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01.10.2007

Beitrag in Arbeit und Arbeitsrecht

Deutschlandfonds: unbürokratisch und insolvenzsicher


Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen sich an ihren Unternehmen beteiligen können. Das ist das Ziel der SPD. Viele Unternehmen würden ihren Mitarbeitern gerne eine Mitarbeiterbeteiligung anbieten. Denn dadurch werden Motivation und Identifikation mit dem eigenen Unternehmen gesteigert. Und auch die Arbeitnehmer profitieren: Sie nehmen am Erfolg des Unternehmens teil und erhalten neben dem Arbeitslohn eine zusätzliche Einnahmequelle.

Bislang keine einfachen und kostengünstigen Modelle

Trotz dieser offensichtlichen Vorteile sind Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich verbreitet. Forscht man nach den Ursachen, stellt man fest: Es ist nicht eine fehlende Bereitschaft der Unternehmen oder eine mangelnde staatliche Förderung, die hier bremst. Sondern insbesondere für den Mittelstand fehlen einfache, unbürokratische und kostengünstige Modelle. Während z.B. eine börsennotierte Aktiengesellschaft keine Probleme hat, Belegschaftsaktien auszugeben, für die es einen täglich ermittelbaren Wert und einen Zweitmarkt zum Verkauf (z.B. beim Wechsel des Arbeitgebers) gibt, stehen der mittelständischen GmbH oder Personengesellschaft handelbare Wertpapiere meist nicht zur Verfügung. Die Praxis überspringt diese Hürde durch komplizierte Gestaltungen. Heute sind vor allem stille Beteiligungen oder sogar nur mittelbare stille Beteiligungen (mit einer zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaft) verbreitet. Diese sind im strengen Rechtssinne gar keine Beteiligung und dazu auch oft nur schwer zu verstehen. In den meisten Fällen unterbleibt eine Beteiligung der Mitarbeiter aber einfach ganz. Denn auch für die Arbeitnehmer bestehen große Probleme: Zum einen fehlt es an einer Verkaufsmöglichkeit der Beteiligung. Zum anderen tragen sie das doppelte Risiko, bei Insolvenz des Arbeitgebers nicht nur den Arbeitsplatz, sondern zugleich auch die Kapitalanlage zu verlieren.

Eine praktische Lösung

Der von Kurt Beck vorgeschlagene Deutschlandfonds löst diese praktischen Probleme. Er ist ein zusätzliches Angebot an die Wirtschaft und die Arbeitnehmer. Alle bisher bestehenden Modelle der Mitarbeiterbeteiligung sollen bestehen bleiben und werden im gleichen Umfang wie der Deutschlandfonds gefördert.

Der Deutschlandfonds funktioniert einfach: Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das eine Mitarbeiterbeteiligung ermöglichen will, vereinbart mit der Belegschaft und dem Deutschlandfonds ein Dreiecksgeschäft. Es stellt den eigenen Arbeitnehmern zusätzlich zum Tariflohn Mittel zur Verfügung, mit denen sie sich am Deutschlandfonds beteiligen. Diese Beteiligung wird wie alle anderen Formen der Vermögensbildung bisher auch staatlich gefördert. Das Management des Fonds nimmt eine Bewertung des Unternehmens vor und legt die eingesammelten Gelder der Mitarbeiter wiederum in deren Unternehmen an. Diese Anlage kann auf verschiedene Weise erfolgen. Meist wird sie jedoch als sog. Mezzanine-Kapital, also einer Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital, ausgereicht. Der nützliche Nebeneffekt: Die Anlagesumme wird wie Eigenkapital behandelt.

Ein professionelles Management verwaltet den Deutschlandfonds. Eine staatliche Einflussnahme ist ausgeschlossen. Der Fonds bietet den Arbeitnehmern durch die breite Streuung der Kapitalanlagen eine ausreichende Sicherheit bei Insolvenz des eigenen Unternehmens. Denn wenn von bspw. 200 teilnehmenden Unternehmen zwei in Schwierigkeiten geraten, sinkt zwar die Rendite, aber die Anlage ist nicht vollständig verloren. Damit ist eines der größten Hindernisse aus dem Weg geräumt, das einer Mitarbeiterbeteiligung in der Praxis oft im Weg steht.

Vorteile für beider Seiten

Die Vorteile des Deutschlandfonds liegen auf der Hand: Die Arbeitnehmer profitieren von einfachen und ohne Fachkenntnisse nachvollziehbaren Regelungen. Sie erhalten eine Anlageform, die sie mit ihrem Unternehmen verbindet. Sie partizipieren an dessen wirtschaftlichem Wachstum und Erfolg. Und sie erreichen eine weitgehende Sicherheit vor dem Risiko des Anlageverlustes bei einer Insolvenz ihres Betriebs. Dem Unternehmen wird dagegen die tatsächliche Einrichtung einer für die Mitarbeiter attraktiven materiellen Beteiligung durch die relativ niedrigen Verwaltungskosten und eine einfache Handhabung erleichtert. Dadurch kann es die erwünschte Motivationswirkung erreichen. Der den Arbeitnehmern gezahlte Anlagebetrag bleibt dem Unternehmen dabei erhalten.

Die SPD will die öffentliche Förderung für alle Formen der Mitarbeiterbeteiligung behutsam ausweiten. Es wäre allerdings ein schwerer Fehler, sie durch falsch eingesetzte Subventionen als Konkurrenz zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge auszugestalten. Dadurch würde deren in den letzten Jahren mühselig durchgesetzter Ausbau (Riester-Rente, Entgeltumwandlung) aufs Spiel gesetzt. Aus diesem Grunde schlagen wir vor, die Arbeitnehmersparzulage von 18 auf 20% zu erhöhen, die Einkommensgrenzen auf 20.000 bzw. 40.000 Euro (ledig/verheiratet) anzuheben sowie den steuerfreien Betrag bei § 19a des Einkommenssteuergesetzes auf 240 Euro jährlich zu steigern.

Von alleine entsteht der Deutschlandfonds nicht. Die Bundesregierung muss ihn auf den Weg bringen. Hierzu braucht sie die Unterstützung der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften, der Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Ausgestaltung des Deutschlandfonds wird daher unter ihrer Einbeziehung zu konkretisieren sein. Von einem breiten Konsens getragen, kann er aber die zusätzliche Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Unternehmen anders als alle früheren Modelle erheblich voranbringen. Dafür werden wir in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner werben.