arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Detail

10.02.2010

Das Urteil macht flächendeckenden Mindestlohn zwingend

Hamburger Abendblatt: Herr Scholz, Sie sind in der Großen Koalition Bundesarbeitsminister gewesen - hat Sie das Urteil überrascht?

 

Olaf Scholz: Wie viele, die die Beratungen des Verfassungsgerichtes genau verfolgt haben, bin ich nicht überrascht. Es ist ein weitreichendes und klares Urteil. Und es kommt politisch zur rechten Zeit. Alle Pläne wirtschaftsliberaler Ideologen in Wissenschaft und Politik die Leistungen für Arbeitsuchende zu kürzen, sind nun ein für alle mal gescheitert.

 

Muss Hartz IV jetzt insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden?

 

Die Entscheidung des Gerichtes führt sicher zu Erhöhungen der Regelsätze für Erwachsene und Kinder. Und das muss noch in diesem Jahr geschehen.

 

Die Karlsruher Richter haben geurteilt, dass die Hartz IV-Sätze nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes erfüllen. Was fehlt?

 

Die Höhe der Regelsätze kann nach dem Urteil auch in Zukunft anhand der Ausgaben vergleichbarer Haushalte berechnet werden. Aber das Gericht hat viele Einzelheiten der Berechnung in Frage gestellt. Deshalb sind diese Berechnungsmethoden jetzt zu ändern. Sie müssen transparenter werden.

 

Was bedeutet das Urteil für das Sozialgefüge in Deutschland, also hinsichtlich der Abgrenzung zu den unteren Lohngruppen?

 

Die Löhne in den unteren Lohngruppen müssen steigen. Wir haben schon viel zu viele Arbeitnehmer, die viel zu wenig verdienen. Und deshalb brauchen wir auch einen flächendeckenden Mindestlohn. Wer arbeitet, muss mehr verdienen als er an öffentlicher Hilfe beanspruchen kann. Alles andere untergräbt die moralischen Grundlagen unserer Gesellschaft. Arbeit muss sich lohnen.  

 

Das Interview führte Barbara Möller.  

 

Das Interview finden Sie auch auf der Internetseite des Hamburger Abendblattes.