Rede bei der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Rentenversicherung lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
Wer über viele Jahrzehnte einzahlt, muss sich sicher sein können, dass die Solidarität auch dann halten wird, wenn er oder sie darauf angewiesen ist. Ohne diese Gewissheit wäre das System nicht überlebensfähig.
Wir erleben in diesen Tagen, wie schnell Vertrauen verspielt werden kann, wenn jeder nur an schnellen persönlichen Gewinn denkt ohne Verantwortungsbewusstsein fürs Große-Ganze. Wenn keiner keinem mehr über den Weg traut, bricht das System schnell zusammen.
Bei der Rentenversicherung haben wir es anders gehalten. Wir haben mit klaren Regeln und Standfestigkeit den Boden bereitet, auf dem Vertrauen wachsen kann. Das zahlt sich jetzt aus. Es zeigt sich gerade jetzt in der Krise, wie stabil das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist. Die Renovierung war erfolgreich. Wir haben den Generationenvertrag erneuert, ihn fit für neue Herausforderungen gemacht. Das altbewährte Gerüst der umlagefinanzierten Rentenversicherung steht deshalb weiter auf festem Fundament. Es ist und bleibt das Kernstück der deutschen Altersvorsorge.
Wir haben dafür gesorgt, dass diejenigen, die einen Großteil ihres Lebens mit ihren Beitragsleistungen die Rentenversicherung finanzieren, wissen, dass sie eine angemessene Gegenleistung erhalten werden: Die Anstrengung einer Generation muss sich auszahlen. Die derzeitige Generation von Rentnerinnen und Rentnern erlebt eine Zeit, in der es ihnen im Durchschnitt besser geht als jeder Generation vor ihnen. Und zwar nicht nur materiell, sondern auch gesundheitlich und was ihr Mitwirken in und an der Gesellschaft betrifft.
Gleichzeitig haben wir es hinbekommen, dass die Kosten dieser notwendigen Erfolge nicht allein von den Jüngeren geschultert werden müssen. Deutschland zählt heute zu den wenigen Ländern, denen es bereits gelungen ist, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu stärken und die Belastungen für die Jüngeren zu begrenzen und das, obwohl unsere Gesellschaft immer älter wird.
Das ist im Übrigen auch keine vermessene Selbsteinschätzung, sondern das Fazit sowohl internationaler Vergleichsstudien als auch vieler Experten der OECD, der ILO und der EU.
Alle bestätigen, Deutschland hat im Gegensatz zu vielen Ländern die Herausforderung der Alterung der Gesellschaft, unserer gewonnenen Jahre bewältigt. Und unser Rentensystem ist krisenfest. Vor wenigen Tagen hat die OECD dies auch in ihrer Studie Pensions at a Glance bestätigt.
Warum das so ist, wird einem eindrücklich vor Augen geführt, wenn man sich die Meldungen meiner Kollegen, der Sozialministerinnen und Sozialminister in anderen Ländern, anschaut. In den USA hat die Vorsorge innerhalb kürzester Zeit Billionen Dollar verloren. Auch bei den Gesprächen des Sozialbeirats Anfang des Monats in Frankreich wurde deutlich, mit welchen Schwierigkeiten dort gekämpft wird: Die vielen unterschiedlichen Versorgungssysteme, die bei unseren Nachbarn nebeneinander existieren und zu großen Teilen mit Kapitaldeckung arbeiten, kommen jetzt ernsthaft ins Schlingern. In Deutschland hingegen funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin verlässlich.
Wir haben die Herausforderungen frühzeitig angenommen und sind dabei auch nicht vor zunächst unpopulären Entscheidungen zurückgeschreckt. Dafür werden wir zu Recht beneidet. Das ist ein Erfolg, auf den unsere Demokratie auch ein wenig stolz sein kann.
Das Problem ist: Nachdem der Satz gesprochen wurde Die Rente ist sicher., kamen noch viele Reformen und haben uns alle durchgeschüttelt. Dabei ist viel Vertrauen verlorengegangen. Es wird lange dauern, bis alle wissen, was der Fall ist: Deutschland hat seine Hausaufgaben gemacht. Die Rentenkassen sind wieder stabil.
Die Reformen muss ich hier nicht lange erläutern. Sie alle wissen, dass wir die gesetzliche Rentenversicherung mit den Säulen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge flankiert haben.
Die Zahlen vom ersten Quartal diesen Jahres sind ermutigend: Insgesamt wurden bis Ende März 12,4 Millionen Riesterverträge abgeschlossen. Die Erfolgsgeschichte der Riester-Rente setzt sich fort. Die Bürgerinnen und Bürger wissen auch hier, dass sie sich darauf verlassen können, dass das angesparte Vermögen auch zur Verfügung steht, wenn sie es im Alter brauchen. Auch in schwierigen Zeiten muss die Altersvorsorge nicht aufgebraucht werden: Das in der Riester-Rente angesparte Vermögen bleibt auch beim Bezug der Grundsicherung anrechnungsfrei. Und selbst wenn man ein anderes Modell der privaten Altersvorsorge gewählt hat, bleiben schon heute 250 Euro pro Lebensjahr anrechnungsfrei vorausgesetzt man hat vereinbart, dass eine Verwertung vor Renteneintritt nicht möglich sein soll. Das sind mit 65 bis zu 16.250 Euro.
Ich halte es ganz im Sinne der eingeschlagenen Linie für richtig, in Zukunft noch mehr Sicherheit zu geben und Vermögen, das der Altersvorsorge dient, generell nicht mehr auf die Grundsicherung anzurechnen auch hier unter der Voraussetzung, dass mit Beginn des Ruhestandes unwiderruflich eine monatliche Rente garantiert wird. Das steht jetzt im Regierungsprogramm meiner Partei der SPD und ich bin sicher, so wird das Gesetz! Egal für welches Modell man sich dann entscheidet das Geld bleibt im jeden Fall für die Absicherung im Ruhestand. Auch private und betriebliche Altersvorsorge sind übrigens in der Krise vernünftig vor Risiken am Finanzmarkt gesichert. Alle Riester-Sparer profitieren von einer Garantie: Was man eingezahlt hat zuzüglich der staatlichen Zulagen, das bekommt man in jedem Fall auch wieder heraus.
Und bei den Betriebsrenten gewährleisten unterschiedliche Sicherheitsinstrumente die zugesagten Leistungen. Die Wirtschaft hat auch hier mit dem Pensions-Sicherungs-Verein ein solidarisches Sicherungssystem geschaffen. Einen zweiten Boden sozusagen. Das System springt ein, wenn ein Unternehmen trotz aller Anstrengungen in Insolvenz gehen muss. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass den Betriebsrentnern kein Geld verloren geht.
Als weiteren wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Rentenversicherung haben wir uns außerdem entschlossen, das Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise anzuheben. Dies trägt dazu bei, dass die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung langfristig gesichert ist.
Die Wirtschaftskrise wirkt sich bei uns nicht im selben Maße destabilisierend auf die Altersvorsorge aus wie anderswo. Unsere sozialen Sicherungssysteme halten dem größten Wirtschaftsabschwung in der Nachkriegsgeschichte bisher nicht nur stand. Sie haben sogar eine stabilisierende Wirkung und sind ein Ruhepol, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Das heißt allerdings nicht, dass der erwartete Rückgang der Wirtschaftsleistung vollkommen spurlos an der Rentenversicherung vorüberginge. Klar ist aber auch, dass die Lage eine andere ist als noch vor einigen Monaten. Darauf müssen wir uns einstellen.
Das zeigt sich vor allem daran, dass wir die Nachhaltigkeitsrücklage in den kommenden Jahren nicht wie ursprünglich vorgesehen vollständig auffüllen können. Eine Absenkung des Beitragssatzes von 19,9 Prozent auf 19,2 Prozent bereits im Jahr 2012 wie wir ihn unter anderen Vorzeichen noch im Rentenversicherungsbericht 2008 in Aussicht stellen konnten ist nicht mehr zu erwarten. Der erfolgreiche Aufbau der Nachhaltigkeitsrücklage in den vergangenen Jahren macht es aber jetzt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten möglich, den Beitragssatz stabil zu halten. Sie kann jetzt die ihr zugedachte Funktion erfüllen und die in Krisenzeiten schwächeren Beitragseingänge ausgleichen. Das Konzept geht auf!
Es zeigt sich jetzt auch, wie wichtig es war, keine populären Schnellschüsse zu machen, sondern eine langfristig orientierte, seriöse Rentenpolitik. Es war klug, dass wir in den letzten Monaten denjenigen eine klare Absage erteilt haben, die angesichts der gut gefüllten Nachhaltigkeitsrücklage nach einer kurzfristigen Beitragssatzsenkung gerufen haben. Die Rücklage ist kein Honigtopf, aus dem man konjunkturpolitische Geschenke machen kann. Sie dient der Stabilisierung des Beitragssatzes im Konjunkturverlauf und vermeidet damit zusätzliche Belastungen in schwieriger Zeit.
Meine Damen und Herren,
Anfang Juni haben mehrere Urteile des Bundessozialgerichts zu den so genannten Ghettorenten für Schlagzeilen gesorgt. Sie wissen, dass das Bundessozialgericht seine bisherige Rechtsprechung hierzu aufgegeben hat. Es wurden neue Maßstäbe für die Anerkennung von Ghetto-Beitragszeiten im Rahmen des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto aufgestellt. Diese Entscheidungen waren wichtig und haben für Rechtsklarheit gesorgt.
Jetzt kommt es darauf an, die neue Rechtsprechung einheitlich, schnell und unbürokratisch im Sinne der Betroffenen umzusetzen. Das BMAS hat dazu mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Jewish Claims Conference eine Monitoring-Gruppe gebildet, die sich vor zwei Tagen zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen hat. Ich bin sicher, dass hier zügig und mit klarem Blick für das Notwendige gearbeitet wird.
Meine Damen und Herren,
in der kommenden Woche erhöhen sich die Bruttorenten in den alten Ländern um 2,41 Prozent und in den neuen Ländern sogar um 3,38 Prozent. Das sind die höchsten Anpassungssätze seit 1994 in den alten bzw. seit 1997 in den neuen Ländern. Es mag den einen oder anderen in der Öffentlichkeit gewundert haben, dass eine so kräftige Erhöhung ausgerechnet in Zeiten der Wirtschaftskrise kommt. Ausgerechnet ist dabei allerdings genau das richtige Stichwort: Ihnen hier muss ich natürlich nicht erklären, dass die Renten an die Lohnentwicklung gekoppelt sind, die zeitlich versetzt in die Rentenanpassung eingeht. Für die Rentenanpassung 2009 war also entscheidend, dass die Löhne im Jahr 2008 kräftig gestiegen sind. Außerdem wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor dieses Jahr zum dritten Mal in Folge anpassungssteigernd, dieses Jahr mit rund 0,3 Prozentpunkten eine Tatsache, die in der öffentlichen Diskussion kaum beachtet wird.
Zusammengenommen führt das dazu, dass die Rentnerinnen und Rentner sich dieses Jahr über eine Rentenerhöhung freuen können, die über der aktuellen Lohnentwicklung liegt nachdem sie in den Vorjahren trotz steigender Löhne mit vergleichsweise kleinen Rentenanpassungen bzw. Nullrunden leben mussten.
Die Ermittlung der Rentenanpassung erfolgt nach verlässlichen Kriterien. Das ist unerlässlich als Basis für das notwendige Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Absicherung. Berechenbarkeit ist aber nicht zu verwechseln mit Unbeweglichkeit und bloßer Arithmetik. Ohne am Prinzip der lohnorientierten Rentenanpassung zu rütteln, muss sich auch die Rentenpolitik an der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger orientieren. Schon mit dem Rentenanpassungsgesetz 2008 haben wir daher zwei Stufen der Riester-Treppe verschoben, um die Rentnerinnen und Rentner schneller am zurückliegenden Wirtschaftsaufschwung zu beteiligen. Die Riester-Treppe dämpft den Rentenanstieg um rund 0,65 Prozentpunkte pro Stufe. Diese Wirkung wurde für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt und auf die Jahre 2012 und 2013 verschoben. Diese Maßnahme wird nicht der jüngeren Generation aufgebürdet.
Gerade haben wir noch eine weitere Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat erst letzte Woche darüber entschieden: In Reaktion auf fahrlässige Spekulationen über die Lohnentwicklung in diesem Jahr war es mir wichtig, ein klares Zeichen zu geben: Es wird auch in Zukunft keine Rentenkürzungen geben! Wir erweitern hierzu die bisherige Schutzklausel, die bereits Kürzungen aufgrund der Dämpfungsfaktoren in der Anpassungsformel ausschließt. Es brauchte eine Regelung, auf die sich jeder hundertprozentig verlassen kann. Deswegen haben wir gesetzlich festgeschrieben, was sowieso jeder wissen kann.
Ich füge hinzu: Die in vielen Medien geäußerte Befürchtung, dass es 2010 ohne Gesetzesänderung zu geringeren Renten kommen könnte, ist nach allem, was wir wissen können, unbegründet. Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte, die die Bundesregierung zugrunde legt, gehen aus, dass die Löhne auch im Jahr 2009 steigen werden. Bereits nach geltendem Recht würde es daher im nächsten Jahr nicht zu einer Senkung der aktuellen Rentenwerte kommen. Anlass für unsere Initiative war allein die große Verunsicherung, die die Medienberichte bei Rentnerinnen und Rentnern hervorgerufen haben.
Uns ist wichtig: Rentnerinnen und Rentner brauchen nach einem langen Arbeitsleben keine Sorge zu haben, dass ihre Renten gekürzt werden. Nachdem durch die öffentliche Diskussion zunächst die Rentenbezieher verunsichert wurden, sind jetzt übrigens die Beitragszahler dran: Es wird der Eindruck erweckt, die Neuregelung belaste die Jüngeren und stelle so den Generationenvertrag in Frage.
Auch das ist falsch: Selbst wenn die Neuregelung in der Zukunft einmal angewendet werden sollte, ginge dies nicht zu Lasten der Jüngeren. Wie schon bei der bisherigen Schutzklausel würde auch eine potenziell ausbleibende Senkung der Rentenwerte aufgrund sinkender Löhne nachgeholt. Infolge der erweiterten Schutzklausel unterbliebene Rentenminderungen erhöhen lediglich den Ausgleichsbedarf.
Die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 bzw. 22 Prozent bis zum Jahr 2030 wird weder durch die Verschiebung der Riester-Treppe noch durch die Ausweitung der Schutzklausel gefährdet.
Gefahren drohen immer aus der realen Entwicklung der Wirtschaft. Aber selbst der bisherige dramatische Verlauf der weltweiten Wirtschaftskrise ändert daran bisher nichts. So stabil ist in Deutschland die gesetzliche Rente unterdessen finanziert. Und wenn uns kein wirtschaftspolitischer Meteorit auf den Kopf fällt, bleibt es auch dabei.
Hinter einem so technischen Vorgang wie der Rentenanpassung steckt übrigens sehr viel Arbeit. Ich möchte mich dafür bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRV Bund für die gute und reibungslose Zusammenarbeit bei der diesjährigen Anpassung bedanken. Nicht nur für die Lieferung des umfangreichen Datenmaterials, das nötig ist, um die Anpassung zu ermitteln. Vor allem auch für die praktische Umsetzung der Bestimmungen, die sich mit dem Wortungetüm Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 verbinden.
Ich weiß, welch ein immenser verwaltungs- und programmtechnischer Aufwand und welche enormen logistischen Herausforderungen hinter der pünktlichen Versendung von Millionen von Anpassungsbescheiden stecken. Das ist eine enorme Leistung.
Manche Bürgerinnen und Bürger haben ja ein Bild von Staub, Aktenbergen und überbordender Bürokratie vor Augen, wenn von der Deutschen Rentenversicherung die Rede ist. Wie falsch dieses Klischee ist, zeigt nicht nur die Effizienz, mit der Sie Ihren Auftrag erledigen. Sie können auch mit Stolz darauf verweisen, dass Sie sich zusammen mit den anderen Sozialleistungsträgern dem Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung der Bundesregierung angeschlossen haben. Durch ein vollautomatisiertes Beitrags- und Meldeverfahren werden die Unternehmen maßgeblich entlastet. Eine einheitliche Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung für alle Zweige der Sozialversicherung verspricht weitere Erleichterungen. Schon im Jahr 2007 hat die Deutsche Rentenversicherung die Betriebsprüfungen im Rahmen der Künstlersozialabgabe übernommen. Nun steht auf dem Programm, auch die Prüfung im Rahmen der Unfallversicherung zu übernehmen. Wir erwarten nicht nur mehr Effizienz durch den Wegfall von Doppelprüfungen, sondern auch eine bessere Umsetzung des Auftrags zur Aufklärung der Arbeitgeber. In der Konsequenz wird das auch zu einer höheren Beitragsehrlichkeit beitragen. Die Deutsche Rentenversicherung trägt damit wesentlich zur finanziellen Stabilisierung und einer guten Zukunft dieser sozialen Sicherungssysteme bei.
Der Erfolg bei der Künstlersozialversicherung zeigt sich darin, dass in der kurzen Zeit seit Mitte 2007 bereits mehr als 20.000 Arbeitgeber ermittelt werden konnten, die bislang keine Künstlersozialabgabe gezahlt haben. Nicht zuletzt deshalb konnte der Abgabesatz für das Jahr 2009 auf nur noch 4,4 Prozent gesenkt werden.
Nicht nur die Betriebe, auch die Bürgerinnen und Bürger spüren Verbesserungen durch vereinfachte Anträge und künftig auch durch sichere Online-Kommunikation mit elektronischen Signaturen.
Meine Damen und Herren,
trotz aller guter Nachrichten: Natürlich gibt es auch in Deutschland Rentnerinnen und Rentner, die nur schwer über die Runden kommen. Man darf da nichts verharmlosen: Auch bei uns finden sich einige in schwierigen Lebenslagen wieder. Wo es nötig ist, muss der Staat dafür sorgen, dass ein würdiges Leben im Alter möglich ist.
Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter haben wir 2003 diesen Auftrag angenommen und Hürden abgebaut, diese Hilfe auch annehmen zu können. Aber es stimmt eben auch, dass das Problem der Altersarmut in Deutschland im europäischen Vergleich erfreulich gering ist: In 2007 bezogen gerade einmal 2,4 Prozent der Über-65-Jährigen Grundsicherung im Alter.
Einige ziehen jetzt mit düsteren Prognosen durchs Land und gefallen sich darin, für die Zukunft Angst und Schrecken zu verbreiten. Das hat mit seriöser Politik aber auch gar nichts zu tun. Keiner weiß heute genau, wie sich Löhne und Gehälter, Beschäftigung, Rentenhöhe und private Vorsorge genau entwickeln werden. Wo wir aber heute schon erkennen können, dass es für einige besonders schwierig wird, da steuern wir gegen und werden das auch in Zukunft tun:
Im Regierungsprogramm hat die SPD beschlossen, die Rente nach Mindesteinkommen bis 2010 zu verlängern: Für diejenigen, die viele Jahre eingezahlt haben, aber aufgrund von Zeiten mit besonders niedrigem Einkommen dennoch nur eine kleine Rente bekommen, werden danach die entsprechenden Beitragszeiten höher bewertet.
So verhindern wir effektiv, dass Bürgerinnen und Bürger, die ein langes Erwerbsleben hinter sich haben, im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind.
Ab 2010 gibt es mehr Mindestlöhne. Durch die Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz und im Mindestarbeitsbedingungengesetz werden dann insgesamt 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Lohnuntergrenze geschützt sein. Wenn diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch ein noch erträgliches Auskommen und damit auch eine bessere Altersvorsorge erwirtschaften können dann wird die Rente nach Mindesteinkommen so nicht mehr nötig sein. Besser geht es noch mit einem allgemeinen Mindestlohn.
Und trotzdem sollten wir etwas tun: Ab 2010 sollten Zeiten der Arbeitslosigkeit höher gewertet werden, um sicherzustellen, dass keiner auf Grundsicherung angewiesen ist. Wer Altersarmut verhindern möchte, muss sich vor allem darum kümmern, dass jeder und jede während des Berufslebens vernünftig bezahlte Arbeit hat. Deswegen möchte ich mit einer einfachen Erkenntnis schließen:
Die beste Rentenpolitik ist eine gute Arbeitsmarktpolitik!
Die Grundlagen für eine gute Rente werden im Berufsleben gelegt. Aus einem geringen Einkommen kann nun einmal keine hohe Rente entstehen. Es kommt daher vor allem darauf an, dass wir allen in unserem Land die Möglichkeit geben, am Arbeitsmarkt teilzuhaben, für faire Einkommen und für Mindestlöhne sorgen. Und es kommt darauf an, dass wir Arbeit gut organisieren. Wer heute früh vielleicht mit 16 oder 17 ins Berufsleben einsteigt, der wird fünf Jahrzehnte im Arbeitsleben stehen.
Damit das auch gut möglich ist, braucht er oder sie gute Arbeitsbedingungen und zwar auch schon in jungen Jahren. Dazu gehören zum Beispiel: Arbeitsschutz, Betriebliches Gesundheitsmanagement, mitarbeiterorientierte Unternehmenskulturen und Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daran sieht man: Vieles hängt mit vielem zusammen im Sozialstaat.
Wir arbeiten im Arbeits- und Sozialministerium an all diesen Politikfeldern auch um sicherzustellen, dass die Altersvorsorge in Deutschland auf festen Füßen steht.
Herzlichen Dank.
Hier finden Sie die Internseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.