arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Detail

01.08.2000

Das Ziel: 50 000 neue Arbeitsplätze für Schwerbehinderte

 

Artikel von Olaf Scholz, im Magazin Einigkeit Nr. 4/2000, der NGG

 

 

Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ist vom Bundestag verabschiedet. Es wird die Chancen schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

 

Die von der Vorgängerregierung verursachte überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit soll jetzt schnell und nachhaltig abgebaut werden. Ziel ist es, schon nach zwei Jahren rund 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte wieder ins Berufsleben zu integrieren.

 

Aller Voraussicht nach wird das Gesetz bereits am 1. Oktober 2000 in Kraft treten.

 

Breite Zusammenarbeit mit Verbänden


Dieses Gesetz, das von den Regierungsparteien in Zusammenarbeit mit den Or­ganisationen der behinderten Menschen, den Gewerkschaften, den Arbeitgebern und dem Handwerk gemeinsam erarbeitet wurde, soll jetzt von allen Beteiligten zügig und in gemeinsamer Verantwortung umgesetzt werden.

 

Bedauerlich ist, dass die für die Misere auf dem Arbeitsmarkt verantwortlichen Op­positionsfraktionen CDU/ CSU und FDP diesem Gesetz die Zustimmung verweigert haben.

 

Die beschlossenen Maßnahmen

 

Vorgesehen ist ein Bündel von Maßnahmen. Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes sind:

 

Die bisher einheitliche Ausgleichsabgabe in Höhe von 200 DM für jeden nicht mit einem Schwerbehinderten besetzten Pflichtarbeitsplatz wird zukünftig davon abhängig sein, in welchem Umfang der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nachkommt.

 

Die Höhe der Abgabe ist gestaffelt von 200 DM bis 500 DM. Der Beginn der Be­schäftigungspflicht wird von 16 auf 20 Arbeitsplätze angehoben. Für Kleinbetriebe werden unzumutbare Belastungen durch Sonderregelungen vermieden.

 

Als Signal an die Arbeitgeber, sich der Integration von Schwerbehinderten intensiver anzunehmen, wird die Beschäftigungspflicht zunächst bis Ende 2002 von sechs Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Beabsichtigt ist, diese Absenkung nur dann in eine Dauerregelung umzuwandeln, wenn durch eine veränderte Einstellungspolitik das Ziel der dauerhaften Integration von 50 000 arbeitslosen Schwerbehinderten in den ersten Arbeitsmarkt erreicht wird.

 

Über die Neugestaltung des Systems der Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe hinaus soll der hohen Arbeitslosigkeit durch eine stärkere Verwendung dieser Ausgleichsabgabe für arbeitsmarktorientierte Fördermaßnahmen zu Leibe gerückt werden. So werden die Förderleistungen an Arbeitgeber bei Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter neu geordnet und verbessert.

 

Die Arbeitsämter werden jetzt verpflichtet, arbeitslose Schwerbehinderte möglichst frühzeitig und betriebsnah zu qualifizieren und ihnen besondere Vermittlungsstellen zur Verfügung zu stellen.

 

Eingliederung erleichtern


So soll ein flächendeckendes und wohnortnahes Netz von Integrationsfachdiensten auf- und ausgebaut werden, die die Vermittlung und arbeitsbegleitende Betreuung Schwerbehinderter und die Beratung der Arbeitgeber übernehmen sollen. Spezielle Integrationsunternehmen sollen zur Eingliederung besonders betroffener Schwer­behinderter in das Arbeitsleben geschaffen werden.

 

In den Betrieben werden die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen erweitert und die betriebliche Prävention zur Sicherung und Erhaltung der Arbeitsplätze ausgebaut. Schwerbehinderte können einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung wegen der Behinderung geltend machen.

 

Gegen die Hauptfürsorgestelle haben Behinderte zukünftig einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz, und zwar auch bei Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen.

 

Weitere Maßnahmen in der Behindertenpolitik


Als nächstes steht in der Behindertenpolitik die Erarbeitung des Sozialgesetzbuches (SGB)IX auf dem Programm. Es sieht vor, das Recht der Rehabilitation zusammenzufassen und weiterzuentwickeln, um so den Zugang und die Erbringung von Leistungen bürgernäher zu gestalten.

 

Auch daran wird deutlich: Die Behindertenpolitik steht ganz oben auf der Liste der Arbeit der Regierungskoalition.