Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Sehr geehrte Frau Professorin Krieger!
Sehr geehrte Frau Gerlach!
Meine Damen und Herren!
Ich bin sehr froh darüber, dass ich heute einmal wieder bei Ihnen hier in Dresden sein kann. Auf der Fahrt hierher sind mir die verschiedenen Gelegenheiten wieder eingefallen, zu denen ich in den vergangenen Jahren immer wieder hierhergekommen bin.
Das waren einige. Meist ging es da um Industrieansiedlungen – um High Tech, um Chips, um „Silicon Saxony“, um die Flugzeugindustrie. Aber auch um den Mittelstand und um das Handwerk. Auch an eine Konferenz mit den ostdeutschen Ministerpräsidenten hier in Dresden kann ich mich noch gut erinnern. Das war im Frühjahr 2022, und es ging seinerzeit vor allem um die Energiepreise. Darüber könnten wir aus aktuellem Anlass auch heute wieder reden – und offensichtlich ist ja, dass es Verbindungslinien gibt zwischen den aktuellen Energiepreisen und unserem heutigen Thema.
Ich will aber doch einen etwas anderen Einstieg wählen und im Jahr 1795 beginnen. Und mit Immanuel Kant. Als nämlich Kant 1795 in Königsberg seinen berühmten philosophischen Entwurf für ein modernes Völkerrecht vorlegte, da war auch seine damalige Welt alles andere als friedlich. Zwar hatte sich Preußen nach aufreibenden Jahren des Krieges gegen das revolutionäre Frankreich gerade mit knapper Not in den „Frieden von Basel“ gerettet – ein Friedensschluss übrigens, von dem damals auch das Kurfürstentum Sachsen profitierte. Aber nicht ohne Grund fürchtete Kant, dass sich auch diese Vereinbarung wieder nur als vorläufiger Waffenstillstand erweisen werde. Wie üblich würden – wie er schrieb – „Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können“, bald schon ihre nächsten Feldzüge vom Zaun brechen. Genau diese wiederkehrende Erfahrung war Ausgangspunkt seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“.
Den existierenden „Naturzustand“ des Krieges zwischen den Staaten zu überwinden und das Recht des Stärkeren durch die Stärke des Rechts zu ersetzen – genau das war Kants revolutionäre Idee in dieser Zeit. „Das Recht der Menschen muss heilig gehalten werden“, forderte er eindringlich, „der herrschenden Macht mag es auch noch so große Aufopferung kosten“.
Erstmals im Völkerbund nach dem Ersten Weltkrieg sowie dann seit 1945 in der Charta der Vereinten Nationen fanden Kants Vorstellungen ihren Niederschlag: das Prinzip einer Weltordnung, in der Machtausübung an Regeln gebunden sein soll; damit verbunden: die Idee eines „Föderalismus freier Staaten“ sowie das Gebot der Nichteinmischung: „Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen“ – wörtlich so hatte es Kant gefordert – und damit eine frühe Ablehnung von regime change als Kriegsgrund geliefert. Und kein Staat solle befürchten müssen, von größeren oder stärkeren anderen Staaten bedroht, bedrängt und besetzt zu werden.
Ganz in Kants Sinne sind das allgemeine Gewaltverbot sowie das Interventionsverbot nach Artikel 2 der UN-Charta heute geltendes Völkerrecht. Und in seinem Artikel 25 bestimmt unser Grundgesetz, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes zugleich Bestandteil des Bundesrechtes sind.
So weit, so gut, könnten wir also sagen. Nur leider: „Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können“, gibt es immer noch. Und einmal errungener Fortschritt kann wieder zerrinnen. Verschiedene Entwicklungen der vergangenen Jahre machen deutlich, dass die Bereitschaft ungebrochen ist, sich über das Völkerrecht hinwegzusetzen. Die Hoffnung, dass eine regelbasierte internationale Ordnung, multilaterale Organisationen und Systeme kollektiver Sicherheit die Staatenwelt endgültig zivilisieren könnten, ist bisher nicht in Erfüllung gegangen.
Das eklatanteste aktuelle Beispiel hierfür ist der Angriffskrieg gegen die gesamte Ukraine, den Russlands Präsident Putin im Februar 2022 unprovoziert vom Zaun gebrochen hat. Leidtragende dieser imperialistischen Aggression sind seit mehr als vier Jahren zuallererst die Ukrainerinnen und Ukrainer. Als „Zeitenwende“ habe ich Russlands Überfall aber von Anfang deshalb beschrieben, weil sich an diesem Krieg noch mehr entscheidet als das Schicksal der Ukraine. Mehr sogar als der weitere Weg Russlands, des flächenmäßig größten Staates der Welt. Denn vor allem bedeutet Russlands Angriffskrieg einen fundamentalen Bruch mit den Grundprinzipien der regelbasierten internationalen Rechtsordnung, die seit 1945 errichtet wurde.
Zu dieser Ordnung gehört die unbedingte Übereinkunft, dass Grenzen nicht mit Gewalt verschoben werden dürfen. Zu ihr gehört die Überwindung des verhängnisvollen Denkens in „Einflusssphären“, demzufolge hegemoniale Mächte nach Belieben kleinere Staaten unter Druck setzen oder sogar erobern dürfen – ganz einfach, weil sie es können oder sich historisch dazu legitimiert betrachten.
Darum muss es bei der Übereinkunft bleiben: Kein Staat ist der bloße „Hinterhof“ eines anderen, stärkeren Staates. Jeder bestehende Staat hat – ganz unabhängig von seiner Größe – Anspruch auf territoriale Unversehrtheit. Weder sollte es – etwa im Sinne der historischen Monroe-Doktrin der USA – eine „westliche Hemisphere“ geben noch eine „russische Welt“ oder eine „Sinosphere“. Jeder Staat hat das Recht, souverän über seinen eigenen Entwicklungspfad und seine Bündnisse zu entscheiden.
Angesichts dieser Überlegungen will ich hier hinzufügen: Es ist schwer zu erkennen, wie das jüngste Vorgehen der Vereinigten Staaten in Bezug auf Grönland, Venezuela oder den Iran mit dem Völkerrecht vereinbar sein könnten.
Die in den Vereinten Nationen organisierte Völkergemeinschaft hat Russlands Aggression gegen die Ukraine 2022 mit überwältigender Mehrheit verurteilt. Das war ein ermutigendes Zeichen. Zugleich aber ist klar, dass die prinzipielle Absage an völkerrechtlichen Revisionismus jeglicher Art herausfordernd ist. Denn es ist ja nicht bestreitbar: Grenzziehungen und territoriale Verhältnisse dieser Welt sind, so wie sie heute bestehen, oftmals das Ergebnis von früheren Kriegen oder willkürlichen Festlegungen ehemaliger Kolonialmächte. Dies wird als historisch ungerecht empfunden. Überall auf der Welt werden deshalb immer wieder Forderungen laut, zwischenstaatliche Grenzen zu korrigieren.
Es ist das Verdienst des Bundeskanzlers und Friedensnobelpreisträgers Willy Brandt, dass aus Deutschland solche Forderungen niemals mehr kommen werden: Denn die Frage des Grenzverlaufs zwischen Deutschland und Polen entlang der Flüsse Oder und Neiße ist seit dem Warschauer Vertrag von 1970 und dem Zwei-plus-vier-Vertrag von 1990 endgültig geklärt. Anderswo auf der Welt aber erweist sich historisch begründeter Groll weiterhin als mächtige Triebkraft für völkerrechtlichen Revisionismus.
Viel wäre deshalb gewonnen, wenn zufällig gezogene, kontingente Grenzen nicht mehr in Frage gestellt und so zu Ursachen neuer Kriege mit dem Ziel ihrer Änderung würden. Allerdings waren viele Staaten des Globalen Südens noch fremdbeherrschte Kolonien, als 1945 die Charta der Vereinten Nationen von 50 Gründungsmitgliedern beschlossen wurde. Über die heute geltenden Regeln des Völkerrechts durften sie damals nicht nur nicht mitentscheiden – diese Regeln schützten sie auch seinerzeit nicht.
Es ist deshalb leicht zu verstehen, dass das Loblied auf die „regelbasierte internationale Ordnung“ nicht alle in Afrika oder Asien immer auf Anhieb überzeugt. Tief sitzt der Argwohn gegen einen Westen, der doch meist dann auf die Einhaltung „universeller“ Regeln poche, wenn diese seinen eigenen Interessen dienten. Das alles muss man wissen, wenn man heute – allen Schwierigkeiten, Anfechtungen und Rückschlägen zum Trotz – „eine Welt nach den Imperien“ gestalten will, wie es die Politikwissenschaftlerin Adom Getachew genannt hat.
Klar ist, dass eine belastbare regelbasierte Ordnung in einem neuen Zeitalter der Multipolarität eher dann zu erreichen ist, wenn die Vertreter des „alten Westens“ beträchtliche Demut an den Tag legen. Wir können nicht selbstverständlich voraussetzen, dass unser Gebaren als redlich wahrgenommen wird. Das Vertrauen, ohne das keine regelbasierte Ordnung dauerhaft bestehen kann, müssen wir in vielen kleinen Schritten erarbeiten und immer wieder bestätigen.
Was helfen kann, ist geduldige Arbeit an möglichst großem Einvernehmen unter den Demokratien dieser Welt. Anders als zu Kants Zeiten – und ungeachtet aktuell besorgniserregender Entwicklungen – ist die Staatsform der Demokratie heute global verbreitet. Dabei ist die Bandbreite der demokratischen Systeme groß. In vielen Ländern funktioniert Demokratie anders als bei uns in Deutschland, und selbst innerhalb der Europäischen Union unterscheiden sich die Spielarten der Demokratie.
Dennoch: Das gemeinsame Bekenntnis zu den grundlegenden Werten und Prinzipien der Demokratie kann derjenige Kitt sein, der Staaten ganz unterschiedlicher Weltregionen als politisch Seelenverwandte zusammenbringt – und sie auch beieinander hält. Die demokratischen Staaten der Welt erkennen einander als Gleichgesinnte, ihre Beziehungen zueinander gehen über die rein transaktionale Ebene hinaus.
Diese Gemeinsamkeit darf übrigens aber nicht dazu führen, kein geordnetes Miteinander aller Staaten voranzubringen – unabhängig von ihrer inneren politischen Ordnung. Die gemeinsame Ablehnung der Revision von Grenzen ist deshalb von zentraler Bedeutung. Und ebenfalls sollte darum gerungen werden, dass alle Staaten gegenüber ihren Bürgern das Habeas-corpus-Prinzip beachten. Nirgendwo gehören Oppositionelle ins Gefängnis! Es sollte unser Ehrgeiz sein, beide Ziele in diesem Jahrhundert zu erreichen. Das ist möglich – und es wäre die Vollendung der Kant’schen Vision.
Gleichwohl ist die weltweite Stärkung der Demokratie nötig. Nur als Beispiel für das Gemeinte: Anlässlich des G7-Gipfels der wirtschaftsstarken Demokratien, der 2022 wenige Monate nach Russlands Überfall auf die Ukraine in Deutschland stattfand, war es mir besonders wichtig, auch bedeutende demokratische Staaten des Globalen Südens einzuladen. Als Freunde und Dialogpartner auf Schloss Elmau vertreten waren deshalb Indien, Indonesien, Südafrika, Senegal und Argentinien – Senegal und Argentinien als damalige Sprecher der Afrikanischen Union bzw. der Gemeinschaft der Südamerikanischen und Karibischen Staaten.
Denn es war – und es bleibt – wichtig zu zeigen: Demokratie und regelbasierte internationale Ordnung sind eben nicht bloß „Werte des Westens“. Sondern Demokratie und regelbasierte internationale Ordnung können sehr wohl universelle Prinzipien gleichgesinnter Partner in der heraufziehenden multipolaren Welt sein – und sollten das auch.
Dafür intensiv zu werben wird in Zukunft sogar noch wichtiger. Erfolgreich kann dieses Werben nur sein, wenn es im Globalen Süden niemals als besserwisserisch oder auftrumpfend wahrgenommen wird.
In Europa (einschließlich Deutschlands) machen wir uns oftmals noch immer zu wenig klar, wie empfindlich, ja allergisch man heute in Staaten des Globalen Südens auf Belehrungen aus dem „alten Westen“ reagiert. Als Deutsche und Europäer tun wir gut daran, diese Atmosphäre mit großer Umsicht zu entspannen. Hilfreich dafür wäre es, die noch immer verbreitete Vorstellung von Europa als Maßstab geschichtlicher Entwicklung schlechthin aufzugeben. Das ist ein notwendiger Anpassungsprozess, den der indische Historiker Dipesh Chakrabarty auf den Begriff Provincializing Europe gebracht hat.
Damit gemeint ist, dass Europa in einer sich dynamisch entwickelnden multipolaren Welt mit 10 Milliarden Bewohnerinnen und Bewohnern nicht mehr Dreh- und Angelpunkt sein kann und sein wird. Vielmehr wird Europa eine bedeutende Weltprovinz unter anderen bedeutenden Weltprovinzen sein. Dass wir dies nicht als historischen Abstieg und als Demütigung begreifen – darin liegt eine der großen Herausforderungen, vor denen wir heute stehen. Und ich füge hinzu: Diese Herausforderung stellt sich dem gesamten Globalen Norden, zu dem ja auch Russland gehört.
Bewältigen werden wir unseren relativen Bedeutungsverlust nicht mit nostalgischer Nabelschau, nicht mit der Sehnsucht nach einer angeblich „guten alten Zeit“, sondern mit viel Pragmatismus und mit der Bereitschaft, uns auf die Veränderungen der Welt einzulassen. Dann wird sich zeigen: Als selbstbewusste Gleiche unter Gleichen unseren europäischen Beitrag zum Gelingen des globalen Ganzen leisten – das können und das werden wir auch weiterhin.
Auch hier sollten wir uns an Kant orientieren. Der große Philosoph verließ seine ostpreußische Heimatprovinz zeitlebens niemals auch nur für einen einzigen Tag. Das hinderte ihn aber nicht daran, von Königsberg aus den wegweisenden Entwurf einer Friedensordnung für die ganze Welt zu präsentieren.
Schönen Dank – und jetzt freue ich mich auf unsere Diskussion.
