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28.02.2018

Regierungserklärung zum Verkauf der HSH Nordbank

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Abgeordnete,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Senat hat heute einem Vertrag zugestimmt, mit dem Hamburg und Schleswig-Holstein ihre Beteiligung an der HSH Nordbank beenden und ihre Anteile vollständig an neue private Eigentümer verkaufen.

Wir beenden damit die Geschichte einer Landesbank, deren Geschäfte aus den Jahren 2003 bis 2008 mit verantwortungslos hohen Risiken verbunden waren und zu vielen Milliarden Euro Kosten für die Steuerzahler geführt haben.

Mit einer Kapitalzufuhr von 3 Milliarden Euro und einer Garantie von 10 Milliarden Euro haben die Landesregierungen Anfang 2009 die drohende Insolvenz der HSH Nordbank abgewendet, die zum damaligen Zeitpunkt mit einer Gewährträgerhaftung von 65 Milliarden Euro verbunden gewesen wäre.

Aber der damalige Rettungsplan schlug fehl. Nach dem der EU-Kommission vorgelegten Restrukturierungsplan sollte die Garantie gar nicht in Anspruch genommen und bis 2014 auf 4 Milliarden Euro zurückgeführt werden.

Stattdessen führte ein viel zu großes Portfolio an schlecht besicherten Schiffskrediten mit zunehmender und länger andauernder Schifffahrtskrise zu immer höheren Verlusten.

Die HSH Nordbank bestand daher den europaweiten Stresstest der Bankenaufsicht im Jahr 2014 nur knapp und war im Herbst 2015 nicht nur auf den vollen Garantieschirm von 10 Milliarden Euro angewiesen. Sie musste darüber hinaus von schlechten Risiken und hohen Prämienzahlungen für die seit 2009 immer stärker in Anspruch genommene Sunrise-Garantie entlastet werden.

Nur durch eine Verständigung mit der EU-Kommission über diese zusätzlichen Maßnahmen konnte im Oktober 2015 eine vorzeitige Abwicklung der Bank mit weiterhin hohen Risiken für die Länder aus einer immer noch knapp 13 Milliarden Euro hohen Gewährträgerhaftung verhindert werden.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Fortführung der Bank war die Zusage und Verpflichtung der Länder, die HSH in einem wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Verfahren zu veräußern und hierzu bis Ende Februar 2018 einen Kaufvertrag mit einem geeigneten neuen Eigentümer vorzulegen.

Diese Auflage der beihilferechtlichen Entscheidung der EU-Kommission vom Mai 2016 haben die Länder heute fristgerecht erfüllt.

Wir erzielen einen positiven Kaufpreis, ohne dass die Länder weitere Risiken aus dem Altgeschäft der Bank zurückbehalten. Das haben viele noch vor kurzer Zeit für völlig unmöglich gehalten. Die Käufer übernehmen die gesamte Bank, es verbleiben keine Teile und damit auch nahezu keine Risiken mehr bei den Ländern.

Gelungen ist dieses durch ein professionelles Verkaufsverfahren, in dem trotz des vorgegebenen Termindrucks echter Wettbewerb zwischen mehreren, sehr ernsthaft interessierten Bietern hergestellt wurde.

Nach einer unverbindlichen Interessensbekundung von 35 Teilnehmern haben die Länder zunächst 10 Bieter zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert und nach mehreren Wettbewerbsstufen schließlich drei verbindliche Angebote mit substanziellen Kaufpreisen erhalten.

Maßgebliche Wettbewerbskriterien waren neben der Wirtschaftlichkeit der Gebote auch die Zuverlässigkeit der Bieter und die Sicherheit der geplanten Transaktionsstruktur. Denn es war von Anfang an klar, dass die Europäische Kommission und die Bankenaufsicht einen Verkauf genehmigen müssen.

Wir haben dafür jetzt eine gute Grundlage. Die Käufer Cerberus European Investments LLC, J.C. Flowers & Co. LLC, GoldenTree Asset Management UK LLP, Centaurus Capital LP sowie BAWAG P.S.K. sind finanziell leistungsfähig und haben ausgewiesene Erfahrung im Bankensektor.

Sie haben der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank bereits die Eckpunkte ihres zukünftigen Geschäftsmodells vorgelegt. Dazu gehört, dass die Käufer das Neugeschäft der Bank fortführen, aber einen großen Teil der notleidenden alten Kredite und Schiffskredite auslagern, um die Lebensfähigkeit der Bank zu verbessern. Die Auslagerung erfolgt vollständig in der Verantwortung der Käufer, so dass die Länder hieraus keine Risiken zurückbehalten.
 
Vor einer Durchführung des Verkaufs müssen noch die erforderlichen Genehmigungen für die komplexe Transaktion erteilt werden.

Dies sind insbesondere die Genehmigungen der EU-Kommission, die hierfür unter anderem eine sogenannte Lebensfähigkeitsprüfung durchführt, und der Bankenaufsicht, also der Europäischen Zentralbank und der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die unter anderem ein Inhaberkontrollverfahren durchführen.

Eine wichtige Bedingung besteht zudem darin, dass die HSH Nordbank aus dem Sicherungssystem der Sparkassen und Landesbanken nahtlos in das Sicherungssystem der Privatbanken übernommen wird, wozu es der Mithilfe des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes DSGV und des Bundesverbandes der Privatbanken BdB bedarf, die bereits gemeinsam mit der HSH Nordbank und den Ländern an der Klärung der hiermit verbundenen Fragen arbeiten.

Selbstverständlich besteht eine weitere wesentliche Bedingung für den Vollzug des Verkaufs in der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft.

Der Senat wird Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den kommenden Wochen mit einer entsprechenden Drucksache detailliert über den Ablauf des Verkaufsverfahrens und die Regelungen des von den Ländern verhandelten Kaufvertrags informieren.

Eine grundlegende Bedingung der Käufer für eine Übernahme der Bank war die Aufhebung des Garantievertrags, mit dem die Länder im Umfang von 10 Milliarden Euro für die Altgeschäfte der früheren HSH Nordbank haften.

Das garantierte Referenzportfolio umfasste 2009 Risiken von über 180 Milliarden Euro. Damals wurde die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Inanspruchnahme auch nur eines Euro aus der Sunrise Garantie kommen würde, mit unter 50 Prozent angegeben.

Dieser Senat hat immer darauf hingewiesen, dass es anders kommen kann, dass die Belastungen aus der HSH Nordbank-Krise vielmehr zu den größten wirtschaftlichen Risiken der Freien und Hansestadt Hamburg zählen und dass wir die Verbindlichkeiten der für die Fortführung der Bank gegründeten hsh finanzfonds AöR am Ende in den Haushalt unserer Stadt übernehmen müssen.

Bereits im Jahres- und Konzernabschluss 2014 haben wir Rückstellungen für eine vollständige Inanspruchnahme der Länder aus der 2009 übernommenen Garantie in Höhe von 5 Milliarden Euro ausgewiesen.

Unsere Einschätzungen haben sich nach dem Verlauf der Schifffahrtskrise und den daraus entstehenden weiteren Verlusten der HSH Nordbank aus ihren schlecht besicherten Schiffskrediten in den letzten Jahren eindeutig bestätigt. Wir müssen heute davon ausgehen, dass die Garantie vollständig in Anspruch genommen wird und wir die Hälfte der 10-Milliarden-Belastung aus der Ländergarantie zu tragen haben.

Aus der finanziellen Verpflichtung der Garantie, die in den Planungen und der Bilanz der Bank bereits im Umfang von 10 Milliarden Euro enthalten ist, kommen wir mit und ohne Verkauf der HSH nicht heraus.

Um einen Verkauf der HSH Nordbank zu ermöglichen und einen Erlös für den werthaltigen Teil der Bank zu erhalten, wollen wir die Garantie beenden und den noch ausstehenden wirtschaftlichen Wert auszahlen.

Mit dem vollständigen Verkauf ihrer Anteile an der Bank und der Aufhebung des Garantievertrags machen die Länder einen klaren Schnitt. Sie erhalten für ihre 95 % Anteile einen Kaufpreis von rund 1 Milliarde Euro, ohne dass sie Risiken aus der Bilanz der Bank zurückbehalten.

Der Kaufpreis kann sich nur verringern, wenn die Länder weniger als die geplanten 10 Milliarden Euro für die Garantie auszahlen und insofern einen Teil der von ihnen zu leistenden Garantiezahlungen sparen. Als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung und Auszahlung der Garantie erhalten die Länder einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro.

Der Kaufpreis von einer Milliarde Euro ist ein relativ kleiner Betrag im Vergleich zu den hohen Vermögensschäden, die die früheren Geschäfte der HSH angerichtet haben. Er ist für sich genommen aber ein großer Betrag für den Haushalt der Länder, auf den wir auf keinen Fall verzichten dürfen.

Zugleich verhindern wir mit der Privatisierung eine riskante Abwicklung der HSH Nordbank, die mit einem vollständigen Verlust aller Arbeitsplätze sowie hohen zusätzlichen Risiken für die Länder, das Sicherungssystem der Sparkassen und Landesbanken und weitere Akteure des Finanzmarktes verbunden wäre.

Die Kontrolle über ein solches Abwicklungsverfahren läge nicht mehr bei den Ländern, sondern bei der hierfür zuständigen europäischen Behörde, dem sogenannten Single Resolution Board in Brüssel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich seit Anfang letzten Jahres sehr dafür eingesetzt, eine wirtschaftlich vorteilhafte Verkaufsoption zu erarbeiten.

Ein Fortbestand der HSH Nordbank mit neuen Eigentümern und einem nachhaltigen neuen Geschäftsmodell ist gut für den Wirtschafts- und Finanzplatz bei uns im Norden und zugleich die beste Absicherung gegen Inanspruchnahme aus der noch verbliebenen Gewährträgerhaftung.

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums in Kiel und der Finanzbehörde in Hamburg waren daran beteiligt und wurden bei der Durchführung des Verkaufsverfahrens und der Beurteilung der damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen durch professionelle Beratungsunternehmen unterstützt.

Die zuständigen deutschen und europäischen Behörden, insbesondere die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission waren über alle Schritte des Verkaufsverfahrens informiert und haben das Verfahren eng begleitet.

Wir haben mit dem heute beurkundeten Vertrag ein sehr gutes Verkaufsergebnis erzielt und wollen die unrühmliche und das Vermögen der Länder hoch belastende Geschichte der HSH als öffentliche Landesbank damit endgültig abschließen.

Ich hoffe, dass Sie dem Vertrag nach eingehender Beratung zustimmen und wir die noch ausstehenden Schritte zum Vollzug des Kaufvertrages sobald wie möglich vornehmen können.

Vielen Dank.

 

Es gilt das gesprochene Wort.