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Foto: Olaf Scholz spricht im Bundestag
dpa
29.10.2020

Schnell, großzügig und unbürokratisch

Vizekanzler Olaf Scholz verspricht Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen, die im November wegen der Corona-Pandemie geschlossen werden, „massive, in dieser Größenordnung bisher unbekannte Unterstützungsleistungen“.

Die Tatsache, dass die teilweise Schließung von Kultur, Veranstaltungen, Sport oder Gastronomie auf wenige Wochen begrenzt sei, ermögliche es dem Bund, diese Hilfen zu stemmen, sagte der Finanzminister am Donnerstag. Der Bund plant für den November noch einmal milliardenschwere Nothilfen in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro.

Es sei klar, dass viele Betriebe im November auf gute Geschäfte gehofft hätten - wenn auch nicht so gute wie zu Vor-Corona-Zeiten, sagte Scholz. Die neuen Maßnahmen träfen sie hart. „Wir helfen ihnen, dass sie das auch durchstehen können“, betonte der Vizekanzler. Die beschlossenen Unterstützungspakete wirkten „unmittelbar, massiv, schnell und unbürokratisch“.

Darum geht's

  • Konkret werden Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten ihre Umsatzausfälle im Umfang von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 ersetzt bekommen. Bei größeren Unternehmen sei es etwas weniger, sagte Scholz.

  • Die Hilfen werden mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

  • Ein Beispiel:
    Eine Gaststätte hatte im November 2019 Umsätze in Höhe von 100.000 Euro und muss nun im November 2020 schließen.

    Der Erstattungsbetrag liegt also bei rund 75.000 Euro (75 Prozent des Umsatzes), abzüglich sonstiger Hilfen.

    Wenn die Beschäftigten während der Zeit der Schließung in Kurzarbeit sind und das Unternehmen durch das Kurzarbeitergeld in Höhe von 25.000 Euro für den Monat unterstützt wird, würde dieser Betrag verrechnet. Dementsprechend würden 50.000 Euro außerordentliche Wirtschaftshilfe ausbezahlt.

  • Falls eine Firma im November 2019 noch gar nicht existiert hat, kann ein Monat aus dem laufenden Jahr als Vergleichswert genommen werden. Zum Beispiel der Oktober, weil der mit seinem nassen Wetter eher mit dem November vergleichbar ist als ein Sommermonat.

  • Und was ist, wenn zum Beispiel Künstlerinnen und Künstler im November 2019 gar keine Umsätze hatten? Soloselbstständige können wählen: entweder den Umsatz aus dem November 2019 oder den Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019. Davon dann 75 Prozent als Zuschuss. Für die fixen Kosten.

  • Diese Hilfe kann in Kürze über die Plattform der Überbrückungshilfebeantragt werden.

  • Der Bund wird auch die Überbrückungshilfen, Zuschüsse für kleine und mittlere Firmen, verlängern und die Konditionen für die am stärksten betroffenen Bereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dabei geht es zum Beispiel um die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Soloselbstständigen.

  • Außerdem wird der sehr erfolgreiche Schnellkredit der staatlichen Förderbank KfW erweitert und für sehr kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet.

  • Der Finanzminister kündigte auch Unterstützung für Betriebe an, die zwar nicht schließen müssen, aber trotzdem vom Lockdown betroffen sind. Zum Beispiel Wäschereien, die für Hotels arbeiten.

Vizekanzler Olaf Scholz warb erneut um Unterstützung in der Bevölkerung. „Die Lage ist ernst - auch wenn sie sich noch nicht für jeden so anfühlt“, betonte er. Deshalb müsse man nun schnell und entschlossen reagieren, um den Anstieg der Infektionszahlen jetzt zu durchbrechen.