arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Detail

19.09.2014

Rede zur 925. Sitzung des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Ich möchte mich zunächst einmal bei allen bedanken, die es ermöglicht haben, dass unser Gesetzesantrag heute wohl eine breite Zustimmung findet.

Unsere sehr sorgfältigen Diskussionen waren im Wesentlichen von einem Gedanken geprägt: Wie können wir angesichts der steigenden Zahl von Asylbewerbern sowie anderen Männern, Frauen und Kindern, die in Deutschland Zuflucht suchen, rechtzeitig und zügig angemessene Unterkunftsbedingungen gewährleisten? Das ist überall in Deutschland schwierig das muss ausdrücklich gesagt werden , besonders in attraktiven Ballungsräumen, wo man kaum noch auf Leerstände zurückgreifen kann, wenn Unterkünfte benötigt werden.

Deshalb müssen wir Wege finden, wie wir Unterkünfte nicht in der Geschwindigkeit und mit den Maßgaben realisieren, die wir im Bauplanungsrecht haben, sondern rascher und mit anderen Abwägungsprozessen. Das ist oft ganz unmittelbar einzusehen; denn was rechtlich als unbeplanter Innenbereich oder als Außenbereich gilt, ist manchmal nur eine Lücke zwischen vielen Häusern und Gebäuden, die ohnehin da stehen. Was als Gewerbegebiet gilt, grenzt manchmal unmittelbar an Flächen an, die auch für Wohnungen genutzt werden. Eine planerische Änderung ist ohne höhere Geschwindigkeit und ohne veränderte Abwägungskriterien, wie sie hier zugrunde gelegt werden, nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, diese Änderungen zu vollziehen.

Die Vorlage ist im Gespräch mit den Ländern sehr sorgfältig erarbeitet worden. Auch die Bundesregierung hat sich aktiv daran beteiligt, die richtigen gesetzlichen Formulierungen zu finden. Ich hoffe, dass der Gesetzestext zügig Realität wird, weil die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag das, was der Bundesrat heute beschließt, zu ihrer Sache machen. Wenn das gelingt, werden wir die Anforderungen sehr schnell erfüllen und für angemessene Bedingungen in unserem Land sorgen können.

Niemand möchte auf Zelte zurückgreifen, um die Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten. Das ist die Zielsetzung, um die es geht. Wenn wir das vermeiden wollen, dann müssen wir auch die Instrumente in der Hand haben, um genügend geeignete Gebäude zu errichten, wo es geht.

Die Regelung ist zeitlich befristet; denn wir hoffen, dass wir irgendwann genügend Unterkünfte geschaffen haben und dann wieder nach den normalen Abläufen und Abwägungsprozessen verfahren können. Sie enthält Gestaltungsspielräume für die Länder und die Verantwortlichen, so dass nicht jedes Land gleich verfahren muss. Es gibt eben Unterschiede in der Republik, und es kann nicht alles über einen Kamm geschoren werden. Die zeitliche Begrenzung und die Flexibilität für die Umsetzung in den einzelnen Ländern sind hier der richtige Weg für Deutschland.

Mit dem Gesetz werden wir einen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland den großen Herausforderungen gerecht werden kann. Damit können wir allen Bürgerinnen und Bürgern sagen: Die Aufgabe ist nicht leicht, aber wir können sie lösen. Sie ist bei uns, bei denjenigen, die Verantwortung in der Exekutive haben, in guten Händen. Wir schaffen jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür, um das auch einhalten zu können.

Schönen Dank.

 

Es gilt das gesprochene Wort.