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Foto: Olaf Scholz mit Mund-Nase-Bedeckung
dpa
27.11.2020

Stark durch die Krise

Gute Nachrichten für alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die vom Corona-Teil-Lockdown gebeutelt sind. Der Bund hat weitere Coronahilfen vorgestellt: Die Dezemberhilfe kommt, die Überbrückungshilfe wird verlängert und ausgeweitet. „Wir stehen fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen“, sagt Vizekanzler Olaf Scholz. Das müssen Selbstständige und Unternehmen jetzt wissen.

Der Bund weitet seine Finanzhilfen für Firmen und Selbstständige aus, die von der Coronakrise betroffen sind. „Die Corona-Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Die Einschränkungen belasten uns, es ist ein Kraftakt für alle. Es gilt daher weiterhin: Wir stehen fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen, wir halten entschlossen gegen die Krise“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz am Freitag.

Der Finanzminister kündigte an, dass die Überbrückungshilfe nochmal deutlich verbessert wird, „außerdem gibt es eine unbürokratische Dezemberhilfe“. Das koste viel Geld, „aber die Alternative einer Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen wäre noch viel teurer für uns alle“. Olaf Scholz weiter: „Gemeinsam meistern wird das, gemeinsam sind wir für alles gerüstet.“

Das müssen Selbstständige und Unternehmen jetzt wissen.

Die Novemberhilfe, die seit 25. November beantragt werden kann, wird bis zum 20. Dezember verlängert.

Die Dezemberhilfe

Für wen?
Wie bei der Novemberhilfe sind Unternehmen, Betriebe, (Solo-)Selbstständige, Vereine und Einrichtungen antragsberechtigt, die vom Teil-Lockdown direktbetroffen sind. Zum Beispiel Gaststätten, Bars, Kinos, Hotels.
Außerdem: Unternehmen, die indirekt betroffen sind – also etwa der Getränkelieferant für Restaurants, wenn mindestens 80 Prozent seines Umsatzes von diesen Kunden abhängt.

Was?
Ausgleich der Umsatzeinbußen: 75 Prozent des Umsatzes, den sie im November 2019 erzielt hatten. Soloselbstständige können auch den Monatsdurchschnitt des Jahres 2019 angeben. Die Dezemberhilfe kann auch für den persönlichen Lebensunterhalt verwendet werden.

Unternehmen, die nach Dezember19 aufgemacht haben, können den Umsatz des Oktobers 20 zugrunde legen – oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung.

Wenn ein Restaurant im Dezember aber noch Außerhausverkauf anbietet, wird der entsprechende Umsatz bis zu 25 Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem Vorjahr nicht angerechnet – kann also einbehalten werden.Andere staatliche Leistungen, die für den November gezahlt wurden, werden hingegen angerechnet – also zum Beispiel Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

Wie und wann?
Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine genaues Datum kann derzeit nicht genannt werden. Wir informieren, sobald man Anträge für die Dezemberhilfe über die Plattform der Überbrückungshilfe stellen kann.

Der Antrag muss wie bei der Novemberhilfe durch eine Steuerberaterin, einen Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder eine Rechtsanwältin erfolgen. Ausnahme: Soloselbstständige können bis zu 5.000 € selbst beantragen, wenn sie bis dahin noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt hatten. Sie brauchen dafür lediglich ein ELSTER-Zertifikat.

Davon abgesehen erfolgt die Dezemberhilfe unabhängig von der Überbrückungshilfe.

Überbrückungshilfe wird verlängert und erweitert

Außerdem wird die Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 verlängert und ausgeweitet. Das sind Zuschüsse für Firmen, die in der Coronakrise hohe Umsatzeinbußen haben.

Für wen?
Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen in den vergangenen Monaten nur geringe oder gar keine Umsätze erzielen konnten.

Neu: Alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland sind antragsberechtigt. Hilfen solle es jetzt auch für diejenigen geben, deren Umsatz im November und Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 40 Prozent zurückging.
Ansonsten bleibt es bei den Zugangsvoraussetzungen von mindestens 50 Prozent Umsatzrückgang in zwei zusammenhängenden Monaten beziehungsweise 30 Prozent seit April 2020.

Was?
Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Durch die Überbrückungshilfe wird ein Teil der Fixkosten von Selbstständigen und Unternehmen erstattet, damit diese – trotz geringem oder keinem Umsatz – zum Beispiel Lokalmiete etc. bezahlen können. Die bestehende Überbrückungshilfe wird bis Ende Juni 2021 verlängert und noch einmal deutlich ausgeweitet.

Neu: Es gibt mehr Geld. Statt bislang höchstens 50 000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der sogenannten „Überbrückungshilfe III“ nun bis zu 200 000 Euro pro Monat.

  • Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen. Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.

  • Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt. So kann etwa ein Schausteller, der ein Karussell gekauft hat und per Kredit oder aus dem Eigenkapital finanziert hat, die Hälfte der monatlichen Abschreibung als Kosten in Ansatz bringen.

  • Die branchenspezifische Fixkostenregelung für die Reisebranche wird erweitert. Das Ausbleiben oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros bzw. vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen bleiben förderfähig. Die vorherige Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Auch kurzfristige Buchungen werden berücksichtigt. Außerdem sind für die Reisewirtschaft zusätzlich zu der Förderung von Provisionen oder Margen im ersten Halbjahr 2021 auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkostenpauschale abgebildete interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020 förderfähig.

  • Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen. Dabei sind sowohl interne als auch externe Ausfallkosten förderfähig.

  • Mit einem Sonderfonds für die Kulturbranche ermöglicht die Bundesregietung unter anderem Bonuszahlungen für Kulturveranstaltungen und federt das Risiko von Veranstaltungsplanungen in der unsicheren Zeit der Pandemie ab. Zu den Details laufen derzeit noch die Arbeiten.

„Neustarthilfe“ für Soloselbstständige

Außerdem wird es eine „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige geben.

Für wen?
Soloselbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, können künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum von Dezember bis voraussichtlich Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten.

Was?
Die Neustarthilfe beträgt einmalig 25 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 5.000 Euro. Der Referenzumsatz orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Umsatz im Jahr 2019. Wer seine selbständige Tätigkeit erst nach Oktober 2019 begonnen hat, kann als Vergleich auch den Oktober 2020 nehmen oder einen Durchschnittsumsatz seit der Gründung.

Wichtig: Offiziell handelt es sich bei der Neustarthilfe um einen Zuschuss zu den Betriebskosten, davon dürfen Soloselbstständige aber auch die Lebenshaltungskosten bestreiten. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Grundsicherung und ähnliche Leistungen angerechnet, sondern zusätzlich ausgezahlt.

Wann?
Die Neustarthilfe soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden.

Die Details zur Antragstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen. Sie wird als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen bei Antragstellung noch nicht feststehen. Liegt der Umsatz während der Laufzeit bei über 50 Prozent des Referenzumsatzes, sind Vorschusszahlungen zumindest anteilig zurückzuzahlen.

Wer die Neustarthilfe erhält, muss nach Ablauf des Förderzeitraums eine Endabrechnung durch Selbstprüfung erstellen. Im Rahmen dieser Selbstprüfung sind etwaige Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu den Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu addieren. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenartige Nachprüfungen statt.

Leichter Zugang zur Grundsicherung

Selbstständige können zudem leichter Grundsicherung erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden.

Für wen?
Für alle, aber insbesondere für Selbstständige, die derzeit kein oder kaum Einkommen erzielen können und so zwischenzeitlich ihren Lebensunterhalt und ihre tatsächlichen Wohnkosten decken können.

Was?
Einfacher Zugang zur Grundsicherung mit hohem persönlichen Vermögensfreibetrag (60.000€ + jeweils 30.000€ für jedes weitere Familienmitglied), der nicht angetastet wird. Auch Betriebsvermögen und die Altersvorsorge bleiben unberücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten der Wohnung oder des Eigenheims werden übernommen.