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01.03.2013

Interview mit promedia: "Rundfunkbeitrag wird bei Notwendigkeit 2014 nachjustiert"

 

promedia: Es gab in den vergangenen Wochen Kritik am neuen Rundfunkbeitrag. Warum ist er gerechter als die Rundfunkgebühr?
Scholz: Die alte Gebühr setzte in der Erhebung am Gerät an. Das war früher, als Radios und Fernseher noch klar unterscheidbar waren, auch sinnvoll. Angesichts der Vielzahl neuer Endgeräte und Empfangsmöglichkeiten wären wir aber zunehmend in eine Situation gekommen, in der die Gebühren nur noch mit hohem Kontrollaufwand präzise zu erheben gewesen wären. Die Formel: Ein Haushalt ein Beitrag ist da wesentlich einfacher und damit auch gerechter. Sie setzt an einer nachvollziehbaren Größe an.
 
promedia: Warum müssen alle Bürger einbezogen werden und nicht nur die Nutzer?
Scholz: Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine Solidaraufgabe. Bei Fernsehern und Radios in nahezu allen Haushalten hat eine Differenzierung wenig Sinn. Die Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung also quasi ein Pay-TV-Modell , die jetzt gefordert wird, bedeutete einen Bruch mit der Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der wird von allen für alle finanziert und kann sich deshalb auch höhere Programminvestitionen leisten.
 
promedia: Warum müssen auch Unternehmen, Kommunen, Institutionen einbezogen werden, die öffentlich-rechtliche Angebote während der Arbeitszeit gar nicht oder kaum nutzen?
Scholz: Zum einen zahlen diese Einrichtungen und Unternehmen ja jetzt auch schon Beiträge. Und zum anderen haben wir bei der Verabschiedung des Staatsvertrages vereinbart, dass der Anteil, den die Wirtschaft zahlen soll, in der Tendenz stabil bleiben soll. Die meisten von Ihnen genannten Einrichtungen nutzen ja doch Radio oder Fernsehen beziehungsweise profitieren von den Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die gesellschaftliche Verständigung.
 
promedia: Ist die Kritik, die vor allem aus der Wirtschaft kommt, für Sie nachvollziehbar?
Scholz: Im konkreten Einzelfall sicherlich. Und da werden wir auch gegebenenfalls in der fest vereinbarten Evaluierung im nächsten Jahr nachsteuern. Aber man darf das nicht pauschal betrachten. Es gibt etliche Gruppen beispielsweise in der Gastronomie, im Kleingewerbe oder in den Hotels die jetzt deutlich weniger zahlen als bisher.
 
promedia: Sehen Sie eine Notwendigkeit, vor allem hier nachzujustieren?
Scholz: Wir gesagt: Im Staatsvertrag ist eine Evaluierung auf Basis der Erfahrungen des ersten Jahres fest verankert. Wenn wir die Daten kennen, können wir nachjustieren.
 
promedia: Wie schnell kann und sollte eine Änderung des Staatsvertrages erfolgen?
Scholz: Das ist eine theoretische Debatte. Sollten wir aufgrund der Erfahrungen des ersten Jahres bereits empirisch belastbar feststellen, dass Handlungsbedarf besteht, gehe ich davon aus, dass die Länder auch schnell handeln.
 
promedia: In den letzten Tagen wurde behauptet, dass der neue Rundfunkbeitrag nicht verfassungskonform ist. Müssen Sie nun eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes gegen den Rundfunkbeitrag fürchten?
Scholz: Ich werde mich hüten, den Richtern vorzugreifen. Aber Professor Kirchhoff hat in seinem Gutachten argumentiert, die alte Gebühr werde zunehmend verfassungsrechtlich problematisch und deshalb die neue empfohlen. Die aktuell vorgebrachten Einwände überzeugen mich nicht. Insbesondere die leichtfertige Aussage, es handele sich um eine Steuer, die die Länder gar nicht erheben dürften, geht an der Sache vorbei. Das Geld landet nicht im allgemeinen Haushalt, sondern kompensiert eine tatsächliche Leistung, die jeder ohne weitere Kosten in Anspruch nehmen kann. Es ist eine klassische Abgabe. Das ist in der Rundfunkkommission und dann auch in 16 Länderparlamenten intensiv diskutiert worden. Wir haben vor der Verabschiedung natürlich auch auf rechtswissenschaftliche Expertisen zurückgegriffen. 
 
promedia: Hätte eine Alternative zum jetzigen Modell bestanden?
Scholz: Alternativen gibt es immer. Aber es bislang keine überzeugendere entwickelt worden.
 
promedia: Wenn die Gesellschaft in noch größeren Maß als bisher für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einbezogen wird, müssten dann nicht auch Regelungen wie die Sieben-Tage-Frist bei Mediatheken oder ähnliches abgeschafft werden?
Scholz: Ich würde diese Verbindung nicht herstellen und den Beitrag auch nicht als Begründung dafür heranziehen, da die Sieben-Tage-Regel ja doch eine andere Genese hat. Richtig aber ist, dass wir uns diese Beschränkungen sehr genau ansehen müssen. Auch die Enquete-Kommission des Bundestages hat hier ja eine Abschaffung angeregt. Wenn das gelänge, wäre es gut, aber wir sollten da kein europarechtliches Risiko in Kauf nehmen.
 
promedia: Ergibt sich aus dem neuen Beitrag insgesamt auch eine Verpflichtung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Scholz: Die aktuelle Debatte ist ja nicht nur eine über den Beitrag, sondern auch über das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir tun gut daran, diese Debatte offensiv zu führen. Die Anstalten haben die Chance, ein Angebot zu machen, dass sich stark an qualitativen Kriterien ausrichtet. Ich wünsche ihnen das Selbstbewusstsein, diese Chance noch stärker als bisher auch zu nutzen. Denn richtig ist: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich in den Augen der Bürgerinnen und Bürger täglich aufs Neue bewähren. Deshalb sind Debatten wie die aktuelle wichtig und völlig in Ordnung.
 
Interview mit dem promedia Magazin