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14.07.2008

Rede anlässlich des 34. Kongresses der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Fuchs,
sehr geehrter Herr Beck,
sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Welling,
sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 34. Kongresses der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen und  -pädagoginnen,  

ich habe die Schirmherrschaft für diesen Kongress sehr gerne übernommen, denn für die Bundesregierung steht die selbstbestimmte Teilhabe und Gleichstellung behinderter Bürgerinnen und Bürger weiterhin an prominenter Stelle auf der politischen Agenda.  

Seit 1994 steht in unserer Verfassung: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Mit dem Sozialgesetzbuch IX, dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben wir seit 1998 die Grundlagen dafür geschaffen, dass dieser Verfassungsgrundsatz tatsächlich immer stärker im Alltag behinderter Bürger ankommt.   Auch auf der internationalen Ebene setzt sich der Ansatz, dass es sich bei Politik für und mit behinderten Menschen um praktizierte Bürgerrechtspolitik handelt, immer stärker durch.   Jüngstes und gutes Beispiel ist die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen. Sie wurde in Rekordzeit erarbeitet und trägt jetzt das Potenzial in sich, die Lebenssituation von rund 650 Millionen behinderten Bürgerinnen und Bürgern weltweit zu verbessern.  

Insbesondere für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union war die Arbeit an der Konvention eine gute und wichtige Erfahrung. Zum einen weil die Verhandlungen die Möglichkeit boten, sich stärker als bisher über eigene Standards auszutauschen, voneinander zu lernen und dadurch neue Impulse für die nationale Gesetzgebung zu erhalten. Zum anderen weil deutlich wurde, wie sehr wir in Europa inzwischen einer Meinung sind über die Grundprinzipen der Behindertenpolitik.

Spätestens seit dem  "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003" mit seinem einprägsamen Motto "Nichts über uns ohne uns" gilt: Die Meinung der "Expertinnen und Experten in eigener Sache" zählt. In Deutschland gilt seit 1998: Es wird nicht mehr über die Köpfe behinderter Bürgerinnen und Bürger hinweg entschieden, sondern sie sind in alle Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren eingebunden. Denn, wer wüsste besser als sie selbst, wo es im Alltag hakt und wo Handlungsbedarf besteht. Auf diesen Sachverstand möchten wir auch in Zukunft nicht verzichten.  

Der Bundesregierung war es deswegen auch sehr wichtig, dass Deutschland zu den Erstunterzeichnern der Konvention gehörte und jetzt setzen wir alles daran, den Ratifizierungsprozess möglichst schnell abzuschließen.  

Sehr geehrte Damen und Herren,  
schon jetzt können wir feststellen: Die Konvention stößt notwendige Diskussionen an. Denn auch, wenn wir mit Recht stolz auf das Erreichte sein können, so müssen wir uns dennoch auch einigen kritischen Fragen stellen.   Ich will das konkret machen am Beispiel integrative oder wie manche es lieber nennen inklusive Beschulung. Ein Thema, das Sie als Pädagoginnen und Pädagogen natürlich besonders interessiert.

Zurzeit werden in Deutschland nur 15,7 Prozent der behinderten Schüler gemeinsam mit ihren nicht behinderten Altersgenossen unterrichtet. Mit dieser sehr niedrigen Zahl belegen wir in Europa einen der hinteren Plätze.   Deswegen brauchen wir wirksamere Frühförderstrukturen, integrative Kindergärten und mehr gemeinsames Lernen  behinderter und nichtbehinderter Kinder. Das sollte aber überlegt und vernünftig umgesetzt werden. Denn es gibt Behinderungsarten und Umstände, in denen eine Spezialschule tatsächlich die beste Alternative ist. Und gerade die Blinden- und Sehbehindertenschulen können auf eine sehr lange und erfolgreiche Tradition bei der optimalen Förderung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher zurückblicken.

Ich will, dass Wahlfreiheit besteht. Dazu muss die Wahlfreiheit aber erst einmal geschaffen werden. Denn für die meisten Behinderungsarten stellt der gemeinsame Kindergarten- und Schulbesuch die bessere Alternative dar, um die Grundlagen für echte Chancengleichheit von Anfang an zu legen.   Wer wüsste besser als Sie, wie wichtig es für behinderte Kinder ist, Normalität zu erleben und nicht mit dem Gefühl aufzuwachsen, von Anfang an ausgegrenzt und aussortiert zu werden.

Und umgekehrt gilt ebenso: Wer schon von klein auf den Alltag mit behinderten Freunden verbracht und ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse kennengelernt hat, der wird seine Jugendfreunde auch im späteren Leben im Gedächtnis haben. Und das wird seine Einstellungen und sein Handeln prägen: Sei er Stadtplaner, Arzt, Arbeitgeber oder Sachbearbeiter bei einem Rehabilitationsträger.  

Ich sehe die Bundesländer an dieser Stelle dringend gefordert, denn wir brauchen auch in diesem Bereich der Bildungspolitik einen gesellschaftspolitischen Durchbruch. Mein Ministerium ist deshalb im ständigen Gespräch mit der Kultusministerkonferenz. Die neue UN-Konvention liefert ein weiteres gewichtiges Argument für unsere Überzeugungsarbeit.

Ich freue mich sehr, dass die jüngsten Signale der Kultusministerkonferenz sehr positiv sind und die Länder sich bereits darüber abstimmen, ihre "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung" zu überarbeiten. Wir kämen damit dem Ziel, dass behinderte Kinder in der Schule das Rüstzeug mitbekommen, das sie später für die Suche nach einem Ausbildungs- und Arbeitsplatz brauchen, ein gutes Stück näher.   Sie als Blinden- und Sehbehindertenpädagogen arbeiten daran schon heute täglich mit großem Engagement und hoher Kompetenz. Sie leisten damit Tag für Tag einen wertvollen Beitrag, auch dafür, dass blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach Ausbildung und Beschäftigung erfolgreich sein können. Dieses Verdienst kann gar nichthoch genug eingeschätzt werden.

Denn Arbeit haben und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen zu können, das ist viel mehr als nur eine finanzielle Frage. Arbeit ist vielmehr ein Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe überhaupt.   Deswegen sind wir als Gesellschaft verpflichtet, alles und wirklich alles dafür zu tun, dass mehr Arbeit entsteht und jeder, der eine Ausbildung oder eine Arbeit sucht, die realistische Chance darauf erhält. Es gibt kein besseres Mittel als Arbeit, um auf eigenen Füßen zu stehen und mitten in der Gesellschaft anzukommen.   Schaut man ins Geschichtsbuch, so findet man viele Beispiele dafür, was große Männer und Frauen trotz, manchmal auch wegen ihrer Behinderung geschaffen und geschafft haben.

Fest steht: Behinderte Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbst sind die besten Botschafter für die Kompetenzen und die hohe Motivation, die behinderte Arbeitssuchende mitbringen.   Die Bundesregierung strengt sich wegen der zentralen Bedeutung von Arbeit für die gesellschaftliche Teilhabe ganz besonders an, um für behinderte Bürgerinnen und Bürger mehr Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung zu schaffen. Diese Förderung bleibt notwendig, um individuelle Startchancen zu verbessern.  

Die "Initiative job" und "Job4000" sind erfolgreich. Gemeinsam mit der Förderung der Übergänge von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt und der Unterstützten Beschäftigung schnüren wir daraus ein effizientes Gesamtpaket. Und auch der Ausbildungsbonus, der zum neuen Ausbildungsjahr eingeführt wird, unterstützt in besonderem Maße, dass zusätzliche Ausbildungsstellen für behinderte Jugendliche, die schon länger als ein Jahr eine Ausbildung suchen, entstehen können.  

Sehr geehrte Damen und Herren,

149.915 schwerbehinderte Arbeitslose hat die Agentur für Arbeit im Juni gemeldet. Die gute Nachricht ist: Das sind fast 13 Prozent weniger als vor einem Jahr. Und Monat für Monat finden einige 1000 behinderte Arbeitsuchende eine neue Perspektive auf dem Arbeitsmarkt.   So weit, so erfreulich aber richtig ist auch: Die Entwicklung bei den schwerbehinderten Arbeitslosen ist noch immer nicht so positiv wie auf dem Arbeitsmarkt insgesamt. Deshalb bleiben wir ehrgeizig! Unser Ziel ist die volle und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an der Arbeitswelt.    

Dazu brauchen wir eine noch bessere Vermittlung. Deswegen ist mein Ziel, dass wir es schaffen, die Arbeitsvermittlung in Deutschland zur leistungsfähigsten Institution unseres Landes und zur bestfunktionierenden weltweit zu machen. Das erreichen wir nicht über Nacht, aber innerhalb des nächsten Jahrzehnts können wir das schaffen.   Dieses Ziel leitet uns auch bei der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Wir wollen die aktive Arbeitsmarktpolitik noch effizienter machen und sicherstellen, dass jeder passgenau die Förderung bekommt, die gebraucht wird. Dazu kommt, dass die Bundesagentur kontinuierlich die Leistungen in den Bereichen berufliche Rehabilitation und Vermittlung schwerbehinderter Menschen verbessert.   Der im Sozialgesetzbuch IX festgeschriebene Anspruch auf die behindertengerechte Ausstattung beziehungsweise den Umbau eines Arbeitsplatzes und das Recht auf Arbeitsassistenz sind Errungenschaften, mit denen Deutschland international zu den Vorreitern gehört.  

Meine Damen und Herren,  gerade für die Sinnesbehinderungen gilt: Die technischen Errungenschaften unserer Zeit bieten insbesondere für die Arbeitsplatzgestaltung hervorragende Möglichkeiten, Behinderungen auszugleichen und Kommunikationsbarrieren einzureißen. Diese Möglichkeiten wollen wir nutzen!   Die revolutionärsten Veränderungen spielen sich im Bereich Internet ab. Gleichzeitig ist dort allerdings auch die Gefahr am größten, dass Barrieren nicht ab-, sondern aufgebaut werden.

Über dieses Unvermögen der Menschheit, intelligente Technik auch intelligent zu nutzen, hat Albert Einstein schon 1921 geklagt: "Warum beglückt uns die herrliche, das Leben erleichternde, Arbeit ersparende Technik so wenig? Die einfache Antwort lautet: weil wir noch nicht gelernt haben, einen vernünftigen Gebrauch von ihr zu machen."

Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir es klüger anstellen werden.   Viele von Ihnen kennen die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" in Fachkreisen kurz BITV genannt. Diese Rechtsverordnung bestimmt, dass behinderte Menschen die Informationen aller öffentlichen Internetauftritte und Angebote von Bundeseinrichtungen grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können. Insbesondere für blinde und sehbehinderte Internet-Nutzerinnen und -Nutzer eröffnet das schon heute neue Welten.  

Die Zuständigkeit für den gesamten Bereich barrierefreie Kommunikationstechnologie
und damit auch für die BITV ist seit Ende letzten Jahres in meinem Ministerium angesiedelt. Hier können die verschiedenen Ansätze für barrierefreie Informationstechnik nun in eine Richtung laufen und die Zuständigkeiten an einer Stelle gebündelt werden. Das alles geschieht dann unter dem Dach des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes.  

Sehr geehrte Damen und Herren,  
wir haben vor zwei Jahren gemeinsam mit den Verbänden eine erste Überprüfung der BITV durchgeführt. Das Ergebnis ist: Sie ist effektiv und die Seiten der Bundesministerien stehen gut bis sehr gut da. Aber es wurde auch deutlich, dass wir schon jetzt an eine Novellierung dieser Verordnung gehen müssen, um mit dem rasanten technologischen Fortschritt mithalten zu können. Im Rahmen der Novelle wollen wir auch neue internationale Standards berücksichtigen. Den Experten und Verbänden werden wir das Konzept in den nächsten Wochen vorstellen. Anschließend soll dann der erste Entwurf für eine Neufassung der Verordnung für eine barrierefreie Informationstechnologie fertig gestellt werden.  

Dazu gesellt sich ein zweites ehrgeiziges Projekt der Bundesregierung: das "eGovernment-Programm". Unser Ziel ist gute Verwaltung oder wie man neudeutsch sagt: "Good Governance".   Wir wollen das Programm auch dafür nutzen, die aktive Arbeitsmarktpolitik für behinderte Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Deswegen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des eGovernment-Programms der Bundesregierung ein Projekt zum Thema "eGovernment-Strategie für Teilhabeleistungen und Belange behinderter Menschen" entwickelt. Diese Strategie soll helfen, die selbstbestimmten Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen durch Informations- und Kommunikationstechnologien zu verbessern.  

Wir wollen damit auch einen Impuls setzen, damit behinderte Bürgerinnen und Bürger stärker als bisher als Kunden gesehen werden, und nicht als Fälle.   Außerdem streben wir dadurch Effizienzsteigerungen auf Anbieter- und Anwenderseite und eine optimale Vernetzung der Verwaltungen für eine "Dienstleistung aus einer Hand" an. Das kann nur gelingen, wenn wir uns auf die tatsächlichen Bedürfnisse behinderter Bürgerinnen und Bürger konzentrieren.   Das war bei den bisherigen nationalen oder auch internationalen eGovernment-Programmen häufig nicht der Fall. So wurden beispielsweise Dienstleistungen online gestellt, die gar nicht gebraucht und in Folge dessen auch nicht abgerufen wurden.

Deswegen und weil es inzwischen ohnehin eine Selbstverständlichkeit ist haben wir die "Expertinnen und Experten in eigener Sache" von Anfang an bei der Erstellung der Strategie eingebunden.   Ich glaube, wir haben gemeinsam viele gute Ideen gesammelt. Insgesamt planen wir mit der Strategie 36 verschiedene Projekte, die wir in den nächsten fünf Jahren realisieren wollen.   Das können wir nicht allein schaffen, dafür brauchen wir die Mitarbeit von Behörden, Einrichtungen und Unternehmen und natürlich auch die der behinderten Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Verbände.  

Ich bin sicher: Gemeinsam werden wir es schaffen, bis zum Jahr 2012 die in der Strategie gesetzten Ziele Wirklichkeit werden zu lassen.   Dazu soll beispielsweise ein bedarfsorientiertes und umfassendes Online-Portal für die Belange behinderter Internet-Nutzer aufgebaut werden. Mit dem Portal sollen vorhandene und relevante Internetangebote vereinigt oder vernetzt werden. Diese zentrale Plattform soll dann wiederum Ausgangspunkt für weitere eGovernment-Projekte sein, um zum Beispiel den Antrag auf ein "Persönliches Budget" einfacher und schneller stellen zu können.  

Sehr geehrte Damen und Herren,  
das alles betrifft den öffentlich-rechtlichen Bereich. Um echte Barrierefreiheit herzustellen, brauchen wir aber auch mehr barrierefreie Lösungen im Bereich der privaten Wirtschaft.   Das Behindertengleichstellungsgesetz bietet über das Instrument der Zielvereinbarung dafür gute Möglichkeiten, die aber zur Zeit noch zu wenig genutzt werden.   Die Verbände berichten mir, dass sie mehr inhaltliche und organisatorische Unterstützung benötigen, zum Beispiel in Form einer Anlauf- und Beratungsstelle. Und was für den Bereich Zielvereinbarungen gilt, betrifft auch eine ganze Reihe anderer Instrumente, die im Sozialgesetzbuch IX, im Behindertengleichstellungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angelegt sind.  

Den bürgerrechtlichen Ansatz konsequent zu Ende denken bedeutet daher, dass wir Wege finden müssen, um die Behindertenverbände in die Lage zu versetzen, die Umsetzung der Gesetzgebung aktiv auf Augenhöhe voranzutreiben.   Dieser Ansatz ist aus den Vereinigten Staaten unter dem Begriff "Enablement" zu deutsch Befähigung bekannt.

Ich will dafür in den kommenden Bundeshaushalt Mittel für zwei konkrete Projekte einstellen: Erstens wollen wir ein zentrales Kompetenzzentrum für Zielvereinbarungen einrichten. Damit wollen wir, dass § 5 BGG die Kraft und die Dynamik entfalten kann, die wir brauchen, um auch außerhalb des öffentlich-rechtlichen Regelungsbereiches der Barrierefreiheit einen Durchbruch zu erreichen. Einen ersten Vorschlag meines Hauses diskutieren wir aktuell mit den Verbänden.  

Und wir wollen zweitens ein Rechtsberatungssystem und Informationssystem aufbauen, um Verbände und behinderte Bürgerrinnen und Bürger darüber aufzuklären, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können. Unser Ansatz dabei ist: Wir leisten damit Hilfe zur Selbsthilfe, ohne Bevormundung!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,  Sie sehen, wir führen den 1998 angestoßenen und seitdem mit Leben gefüllten Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik konsequent fort. Und wir sind noch lange nicht am Ende, sondern machen uns warm für die nächste wichtige Etappe.   Die Meinung und der Ratschlag der Blinden- und Sehbehindertenpädagoginnen und -pädagogen ist mir dabei wichtig. Daher meine Bitte: Bringen Sie sich weiter in der gewohnt konstruktiv-kritischen Weise ein.  

Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und wünsche Ihrem Kongress einen erfolgreichen Verlauf!