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17.09.2008

Rede anlässlich der Veranstaltung "Neue Wege für behinderte Menschen: VN-Konvention und Unterstützte Beschäftigung"

Es gilt das gesprochene Wort! 

Sehr geehrte Frau Schwarz,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,  

auch ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer Veranstaltung zu neuen Wegen für behinderte Menschen, VN-Konvention und Unterstützte Beschäftigung hier im Bärensaal des Alten Stadthauses.  

Der Bär, bekanntlich ein starkes Tier, ist ein gutes Leitbild für all das, was wir uns für den heutigen Tag vorgenommen haben.  

Vorneweg geht mein spezieller Dank an Frau Schwarz von der Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin.   Ihnen Frau Schwarz danke ich sehr für die Gastfreundschaft und für die tatkräftige Unterstützung bei der Vorbereitung unserer Tagung.  

Meine sehr geehrten Damen und Herren,  
ich denke, Ihnen ist es ähnlich wie mir gegangen, als Sie den Film über Andrea Halder gesehen haben.   Auch wenn wir nicht alle einen Wecker haben, der derartig gut jeden Ansatz von Morgenmuffligkeit vertreibt, der Rest ist uns bekannt: Die Tasse Kaffee, das Geschirr in der Spüle verbunden mit dem festen Vorsatz, heute Abend spüle ich aber wirklich, das Radeln ins Büro, das Treffen mit den Kolleginnen und Kollegen, das gute Gefühl, in einem netten Team gut aufgehoben zu sein und seine Arbeit mit Spaß und Engagement zu machen.  

Es ist also nicht nur die subjektive Kameraführung, die uns vermittelt: Frau Halder ist wie wir. Alles ganz normal.   Erst im "Gegenschuss" am Ende wird sichtbar: Andrea Halder hat das so genannte Down-Syndrom, sie ist nach dem landläufigen Urteil und der Definition des Sozialgesetzbuches behindert.  
"Behindert" das war früher das Verdikt aus der Gesellschaft derjenigen, die mit diesem Anderssein nicht umgehen konnten, ausgegrenzt, ausgestoßen, seiner Menschenrechte beraubt, medizinisch vernachlässigt oder für Experimente missbraucht zu werden, von physischer Gewalt, gar von Vernichtung bedroht zu sein.   Seinen menschenverachtenden Höhepunkt erreichte diese Entwicklung in Deutschland bekanntlich mit dem nationalsozialistischen Euthanasieprogramm T 4, das sich im kommenden Jahr zum 70. Mal jährt und das unweit von hier in der Tiergartenstraße 4 geplant wurde.  

Die Lehre, die uns die Geschichte mitgibt, ist, dass es die Ausgrenzung aus der Gesellschaft ist, das Abstempeln, das verhindert, dass behinderte und nichtbehinderte Bürgerinnen und Bürger aufs Selbstverständlichste miteinander leben.   Um nichts anderes als um diese Selbstverständlichkeit geht es bei der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung.   Die Teilhabe am Arbeitsleben nimmt dabei eine Schlüsselstellung ein.  

Meine Damen und Herren,  
wir sprechen nicht ohne Grund vom Arbeitsleben, denn Arbeit haben, das ist weit mehr als nur seinen Lebensunterhalt zu verdienen.   Denn an der Erwerbsarbeit hängen Identität, Selbstachtung und Zugehörigkeitsgefühl.   Arbeit und Kollegen haben, das bedeutet dazuzugehören und das Leben in die eigene Hand nehmen zu können. Es bedeutet, aus eigener Kraft Unabhängigkeit und Selbständigkeit zu erreichen.  

Meine Damen und Herren,  
eine soziale Marktwirtschaft hat die Verantwortung, alles dafür zu tun, dass jede und jeder seine Fähigkeiten entwickeln, in die Arbeitswelt einbringen und sich neue Chancen eröffnen kann.   In der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung begegnet uns diese Idee des eigenen Glückes Schmied zu sein als "Pursuit of happiness".   Diese Chance zur Selbstentfaltung ist ein klassisches Bürger- und Menschenrecht.   Deswegen ist es auch alles andere als ein Zufall, dass unsere Tagung sich mit zwei Themen beschäftigt, zwischen denen bei oberflächlicher Betrachtung Welten liegen.  

Die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt die völkerrechtliche Grundlage dafür, dass rund 650 Millionen behinderte Menschen weltweit dieselben Rechte beanspruchen können, wie ihre nichtbehinderten Mitbürger. Sie ist Ausdruck des aktiven Kampfes gegen Diskriminierung.   Ein großer Schritt!  

Das beschäftigungspolitische Instrument "Unterstützte Beschäftigung", das wir gerade neu einführen, zielt verglichen damit auf eine kleine Personengruppe es sollen die konkreten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um behinderte Bürgerinnen und Bürger mit besonderem Unterstützungsbedarf in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.  

Vermeintliche Detailfragen. Doch wie es ein chinesisches Sprichwort auf den Punkt bringt: "Auch ein hunderttausend Fuß hoher Turm ruht auf der Erde."  Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern der Konvention, die deutsche Regierungsdelegation hat bei den Verhandlungen wichtige und gute Akzente gesetzt.   Und für uns stand von Anfang an fest, dass die Verbände behinderter Menschen als "Experten in eigener Sache" eine wichtige Stimme bei der Konvention haben sollen und haben müssen.  

Mit Frau Professorin Degener hatten wir das große Glück, eine hervorragende Expertin in unserer Delegation zu haben, die als Menschenrechtsexpertin auch international höchsten Ruf genießt.   Ich begrüße Sie, liebe Frau Professorin Degener, ganz herzlich und freue mich sehr, dass Sie nachher an der Podiumsdiskussion teilnehmen werden.  

Wir drücken weiterhin aufs Tempo. Wir haben die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung jetzt abgeschlossen und werden in der kommenden Woche mit einem Kabinettsbeschluss das parlamentarische Verfahren einleiten.   Ich bin zuversichtlich: Am 1. Januar 2009 wird das Ratifizierungsgesetz in Kraft treten.  

Sehr geehrte Damen und Herren,  
wir können in Deutschland stolz auf die Fortschritte in der Politik für und mit behinderten Bürgerinnen und Bürgern sein.   Seit 1998 zum traditionellen sozialrechtlichen auch ein starker bürgerrechtlicher Ansatz in der Politik für und mit behinderten Bürgerinnen und Bürgern getreten ist, ist es gelungen, in nur einem Jahrzehnt ein ganzes Politikfeld von Grund auf zu erneuern und Großes auf den Weg zu bringen:

Sozialgesetzbuch IX, Behindertengleichstellungsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, eine ganze Reihe erfolgreicher Arbeitsmarktprogramme und eben die Einführung des Persönlichen Budgets als Rechtsanspruch.   Alles das hat den Alltag behinderter Bürgerinnen und Bürger in Deutschland spürbar positiv verändert.  

Aber es wäre falsch, sich auf den Lorbeeren auszuruhen. Es gibt keinen Grund zur Selbstzufriedenheit. Wir müssen gemeinsam ehrgeizig bleiben.   Die Konvention ermuntert und verpflichtet uns dazu.  

Besonders am Herzen liegt mir der Bereich Ausbildung und Beschäftigung.   Zweifellos haben wir bei der Steigerung der Ausbildungs- und Beschäftigungschancen behinderter Arbeitsuchender in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt.   Monat für Monat sind einige tausende Menschen mit Behinderung weniger arbeitslos und eröffnen sich neue Perspektiven.  

Doch zur Wahrheit gehört auch: Die allgemeine Arbeitslosigkeit sinkt schneller als die der behinderten Arbeitsuchenden.   Im August waren bei der Bundesagentur für Arbeit 154.000 schwerbehinderte Arbeitsuchende gemeldet. Das ist eine Zahl, mit der sich keiner von uns abfinden kann und sollte.   Unternehmen, Sozialpartner Arbeitsvermittlung, Verbände und diejenigen, die politische Verantwortung tragen. Hier sind wir alle gefordert!  

Aktive Förderung bleibt dabei notwendig, um individuelle Startchancen zu verbessern.   Die "Initiative job" und "Job4000" sind erfolgreich. Und auch der Ausbildungsbonus, der zum neuen Ausbildungsjahr eingeführt wird, unterstützt in besonderem Maße, dass zusätzliche Ausbildungsstellen für behinderte Jugendliche, die schon länger als ein Jahr eine Ausbildung suchen, entstehen können.  

Gemeinsam mit der Förderung der Übergänge von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt schnüren wir daraus ein effizientes Gesamtpaket.   Wir setzen damit nicht nur quasi pflichtschuldig ein Vorhaben des Koalitionsvertrages um, sondern zeigen auch, dass wir den Artikel 27 der VN-Konvention ernst nehmen. Darin wird das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit anerkannt. Ausdrücklich eingeschlossen ist die Möglichkeit, in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt zu arbeiten.  

Diesem Ziel kommen wir mit dem Instrument Unterstützte Beschäftigung ein gutes Stück näher. Wir haben damit die Chance, auch innerhalb Europas Schrittmacher zu werden, denn auch die Europäische Kommission beabsichtigt, ein Diskussionspapier zu entwickeln, das Ideen sammelt, wie Unterstützte Beschäftigung in Europa gefördert werden kann.  

Ziel ist die Eingliederung behinderter Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.   Wir wollen damit auch erreichen, dass mehr behinderte Menschen als bislang ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gemeinsam mit nicht behinderten Menschen erarbeiten können.   Zielgruppe sind insbesondere Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Förderschulen, aber auch diejenigen, die im Laufe ihres Erwerbslebens behindert werden.

Dabei handelt es sich um Menschen, die in einer Berufsausbildung oder in berufsvorbereitenden Maßnahmen überfordert, in einer Werkstatt für behinderte Menschen hingegen unterfordert wären.   Denn Unterstützte Beschäftigung ist und das ist wichtig nachrangig zu berufsvorbereitenden Maßnahmen und Berufsausbildungen.   Im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung ist zukünftig eine individuelle betriebliche Qualifizierung möglich. Dabei handelt es sich um eine Rehabilitationsmaßnahme, die bis zu zwei Jahren, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahren dauert.  

Wir verfahren dabei nach dem Prinzip: "Erst platzieren, dann qualifizieren", um direkt im Betrieb, ganz praxis- und bedarfsorientiert auf eine Beschäftigung vorzubereiten.   Eine Schlüsselstellung nimmt dabei der Jobcoach ein, der die neuen Kollegen unterstützt. Sie oder er hilft zunächst, die richtige Branche und das passende Arbeitsgebiet zu finden und bleibt auch bei der Einarbeitung auf einem individuell passenden Qualifizierungsplatz Ansprechpartner.  

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass das Ziel nicht ein reines Anlernen ist. Es geht vielmehr um den Erwerb einer umfassenden Qualifikation, orientiert an den individuellen Fähigkeiten des behinderten Menschen. Hierzu gehört beispielsweise die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und berufsübergreifenden Kenntnissen.  

Und noch etwas ist wichtig: Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung sind die Teilnehmenden wie in vergleichbaren Bildungsmaßnahmen sozialversichert.   Kommt es zum Abschluss eines Arbeitsvertrags und bedarf der behinderte Mitarbeiter weiterhin der Unterstützung durch einen Jobcoach, so erfolgt diese im Rahmen der Berufsbegleitung.   Für diese werden dann in der Regel die Integrationsämter zuständig sein.  

Inhalte und Verfahren entsprechen geprüften Qualitätskriterien.   Dies sind die wesentlichen Punkte der Unterstützten Beschäftigung. Wie die Umsetzung in der Praxis aussieht, zeigt uns nicht nur das Beispiel von Frau Halder, das wir eben im Film gesehen haben und das wir gleich vertiefen werden. Daneben werden wir anhand eines weiteren Beispiels sehen, wie Unterstützte Beschäftigung erfolgreich funktioniert.  

In jedem Fall bin ich überzeugt, dass wir gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen mit der Unterstützten Beschäftigung ein Instrument entwickelt haben, das behinderte Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkret an ihren Bedürfnissen abholt und einen realistischen und Erfolg versprechenden Weg in den allgemeinen Arbeitmarkt und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weist.  

Meine Damen und Herren,  
die beste Teilhabe ist die, die von Anfang an funktioniert.   In Schule und Kindergarten werden dafür die Grundlagen gelegt. Wer schon von klein auf den Alltag mit behinderten Freunden verbracht und ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse kennengelernt hat, der wird seine Jugendfreunde auch im späteren Leben im Kopf haben. Sei es als Stadtplaner, Arzt, Arbeitgeber oder Sachbearbeiter bei einem Rehaträger.   Völlig zu Recht stellt die VN-Konvention deshalb das Recht behinderter Kinder, gemeinsam mit ihren nichtbehinderten Altersgenossinnen und -genossen in die Schule gehen zu können, klar als Bürgerrecht heraus.  

Insbesondere dabei müssen und wollen wir besser werden, denn bei uns besuchen weniger als 16 Prozent der behinderten Kinder eine integrative Klasse. Damit belegen wir in Europa einen der hinteren Plätze.   Die Bundesländer sind an dieser Stelle gefordert, denn wir brauchen auch in diesem Bereich der Bildungspolitik einen gesellschaftspolitischen Durchbruch.

Mein Ministerium ist deshalb im ständigen Gespräch mit der Kultusministerkonferenz. Die neue VN-Konvention liefert ein weiteres gewichtiges Argument für unsere Überzeugungsarbeit.   Ich freue mich sehr, dass die jüngsten Signale der Kultusministerkonferenz sehr positiv sind und die Länder sich bereits darüber abstimmen, ihre "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung" zu überarbeiten.   Wir kämen damit dem Ziel, dass behinderte Kinder in der Schule das Rüstzeug mitbekommen, das sie später für die Suche nach einem Ausbildungs- und Arbeitsplatz brauchen, ein gutes Stück näher.  

Das Thema ist von enormer Wichtigkeit. Nicht nur weil es um Teilhabe und Rechte behinderter Kinder geht, sondern auch weil es gesamtgesellschaftlich wirkt.   Denn Mauern in den Köpfen einreißen ist gut, aber verhindern, dass sie sich überhaupt erst aufbauen, ist allemal besser.   Wir müssen erreichen, dass wir nicht über die vermeintlichen Defizite behinderter Menschen reden, sondern über ihre Fähigkeiten und wie wir diese gemeinsam optimal entwickeln können.  

Meine Damen und Herren,  
in der "Initiative job" leisten wir gemeinsam diese Überzeugungsarbeit und zwar mit immer größerem, messbaren Erfolg.   Dieser Erfolg hat viele engagierte Mütter und Väter. Engagierte Arbeitgeber und Gewerkschafter, die Behindertenverbände, die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter, die Rehabilitationsträger und die Rehabilitationsdienste. Sie alle sind ganz wertvolle Partner der Bundesregierung.   Gemeinsam zeigen wir nicht nur, dass die Integration behinderter Bürgerinnen und Bürger in den Arbeitsmarkt gelingen kann, sondern auch wie das geht.  

Innerhalb der "Initiative job" wurden 41 Projekte gefördert. Zwei neue, und zwar eines der Deutschen Rentenversicherung Bund und eines des Sozialverbandes VdK Deutschland, stehen in den Startlöchern und weitere werden noch in diesem Jahr beginnen.   Und auch 42 nicht von der Initiative finanziell geförderte "Best Practice Beispiele" wurden bis Mitte 2007 im Rahmen der Initiative vorgestellt. Seitdem kamen 11 weitere hinzu. Dabei wurden viele Aktivitäten von großen Unternehmen, wie Metro, E.ON, Siemens und RWE, speziell für die Initiative ins Leben gerufen.   Erst vor wenigen Monaten hat auch die Daimler AG angekündigt, sich aktiv in die Initiative einzubringen und ich bin mir sicher, dass wir im Laufe der nächsten Jahre weitere große Unternehmen für die Initiative gewinnen können.  

Ich danke allen Beteiligten ganz herzlich für ihr bisheriges und zukünftiges Engagement!  

Die Initiative hat aber auch dazu beigetragen, wichtige gesetzliche Instrumente in die Praxis umzusetzen und Anstöße für neue Vorhaben gegeben.   So würde die verzahnte Ausbildung der Berufsbildungswerke ohne das Projekt der METRO Group und das Nachfolgeprojekt noch immer in den Kinderschuhen stecken. So aber bieten bereits zwei Drittel aller Berufsbildungswerke und über 160 Unternehmen und Betriebe verzahnte Ausbildung an und ermöglichen damit behinderten Jugendlichen betriebliche Ausbildungsabschnitte unter realen Arbeitsbedingungen.  

Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Dr. Pfister von der METRO AG für sein vorbildliches Engagement, für das er in diesem Jahr mit dem Bundesverdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet wurde. Ich freue mich, dass er uns nachher persönlich bei der Podiumsdiskussion zur Verfügung stehen wird.   In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei Ihnen, Herr Becker, bedanken. Ohne die Aufgeschlossenheit der Bundesagentur für Arbeit, die meist der zuständige Rehabilitationsträger ist, wäre die Einführung der verzahnten Ausbildung als Standardinstrument der Berufsbildungswerke nicht möglich gewesen. Halten Sie Kurs!  

Meine Damen und Herren,
 
abschließend der Appell an die Arbeitgeber, hier im Saal und im Land: Nutzen Sie die vorhandenen und neuen Instrumentarien und Fördermöglichkeiten zur Eingliederung behinderter Arbeitnehmer. Und werben Sie bei anderen mit guten Argumenten mit den Fähigkeiten und der hohen Motivation behinderter Beschäftigter.   Was behinderte Menschen leisten können, das erfahren Sie als Arbeitgeber Tag für Tag und das haben wir als Fernsehzuschauer in den vergangenen anderthalb Wochen Tag für Tag in der Berichterstattung über die Paralympics in Peking beeindruckend erfahren dürfen.  

Mein Appell an alle, die Verantwortung tragen, lautet: Seien Sie Botschafter für die Beschäftigung behinderter Bürgerinnen und Bürger und mehr noch für ihre gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft und helfen Sie damit Bürgerrechten zum Durchbruch.  

Zum Schluss möchte ich noch einmal den Bogen spannen zu dem Film, den wir eingangs gesehen haben. Von dem großen französischen Regisseur Jean Luc Godard stammt die schöne Definition, dass Film Wahrheit ist: 24 mal in der Sekunde.   Für Andrea Halder ist die Teilhabe am Arbeitsleben schon Wahrheit, arbeiten wir gemeinsam mit ganzer Kraft daran, es für all diejenigen, die noch Arbeit suchen, zur Realität werden zu lassen.  

Herzlichen Dank!