Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Enwurfs ei20.11.1998 - Bundestag
nes Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte
- Drucksache 14/45 -
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Vizepräsident Rudolf Seiters: Ich gebe das Wort dem Kollegen Olaf Scholz von der SPD-Fraktion.
Olaf Scholz (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Am Anfang dieser Bundesrepublik - sehr zu Anfang dieser Bundesrepublik - hat es schon einmal so etwas wie ein Bündnis für Arbeit gegeben. Die wesentlichen Grundlagen unserer Arbeitsverfassung, der Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sind nämlich zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern unmittelbar ausgehandelt worden.
Im Januar 1950 haben sich im Ort Hattenheim die Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer getroffen und haben die "Hattenheimer Entschließungen" gefaßt, die noch bis heute wesentliche Grundlagen unseres Arbeitsrechts bilden. In diesem Bündnis für Arbeit ist der Gesetzentwurf für ein Kündigungsschutzgesetz entstanden. Der Gesetzentwurf, der damals entworfen wurde und der dann im Januar 1950 dem Gesetzgeber und allen anderen zugeleitet worden ist, beinhaltete das Einsetzen des Kündigungsschutzes ab drei Arbeitnehmern.
Später, im August 1951, also gleich zu Anfang unserer Republik, hat der Bundestag das Kündigungsschutzgesetz beschlossen, das dem Gesetzentwurf sehr ähnlich war und das Einsetzen des Kündigungsschutzes in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern vorgesehen hat.
Seitdem ist das so. In der Zeit danach ist der wirtschaftliche Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland vonstatten gegangen. In der Zeit danach hat es das Wirtschaftswunder gegeben. In der Zeit danach ist die ganze
Prosperität der Bundesrepublik Deutschland entstanden.
Es kann also nicht am Kündigungsschutz gelegen haben, wenn der soziale Konsens, der damals Maßstab der Politik und auch der wirtschaftlichen Arbeit in unserem Lande gewesen ist, die ganze Zeit funktioniert und getragen hat.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was in den letzten 16 Jahren eingetreten ist, ist ein ganz merkwürdiger Paradigmenwechsel. Es ist nämlich das Konsensmodell als Bestandteil unserer Arbeitsverfassung aufgekündigt worden. Es ist irgendwie der Verdacht entstanden, daß es die wirtschaftliche Entwicklung behindere, wenn Arbeitnehmer nicht schnell und einfach genug entlassen werden können. Es ist überhaupt insgesamt - wie wir bei verschiedenen Gesetzen sehen können - der Verdacht entstanden, daß ein maximaler Druck auf Arbeitnehmer die Voraussetzung dafür ist, daß es wirtschaftlich funktionierende Betriebe gibt.
Das ist aber nicht die Erfahrung des Wachstums der Bundesrepublik Deutschland. Das ist gewissermaßen eine Abkehr vom Konsensmodell gewesen.
Mit dem ersten Schritt, den Sie gemacht haben, nämlich den
Kündigungsschutz erst bei zehn Arbeitnehmern einsetzen zu lassen, und mit dem Schritt, den Sie jetzt folgerichtig - weil in der Systematik liegend - gefordert haben, nämlich daß der Kündigungsschutz erst ab 20 Arbeitnehmer eintreten soll, haben Sie etwas anderes als die soziale Marktwirtschaft, etwas anderes als den sozialen Konsens, der unser Land getragen hat, im Auge. Es ist eine Art von wirtschaftsliberalem Extremismus, der, so glaube ich, nicht in Ordnung ist.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abgeordneten der PDS - Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Blödsinn!)
Ich glaube, daß es für diese Diskussion auch sehr hilfreich ist, wenn man die Stichworte, die hier immer fallen, einmal hinterfragt. Eines dieser Stichworte ist, daß die Betriebe dringend die Veränderung des Kündigungsschutzes benötigten, weil sie sich sonst nur so mühselig und schwer von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern trennen könnten. Das
sagen viele Verbandsfunktionäre, das sagen viele andere, aber das sagen wenige Menschen, die eine wirkliche Ahnung von der Situation von Kündigungsschutzprozessen haben.
Von denjenigen Menschen, die in diesem Lande gekündigt werden, gehen etwa 8 Prozent zum Arbeitsgericht. Das ist eine Zahl, die die ganze Diskussion, die hier geführt wird, absurd macht und deutlich zeigt, daß es sich dabei um eine tief ideologische Veranstaltung handelt, die überhaupt keinen Bezug zur Wirklichkeit hat.
Ähnlich groß ist die Zahl der obsiegenden Entscheidungen in diesen Prozessen.
(Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Sie wissen ja gar nicht, was vorher alles verhandelt worden ist!)
Zwar ist es so, daß die Termine vor den Arbeitsgerichten in Wirklichkeit Vergleichsverhandlungen sind, aber streitige obsiegende Urteile sind nur in einer Größenordnung von 7 bis 8 Prozent üblich. Im übrigen verläßt kaum ein Arbeitnehmer das Arbeitsgericht und kehrt wieder auf seinen Arbeitsplatz zurück. Insofern ist das, was Sie gemacht haben, eine ideologische Abkehr von dem Konsensmodell der sozialen Marktwirtschaft.
Wir kehren wieder dahin zurück.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Abgeordneten der PDS)
Das zweite, was Sie tun, ist, daß Sie ein richtiges Stichwort mit einem falschen Sachverhalt zusammenfügen und glauben, das mache dann einen Sinn. Sie diskutieren über Flexibilität. Das ist in der Tat eine der wichtigen Diskussionen, die wir für die Arbeitsentwicklung in unserem
Lande führen müssen. Wir brauchen mehr Flexibilität am Arbeitsplatz; wir brauchen mehr Flexibilität in den Betrieben; und es braucht neue Arbeitszeitmodelle, die einen effektiveren Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen und gleichzeitig die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten vermehren. Aber was hat Flexibilität damit zu tun, daß man begründungslos kündigen kann? Das hat mir nicht eingeleuchtet. Da ist überhaupt kein Zusammenhang, auch wenn
Sie ihn durch ständiges Wiederholen herzustellen versuchen.
(Beifall bei der SPD)
Ich glaube, es ist richtig, daß wir jetzt, 50 Jahre später, zu den "Hattenheimer Entschließungen" zurückkehren und daß das Jubiläum, das man in Hattenheim Anfang des Jahres 2000 feiern kann, kein beschämendes ist. Vielleicht kann der Arbeitsminister dort im Januar des Jahres 2000 ein Treffen des Bündnisses für Arbeit veranstalten, um die Rückkehr zum
sozialen Konsens in unserem Lande zu dokumentieren.
(Beifall bei der SPD)
Die Menschen brauchen keinen Druck in Form von Angst, wenn sie zur Arbeit gehen - was im übrigen nicht bedeutet, daß man seine Pflichten nicht erfüllen solle. Auch das ist eine der typischen Verwechslungen, von denen Sie in den letzten Jahren erzählt haben.
(Beifall bei der SPD)
Daß wir hier - anders, als Sie behaupten - nicht Ideologie betreiben, ist deutlich daran zu erkennen, daß wir bei diesem Gesetzesteil wie bei weiteren Gesetzesteilen das, was wir vernünftig finden, auch belassen.
Ich weise nur darauf hin, daß zum Beispiel die Anrechnung von Teilzeitarbeitsverhältnissen nach der bisherigen Berechnungsmethode bestehenbleibt. Insofern ist das, was wir machen, etwas sehr Vernünftiges. Wir handeln nicht
ideologisch, sondern versuchen, eine vernünftige Regelung zustande zu bringen.
(Beifall bei der SPD)
Ich will auf einen weiteren Komplex des Gesetzes zu sprechen kommen. Dort ist geregelt, daß die Zeitbefristung für
Interessenausgleichsverhandlungen bei großen Betriebsänderungen aufgehoben wird. Sie haben in das Gesetz geschrieben, daß es nach zwei Monaten - mit einer Verlängerung nach drei Monaten - ein Ende damit haben soll, daß sich Betriebsräte und Arbeitgeber miteinander einigen
müssen. Das hat etwas damit zu tun, daß Sie - glaube ich jedenfalls - nie verstanden haben, was das System der Betriebsänderung im Betriebsverfassungsgesetz soll. Es regelt den Komplex, welche Abfindung Arbeitnehmer bekommen können, als erzwingbare Mitbestimmung. Wenn man sich nicht einigt, entscheidet die Einigungsstelle. Und es regelt als
Rederecht zwischen Arbeitnehmern, Betriebsräten und den Arbeitgebern, was passieren soll, wenn zum Beispiel eine Massenentlassung geplant ist.
In dem Gesetz steht nicht drin - das wäre in der Tat eine ganz andere Wirtschaftsordnung -, daß es in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer gebe. Und es steht nicht drin, daß ein Einigungsstellenvorsitzender entscheidet, ob eine ganze Betriebsschließung stattfindet oder nicht. Aber es steht da drin, daß man miteinander reden muß, daß man versucht, Konsensmodelle zu finden,
und daß man sich Zeit nehmen soll, bis man mit dem Reden zu Ende ist.
Sie haben sich auf die Seite derjenigen geschlagen, die dieses Miteinanderreden für eine überflüssige Zeitverschwendung halten. Denen haben Sie gesagt: Ihr braucht nur zwei Monate nichts zu tun, dann könnt
ihr endlich kündigen. Das wollen wir rückgängig machen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Die übrigen Regelungen, die wir aufheben, sind ähnlich. Auch bei ihnen wird gewissermaßen der Konsens wiederhergestellt, der unsere Republik so lange getragen hat. Das ist die Abkehr von der Vermutung, mit der Sie die Gesetze gemacht haben. Ich meine die Vermutung, daß Druck notwendig
sei und daß man den Arbeitnehmern nicht über den Weg trauen könne. Das steckt nämlich in der Kürzung der Entgeltfortzahlung, weil man durch die
Kürzung Druck zum Arbeiten macht, und das steckt auch in den Regelungen über die Anrechnung von Urlaub für die Rehabilitation. Wir werden das rückgängig machen.
Ich glaube, wir stellen das Modell der sozialen Marktwirtschaft wieder her und schaffen damit die Basis für eine Politik der Neuen Mitte.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Rudolf Seiters: Auch Ihnen, Herr Kollege Scholz, darf ich zu Ihrer ersten Rede gratulieren, wobei ich hinzufüge: Es hörte sich gar nicht wie eine Jungfernrede an.
(Beifall)
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20.11.1998