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05.07.2013

912. BR-Sitzung vom 5. Juli 2013: Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags

 

Herr Präsident, 

meine Damen und Herren! 

 

 

Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, das Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags so zu belassen, wie es der Deutsche Bundestag Ende Januar dieses Jahres beschlossen hat.

 

Das hat Gründe, die mit der Geschichte dieses Gesetzes und den Verhandlungen darüber zu tun haben. Die Länder wollten schon im vergangenen Jahr eine Reihe von Klarstellungen bei der Umsetzung des Fiskalvertrags erreichen. Eine Frage war, wie die finanzielle Stabilität der Länder in diesem Jahrzehnt gewährleistet werden kann. Deshalb ist immer darüber diskutiert worden, wie wir die Entflechtungsmittel in Zukunft gestalten wollen. Bund und Länder hatten sich im vergangenen Jahr darauf verständigt, dass schon im Herbst eine Einigung erzielt werden sollte. Nun, etwas später, sind wir soweit.

 

Es ist ermöglicht worden, dass die Entflechtungsmittel bis zum Ende dieses Jahrzehnts ungekürzt fortgeschrieben werden. Das ist für uns von größter Bedeutung. Wir finden diese Regelung zwar nicht im Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags, das unverändert beschlossen wird, aber auf der heutigen Tagesordnung; denn wir nutzen zur Umsetzung das Aufbauhilfegesetz.

 

Ich meine, das ist insgesamt eine vernünftige Regelung. Sie ermöglicht es den Ländern, ihren Aufgaben etwa im Bereich der Verkehrsfinanzierung, des Wohnungsbaus, des Hochschulbaus, der Bildungsplanung auch in Zukunft nachzukommen. Deshalb war das nicht einfach eine finanzielle Forderung der Länder, sondern ein gemeinsames Anliegen, das für unser Land, für das Zusammenleben in Deutschland von größter Bedeutung ist. Die Verständigung ermöglicht das jetzt.

 

Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns bei dieser Gelegenheit auch im Hinblick auf die Fluthilfe verständigt haben. Das ist ein sehr beeindruckender Beitrag der Solidarität und des gesamtstaatlichen Zusammenhalts, den wir in Deutschland immer brauchen. Es ist rasch und zügig gelungen, dass sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen Weg der Finanzierung der notwendigen Reparatur der Flutschäden verständigt haben. Wir werden im weiteren Verlauf der Tagesordnung darüber zu beraten und abzustimmen haben.

 

Der Fiskalvertrag beinhaltet für uns alle wichtige Regelungen. Insbesondere dürfen wir uns nur noch mit 0,5 Prozent des BIP gesamtstaatlich verschulden. Das wird hier noch einmal niedergelegt. Real bedeutet das, dass im Saldo die Schulden, die Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen machen, diese Grenze nicht übersteigen dürfen.

 

 

Es war deshalb für die Länder von größter Bedeutung, dass klargestellt wird, wo die Verantwortlichkeit für die Einhaltung dieser Regelung liegt. Wir haben uns so aufgestellt und mit dem Bund darüber Verständigung erzielt, dass es Aufgabe der Länder ist, sich an die selbst gesetzten verfassungsrechtlichen Bestimmungen zu halten, nämlich bis 2020 Haushalte aufzustellen, die keine neuen Schulden mehr vorsehen. In dem Rahmen, in dem sich die Länder auf diesem Pfad bewegen, erfüllen sie ihre Verpflichtungen, auch diejenigen, die mit dem Fiskalvertrag verbunden sind. Es ist Sache des Bundes, dafür zu sorgen, dass die gesamtstaatliche Rechnung aufgeht. Darüber haben wir uns verständigt. Das ist ein wichtiger Beitrag, damit für die Konsolidierungsstrategie der Länderhaushalte, die ohnehin anstrengend ist, kein weiterer Unsicherheitsfaktor eintritt.

 

Insgesamt ist das eine gute Regelung. Dass wir so lange an ihr gearbeitet haben, spricht vielleicht für die Qualität. 

 

Schönen Dank.

 

 

Es gilt das gesprochene Wort.