberhilfe beantragen können.Unterstützung bekommen auch indirekt betroffene Firmen – etwa Lieferanten für Kneipen – wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen.

Neu hinzukommen Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferung und Leistungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen betroffen sind, über Dritte erzielen. Das hilft zum Beispiel vielen Unternehmen und Selbstständigen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wie Tontechnikerinnen, Bühnenbauern und Beleuchterinnen.

Ein Beispiel: Ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert, wäre ohne die Klarstellung nicht antragsberechtigt. Die Messe ist als direkt betroffenes Unternehmen geschlossen, die Veranstaltungsagentur gilt als indirekt betroffenes Unternehmen, wenn sie 80 Prozent ihres Umsatzes mit der Messe und anderen direkt betroffenen Unternehmen macht. Da die Veranstaltungsagentur als Vertragspartner des Caterers nicht direkt von der Schließung betroffen ist, ginge der Caterer leer aus. Wäre er jedoch direkt von der Messe beauftragt worden, wäre er antragsberechtigt. Mit der Klarstellung erhält der Caterer als mittelbar indirekt betroffenes Unternehmen Unterstützung.

Wie sieht die Novemberhilfe aus?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt - bis zu einer Obergrenze von 1 Million Euro, soweit der bestehende EU-beihilferechtliche Spielraum das zulässt. Zuschüsse über 1 Million Euro müssen von der EU-Kommission genehmigt werden. Vor allem bei großen Unternehmen schaut Brüssel genau hin.

Soloselbstständige können als Vergleich auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Das hilft Musikern oder Schauspielerinnen, deren Einnahmen oft schwanken und die möglicherweise im November 2019 gar keine Umsätze hatten.

Eine Sonderregel gilt für junge Firmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Sie können als Vergleich auch den Oktober 2020 nehmen oder einen Durchschnittsumsatz seit der Gründung.

Überbrückungshilfe wird verlängert und erweitert

Für wen?

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen in den vergangenen Monaten nur geringe oder gar keine Umsätze erzielen konnten.

Was?

Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Durch die Überbrückungshilfe wird ein Teil der Fixkosten von Selbstständigen und Unternehmen erstattet, damit diese – trotz geringem oder keinem Umsatz – zum Beispiel Lokalmiete etc. bezahlen können. Die bestehende Überbrückungshilfe wird bis Ende Juni 2021 verlängert und ausgeweitet. Die Details stehen fest und werden zeitnah bekannt geben.

Leichter Zugang zur Grundsicherung

Selbstständige können zudem leichter Grundsicherung erhalten, so dass ihr Lebensunterhaltund der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden.

Für wen?

Für alle, aber insbesondere für Selbstständige, die derzeit (also nicht nur im November) kein oder kaum Einkommen erzielen können und so zwischenzeitlich ihren Lebensunterhalt und ihre tatsächlichen Wohnkosten decken können.

Was?

Einfacher Zugang zur Grundsicherung mit hohem persönlichen Vermögensfreibetrag (60.000€ + jeweils 30.000 € für jedes weitere Familienmitglied), der nicht angetastet wird. Auch Betriebsvermögen und die Altersvorsorge bleiben unberücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten der Wohnung oder des Eigenheims werden übernommen.