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13.06.2001

Maßnahmen gegen häusliche Gewalt

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Wir sprechen hier über eine Drucksache, die sich
mit häuslicher Gewalt beschäftigt. Ich glaube, es ist in dieser
Diskussion ganz wichtig, sich zu vergegenwärtigen,
daß es nicht die Häuser und Wohnungen sind, die die Gewalt
ausüben, sondern Menschen, und zwar meistens
Männer, die Frauen und Kinder prügeln. Deshalb ist es
wichtig, daß sich Parlament und Landesregierung mit den
Möglichkeiten auseinandersetzen, die man hat, etwas dagegen
zu unternehmen.
Ich finde, daß die Drucksache auch eine ganze Reihe von
Erkenntnissen erzielt hat, die hier wiedergegeben und in
der Debatte bereits besprochen wurden; deshalb will ich
es nicht wiederholen. Es ist aber auch wichtig zu sagen,
daß die Erkenntnisse, die dabei erzielt wurden, bereits zu
Umsetzungsschritten geführt haben, wenn es etwa darum
geht, daß Strafanzeigen geschrieben werden, die zwar statistische
Folgen haben, aber vor allem auch deutlich machen,
daß hier etwas geschieht, was von der Gesellschaft
nicht hingenommen werden kann. Es ist wichtig, wenn
daraus eine Konsequenz erfolgt ist, die zu einer Gesetzesänderung
führt, wie etwa beim SOG und der Verweisungsmöglichkeit,
die bereits besprochen worden ist.
Ferner ist es wichtig, daß sich die Erkenntnisse in eine bundesweite
Aktivität einbetten, nämlich in das Gewaltschutzgesetz,
das der Deutsche Bundestag zu befassen
und abschließend zu beraten hat. Das führt dazu, daß wir
ein Gesamtkonzept haben, das Männergewalt in Häusern
und Wohnungen verändern kann. Das ist das, was mir
wichtig ist.
Es ist sicher sehr oft so gewesen, daß man die Wirkung von
Gesetzen, auch von solchen, die abschreckend wirken
sollen, unterschätzt hat. Es ist natürlich ein bedenklicher
Vorgang, wenn Dinge, die zu Hause stattfinden, für privat
gehalten werden und nicht für den Gegenstand öffentlicher
Maßnahmen und öffentlichen Interesses. Darum ist es
auch nicht nur eine sprachliche Analogie, zu sagen: Es ist
richtig, daß die Staatsanwaltschaft mit zunehmendem
Maße öffentliches Interesse annimmt und von sich aus
verfolgend tätig wird, weil es in der Tat nicht hingenommen
werden kann, was in den Wohnungen und Häusern geschieht.
(Beifall bei der SPD und GAL)
Wir sind als Gesellschaft dafür verantwortlich, daß wir
normverdeutlichend tätig sind. Wir zeigen mit den Dingen,
die gesetzgeberisch unternommen werden, daß wir dieses
Verhalten für ganz falsch halten, für eines, das die Gesellschaft
ächtet. Wir wollen auch die Grundauffassung, die
Moral der Gesellschaft verändern. Dies hier ist keine Privatsache,
sondern eine Angelegenheit des Staates, des
Rechts und der Ordnung. Wenn man so will, gelten Law
and order auch in diesem Bereich. Ich finde es wichtig, daß
wir das mit den Maßnahmen, die hier erfolgt sind, voranbringen.
(Beifall bei der SPD und GAL)
Was mir auch wichtig wäre, ist das soll die Schlußbemerkung
sein , daß auch alle die Sache tatsächlich wichtig
nehmen. Da gibt es einige Zweifel. Ich will sagen, daß
ich es durchaus als bedrückend empfunden habe, bei
einigen Nachfragen mokierend zur Kenntnis zu nehmen,
daß es wahrscheinlich nicht ganz geschickt gewesen sei,
daß die Polizei nun mehr Anzeigen schriebe, weil man das
später wieder registrieren kann. Das drückt aus, daß man
noch nicht das richtige Verhältnis zum Thema hat. Das gleiche
gilt, wenn einem mit leicht zitterndem Lächeln gesagt
wird, ob es wohl richtig sei, sich jetzt mit solchen Themen
zu beschäftigen, oder das interessiere ja niemanden, wie
es hier im Hause von einem bedeutenden Politiker gesagt
wurde. Das sind Dinge, die nicht gehen.
(Beifall bei der SPD und GAL)
Ich glaube, diese gesellschaftliche Haltung muß sich auch
ändern.
Wenn uns hier, wie auch in der gesamten Gesellschaft, die
Gewalt, die in den Wohnungen und Häusern geschieht,
genauso aufregt wie alle andere schreckliche Gewalt in unserer
Gesellschaft, dann sind wir erst da angelangt, wo wir
hinkommen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und GAL)