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25.05.2011

Rede beim Symposium Online-Jugendschutz geht’s noch?

Rede beim Symposium Online-Jugendschutz geht’s noch?

 

I.    Jugendschutz gestern und heute
II.    Jugendschutz und Kommunikationsfreiheit im Einklang miteinander
III.    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
IV.    Novellierung des Jugendmedienschutzes zum Scheitern verurteilt?
V.    Zukunft des Jugendmedienschutzes Lösungen nur im Dialog



 

 

Sehr geehrter Herr Vize-Präses (Dr. Schünemann),
sehr geehrter Herr Fuchs,
sehr geehrte Frau Vizepräsidentin der Hamburgi-schen Bürgerschaft Artus,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Einladung zu diesem Symposium, der ich selbstverständlich sehr gerne gefolgt bin.

Die Gesellschaftsgeschichte unserer Zeit ist nicht zuletzt eine Geschichte der Medienentwicklung. Bis zurück zur Erfindung des Buchdrucks reichen die Belege dafür, dass neue Wege der Verbreitung und Speicherung von Information, Gesellschaften fundamental verändern.

Und es wäre gelogen, wenn wir suggerieren wür-den, dass diese Umbrüche geplant und wohl geordnet von statten gehen. Vielmehr gleichen sie Operationen am offenen Herzen der Gesellschaft mit allen Chancen, aber auch mit allen Risiken.

Während wir die Einführung des Kabelfernsehens noch mit großen Pilot- und Begleitforschungsprojekten flankiert haben, vollzieht sich seit einigen Jahren die digitale Revolution urwüchsig, ja beinahe anarchisch. Ihre Geschwindigkeit ist enorm, ihre gesellschaftliche Durchdringungskraft beeindruckend.

Alle gesellschaftlichen Regulierungsversuche ha-ben es da schwer, Schritt zu halten.

Die Entwicklung der sozialen Netze, die Explosion auf dem Markt der Mobile Devices oder auch bloß die Veränderung der Alltags- und Geschäftskommunikation durch E-Mail wer hätte diese Entwicklungen vor 20 Jahren prognostizieren können.

Sie sind Ergebnis einer Medienrevolution, wie sie tiefgreifender und umwälzender nicht sein könnte. Und sie ist noch längst nicht abgeschlossen.

Allerorten zu Recht beschworen werden die Freiheitsgewinne: Plötzlich ist das Wissen der Welt im eigenen Wohnzimmer verfügbar, und die Publikation der eigenen Meinung nur wenige Klicks entfernt. Die sozialen Netze helfen beim Austausch von Abiturfotos genauso wie bei der Organisation revolutionärer Demonstrationen.

Keine Technik ist neutral, aber es sind immer auch die Entwickler und die Nutzer, die einem Medium seinen Geist geben. Und der Geist der Freiheit sitzt tief im Internet.
 
Nichtsdestotrotz sind aufgeklärte Demokratien gegenüber der zügel- und schrankenlosen Freiheit skeptisch. Sie wissen, dass die maßlose Freiheit des einen, in der Unfreiheit anderer münden kann.

Und sie wissen auch, dass sich die Freiheit in der Abwägung rechtlicher Schutzgüter an anderen Normen brechen kann.

Natürlich ist der Jugendschutz, um den es bei der heutigen Veranstaltung gehen soll, genau so ein Rechtsgut, gegen das die Freiheit der Kommunikation im Netz abzuwägen ist. Keine kalifornische Ideologie, keine euphorische Schwärmerei kann das einfach beiseite fegen.


I.    Jugendschutz gestern und heute

Der Jugendschutz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Und bei aller faktischen Fragmentierung stellt das weltweite Internet letzten Endes Öffentlichkeit her.

Wenn Clips von Babys, die das Kommunikations-gebaren ihrer Eltern imitieren, millionenfach auf Youtube geklickt werden, dann entfaltet sich eine ubiquitäre Öffentlichkeit, die einzigartig in der Ge-schichte ist, weil sie auf banalsten Anlässen gründet und sich in der Addition vereinzelter Nutzung manifestiert. Da ist plötzlich mehr Öffentlichkeit als in jeder Kneipe oder Gaststätte auf dem Kiez.

Der Umgang mit dieser Öffentlichkeit muss gelernt werden. Es geht deshalb nicht bloß darum, junge Menschen vor dem Kontakt zu schützen, wie wir es bei Alkohol oder Tabak machen. Sondern es geht darum, den kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit Medien, Videofilmen, Computerspielen oder eben dem Internet zu schulen. Wir müssen sie in die Lage versetzen, Inhalte finden, einschätzen und bewerten zu können.

Wir müssen zusätzlich fragen: Welche Anforderungen stellt der Jugendschutz an die Angebote der modernen Medien?

Welche auch technischen Schutzmechanismen helfen, Kinder und Jugendliche in der virtuellen Öffentlichkeit des Internets zu schützen?

Es bringt jedenfalls nichts, wenn selbsternannte Experten apodiktische Forderungen aufstellen wie: Bildschirmgeräte haben im Kinderzimmer nichts verloren.

Im Zeitalter sozialer Netzwerke wie StudiVZ oder Twitter,  zahlloser interaktiver Medien, einer permanenten Versorgung mit Fernsehprogrammen oder der Möglichkeit, von nahezu jedem Fleck der Welt, rund um den Globus zu telefonieren, ist die Forderung Computer raus aus dem Kinderzimmer vielleicht populär, aber wenig realistisch und auch überhaupt nicht wünschenswert.

Sie erinnert übrigens ein wenig an die Debatte Ende der 70er Jahre als nicht wenige Medienkritiker forderten, dass wir dringend und umgehend das Fernsehen abschaffen müssten, um vor der Verblödung geschützt zu sein. Ähnliche Forderungen begleiteten bereits die Erfindung des Buchdrucks.

 

II.    Jugendschutz und Kommunikationsfreiheit im Einklang miteinander

Wer glaubt, vor der technischen Entwicklung weglaufen zu können, der verabschiedet sich vom gesellschaftlichen Fortschritt. Was wir brauchen ist eine digitale Alphabetisierung und zwar quer durch die Gesellschaft. Und auch auf Seiten der Politik, die gerne aus Unkenntnis zur markigen Verbotsforderung greift oder aus Aktionismus auf Symbolpolitik setzt.
 
Wir müssen uns den technischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst stellen. Wir dürfen sie nicht unterdrücken oder einzelne Gruppen der Gesellschaft vom Zugang und damit von eigenen Entwicklungsmöglichkeiten fernhalten.

Da entsteht etwas Neues, das einer neuen Logik folgt und sich kaum mehr in die alten Schemata pressen lässt. Nur im gesellschaftlichen Dialog kann es uns gelingen, die Regeln zu finden, die den neuen Medien einen akzeptablen Rahmen geben. Diese Regeln lassen sich in einer aufgeklärten Gesellschaft nicht oktroyieren.

Sie erinnern sich sicherlich alle an die hitzige Debatte über Netzsperren insbesondere seit nunmehr zwei Jahren.

Nach der Ankündigung von staatlichen Eingriffen bei Kinderpornografie im Internet hagelte es heftige Zensur-Vorwürfe aus Reihen der User. Hier werde eine technische Infrastruktur geschaffen, die verfassungsrechtlich bedenklich sei und die einmal implementiert auch andere unliebsame Inhalte blocken könne, an dem eigentlichen Übel aber nichts ändern würde.

Umgekehrt war schnell zu hören, Gegner von Netzsperren dulden den Missbrauch von Kindern oder fördern ihn sogar, weil sie den Zugriff auf Kinderpornografie im Internet nicht begrenzen wollten.

Eine dritte, eher fatalistische Gruppe verwies nüchtern darauf, dass die Sperren wahrscheinlich schon vor ihrer Errichtung technisch ausgehebelt sein würden.

Der populistische Vorstoß der Politik bekam alsbald die Quittung:

Entlang der Netzsperren-Debatte entwickelte sich eine Internet-Öffentlichkeit, die ihre Meinung klar zum Ausdruck gebracht hat.

Am Ende hat sie die Politik zum Einlenken gebracht und in Teilen sogar überzeugt: Internetsperren sind in der Tat ineffektiv, ungenau und ohne weiteres zu umgehen. Sie schaffen eine Sperrinfrastruktur, die von vielen zu Recht mit großer Sorge gesehen wird.

Die Sperren leisten keinen Beitrag zur Bekämp-fung der Kinderpornographie und schaffen eine Infrastruktur, die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wird. Löschen ist deshalb sinnvoller als Sperren und im Übrigen auch wirkungsvoller im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern.

 

Das Wedeln mit nur bedingt sinnvollen Gesetzen mag Politikern kurzfristig helfen, der Sache dient es selten.

Da wäre es hilfreich, wenn sich mehr Verantwortliche an den alten Satz von Montesquieu erinnerten:

Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz  zu erlassen.

Unabhängig von der bisweilen schrillen Begleitmusik hat die damalige Debatte gezeigt, dass das Netz ein politischer Raum ist, der von seinen Nutzern auch kreativ und engagiert genutzt wird. Sie werden zunehmend in der Gesellschaftsdebatte aktiv und melden sich zu Wort: Gut so!

Sie ist thematisch zwar noch ein wenig unspezi-fisch, aber sie schließt sich jeder Debatte an, die ihr originäres Interesse an der Wahrung der Frei-heitsrechte im Medium Internet betrifft.

  • Das gilt bei Netzzensur und Internetsperren oder dann, wenn die Netzneutralität in Frage gestellt ist.

 

  • Das gilt aber genauso, wenn durch konkrete Eingriffe in die virtuelle Bewegungsfreiheit der Kinder- und Jugendschutz im Netz verbessert werden soll.


Kluge Politik spricht deswegen nicht mehr nur über die Netz-Nutzer, sondern mit ihnen.



Wollen wir dem Internet einen vernünftigen gesellschaftlichen und politischen Rahmen geben, brauchen wir den Sachverstand, die Erfahrung und vor allem die Mitarbeit der User. Netzpolitik ist eben auch Gesellschaftspolitik.

Wir brauchen Lösungen, die einen inhaltlichen Mehrwert für die Gesellschaft bringen, die Kom-munikationsfreiheit wahren und die individuelle Entwicklung fördern. Sie sollten gleichzeitig erfolgreiche Geschäftsmodelle im Internet möglich machen und Arbeitsplätze schaffen.

Wir wollen, dass die Informationsquelle Internet sprudelt, dass der Marktplatz Internet belebt ist und das Internet als Instrument der Partizipation im Interesse des Gemeinwohls funktioniert.

Der freie Zugang zu Informationsquellen sowie die freie Kommunikation sind Grundpfeiler eines demokratischen Staates und gleichzeitig Voraussetzung für eine wissensbasierte Gesellschaft.

Internet und Medien sind aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken und für viele Bevölke-rungsgruppen ein zentrales Instrument zur gesellschaftlichen Teilhabe auch für Kinder und Jugendliche.

Auch deshalb darf die Politik das Internet nicht sich selbst überlassen. Sie muss diesen technologischen Wandel nachvollziehen und den Schutz aller Verbraucher, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, und ihrer Daten beachten und mit der Kommunikationsfreiheit in Einklang bringen.

 
Das Internet war nie ein rechtsfreier Raum und es wird auch nie einer sein. Insofern lohnt diese Tatsache kaum der Erwähnung. Es bedarf konkreter rechtlicher Regelungen, um beispielsweise die Netzneutralität zu sichern, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte zu wahren und den Jugendschutz zu gewährleisten.

Hier sind insbesondere die Länder gefordert, ist der Jugendmedienschutz doch Teil des verfas-sungsrechtlichen Auftrags der Länder zur Schaf-fung einer positiven Medienordnung.

 

III.    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Meine Damen und Herren,
der Jugendmedienschutz ist eine große Herausforderung, die wir aber noch nicht bewältigt haben.

Sicherlich: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aus dem Jahre 2003 regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten in Fernsehen, Radio und Internet, die ihre Entwicklung beeinträchtigen oder sogar gefährden.

Alle Inhalte, die strafrechtlich relevant sind, fallen dabei natürlich auch unter den Schutzbereich des Staatsvertrages.

Dabei entschied sich der Gesetzgeber für ein System der so genannten regulierten Selbstregulierung. Anbieter problematischer Inhalte werden durch den Staatsvertrag verpflichtet dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche diese üblicherweise nicht wahrnehmen können.

Gewaltverherrlichende und menschenverachtende Darstellungen sind heute schon unzulässig.

Darüber hinaus sollen Kinder und Jugendliche durch geschlossene Benutzergruppen, denen nur Erwachsene beitreten können, technische Zugangshindernisse oder besondere Sende- und Verbreitungszeiten geschützt werden. Das aber lässt sich auf das weltweite Medium Internet nur bedingt übertragen. Regelungen, die sich im Rundfunkrecht zweifelsfrei bewährt haben, müssen nicht auf das Netz passen.

Hier müssen wir gemeinsam neue Wege suchen.

Die Landesmedienanstalten, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die Einrichtung jugendschutz.net und die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle FSM, FSK und FSF sowie die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) der Computerspiele-Wirtschaft tragen alle zu einer funktionierenden Selbstregulierung bei und leisten hier eine sehr gute Arbeit.

 

IV.    Novellierung des Jugendmedienschutzes zum Scheitern verurteilt?

Aber ihr Gegenstand entwickelt sich rasant weiter und durchdringt immer neue Teile unserer Gesell-schaft: Inzwischen sind fast 50 Millionen Deutsche online. Immer mehr Angebote wandern aus klassischen Medien auch auf Online-Plattformen.
Alleine die Netzkonvergenz macht den Jugendmedienschutz zu einer dynamischen Regelungsmaterie, die kontinuierlich evaluiert und angepasst werden muss.

Diesen Anpassungsbedarf hat auch das Hans-Bredow-Institut bei seiner Evaluation des Jugendmedienschutzes diagnostiziert.

Meine Damen und Herren,


der erste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist in Kraft getreten, als viele der heutigen Entwicklungen noch nicht absehbar waren. Viele heute ganz praktische Debatten gehörten damals noch ins medienphilosophische Seminar.

Da gibt es 8 Jahre später selbstverständlich Optimierungsbedarf.

Die Novellierung des Staatsvertrages ist allerdings im vergangenen Jahr gescheitert. Es ist meines Erachtens müßig, nach Schuldigen zu suchen.

Richtig ist, dass der Dialog mit der Netzgemeinde erst viel zu spät gesucht wurde. Richtig ist auch, dass es mit wenigen Klarstellungen sicherlich gelungen wäre, die meisten Bedenken auszuräumen.

 

Es war keine verpflichtende Alterskennzeichnung vorgesehen, sondern eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetangeboten als zusätzliche Option.

Der Anbieter sollte nach der Konzeption der Novelle seine jugendschutzrechtliche Verpflichtung zusätzlich dadurch erfüllen können, dass er sein Angebot freiwillig mit einem Alterskennzeichen versieht, das von Jugendschutzprogrammen erkannt wird.

Die Filterung von problematischen Inhalten sollte nicht im Einflussbereich des Netzproviders erfolgen, sondern am heimischen PC dazu hätten die Eltern nur ein Jugendschutzprogramm installieren müssen.

Und es war keine Abweichung vom Haftungsregime des Telemediengesetzes vorgesehen.

Weder für Access-Provider noch für Web 2.0-Anbieter wären neue Pflichten zur Prüfung, Überwachung oder Filterung von fremden Inhalten Dritter begründet worden.

Eine Sperrinfrastruktur wurde weder gefordert noch vorausgesetzt.

Aber die Zurufe aus der Netzgemeinde waren unüberhörbar: Die Autoren des Staatsvertrages hätten die Logik moderner digitaler Kommunikation nicht verstanden und wollten an der Wirklichkeit der Netzkommunikation vorbeiregulieren. Dass die Novelle kleine Blogger drangsalieren und einem überkommen Regulierungsmodell folgen würde.
Aber diese Debatten sind von gestern und führen uns nicht notwendiger Weise weiter.

Wir brauchen das Ringen zwischen den tradierten Vorstellungen der Mehrheitsgesellschaft und den Utopien der Blogger und User.

Eine Überlegung sollte man nach der Debatte vielleicht weiterdenken. Die Frage nach technischen Instrumenten und ihrer Wirksamkeit 100% werden niemals zu erreichen sein darf nicht zu einem Wettlauf um immer weitere Verschärfungen führen, an dessen Ende dann wieder die Diskussion einer vollständigen anlasslosen Inhalte-Filterung und der Aufbau einer Sperrinfrastruktur stehen.

Ich rate aber allen Beteiligten dringend, weiter abzurüsten, um in der Sache voranzukommen.

 

Ich kann den vielen Bloggerinnen und Bloggern zusichern, dass auch künftig Hamburgs Linie klar bleibt: Die technische Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen darf nicht dazu führen, dass weitergehende Schutzvorkehrungen verpflichtend vorgeschrieben werden. Auch dürfen die Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte auch im Rahmen von Foren und Blogs nicht erweitert werden.

 
Meine Damen und Herren,


der Handlungsdruck ist geblieben: Ich bezweifele jedenfalls arg, dass die bestehende Regelung noch zeitgemäß und der Medienentwicklung angemessen ist.

Es geht um freiwillige Vorgaben und nutzerautonome Regelungen.

Wer den Zugang zu Inhalten regulieren oder filtern will, der muss am heimischen PC ansetzen und Eltern die nutzerautonome Gelegenheit geben, hier etwas zu tun.

Viele haben übersehen, dass der Vertragsentwurf hier echte Verbesserung gebracht und die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen am Markt erleichtert hätte.

Neue Impulse für die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen lassen somit weiter auf sich warten. Inzwischen hat die KJM ihre Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen vorgelegt. Es zeigt sich, dass die intensiven Debatten um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder auch in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft fruchtbar waren.

Welches Unternehmen investiert schon in die Entwicklung solcher Programme, wenn die rechtlichen Hürden für ihre Einführung kaum zu überspringen sind?

Nach aktueller Rechtslage hat die zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) noch nicht ein einziges Produkt zugelassen.

Aber wir brauchen dringend anerkannte Jugendschutzprogramme, um den Eltern zu zeigen, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz übernehmen können und um sie davon zu überzeugen, diese dann auch tatsächlich einzurichten.

Für Hamburg als Medienmetropole liegen hier übrigens auch nicht uninteressante Marktoptionen, die wir entwickeln sollten.

Der PC wird in Zukunft weniger das Problem sein, denn schon jetzt rückt das Smartphone in das Zentrum der Begierde und ermöglicht Eltern immer weniger die Kontrolle über die Internetnutzung der Kinder.
 

 

V.    Zukunft des Jugendmedienschutzes Lösungen nur im Dialog

Meine Damen und Herren,


wir müssen den Jugendmedienschutz vorantreiben. Der bislang gewählte Ansatz der regulierten Selbstregulierung sollte auch künftig beibehalten werden.

Nur Freiwilligkeit und nutzerautonome Regelungen bringen uns auf dem Weg zu einem modernen Jugendschutz in Zeiten des Web 2.0 weiter.

Ich appelliere an alle Beteiligten an die Netznutzer, die IT-Unternehmen und Teile der Politik nicht mehr nur übereinander, sondern miteinander in einen fairen Dialog einzutreten.


Größtmögliche Transparenz und Beteiligung der betroffenen Kreise ist dabei oberstes Gebot.

Die Politik ist gefordert, noch mehr Überzeugungsarbeit für ihre Positionen zu leisten. Sie muss sich aber auch noch stärker als zuletzt, mit den Argumenten der Netz-Nutzer auseinandersetzen und für einvernehmliche Lösungen werben.

Für Hamburg kündige ich an, dass wir diesen Dialog suchen werden.

Gerade am Medienstandort Hamburg ist ein verlässlicher Rechtsrahmen, der gegenläufige Interessen möglichst ausgeglichen in Einklang bringt, von besonderer Bedeutung.

Ein solcher moderner Rechtsrahmen ist immer auch ein Standortvorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz.

Verlässlichkeit sind wir auch unseren Hamburger Unternehmen schuldig, die an einer Fortentwicklung des Jugendschutzes interessiert sind.

Viele hatten nämlich schon frühzeitig in die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen und die Alterskennzeichnung investiert die erleichterte Anerkennung scheiterte dann mit der Novelle.

Wir dürfen unsere Unternehmen nicht noch einmal enttäuschen.

 

Meine Damen und Herren,

eines ist aber auch klar: Gesetze alleine reichen nicht.

Wir brauchen flankierend auch die stärkere Förderung von Medienkompetenz innerhalb der schulischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Und natürlich im familiären Umfeld. Medienkompetenz ist keine Frage des Alters.


Hamburg setzt auf Kompetenz und Mündigkeit. Elternhäuser, Schulen und  Ausbildungseinrichtungen müssen den Kindern und Jugendlichen helfen, verantwortungsvoll mit dem Internet umzugehen.

Medienkompetenz ist eine gesellschaftliche Herausforderung.

Nur wenn die jungen Leute selber die Risiken erkennen, die im Internet lauern, sind sie auch in der Lage, gefahrlos im Internet zu surfen.

Das World-Wide-Web ist das Leitmedium Nr. 1 in der Altersklasse der unter 18-Jährigen.

Wir können da nur hinterherhinken. Aber wir dürfen sie nicht aus den Augen verlieren. Nur dann können wir sie auch auf die Gefahren vorbereiten und ihnen helfen, sich selbst zu helfen wie in anderen Lebenslagen auch. Nur dann schaffen wir gesellschaftliche Akzeptanz für dieses faszinierende Medium.

Das Internet steckt voller Möglichkeiten, unsere Gesellschaft freier und reicher zu machen. Wir sollten sie klug nutzen.

Vielen Dank!

 

 

Es gilt das gesprochene Wort.