16.11.2000 - Bundestag
Teilzeit-und Befristungsgesetz
Auszug aus dem Plenarprotokoll 14/133
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Das Wort hat für die SPD-Fraktion der Kollege Olaf Scholz.
Olaf Scholz (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist, glaube ich, ein für die Geschichte der Bundesrepublik ganz bedeutsamer Tag.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Ja! Klimmt ist zurückgetreten!)
Wir befinden uns nämlich in einem Prozess des Aufholens.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Miserable Rentenreform!)
Wir holen bei europäischen Entwicklungen auf, die die Bundesrepublik Deutschland über viele Jahre verschlafen hat und wo es notwendig war, dass wir endlich auf den Stand der Zeit kommen.
(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ihr braucht einen neuen Wahlverlierer! Ihr habt noch einen Posten frei!)
In unserem Land haben wir in den letzten Jahren über Vorbilder diskutiert, die wir nachmachen und deren Erfahrungen wir kopieren sollen. Eines dieser Länder, das immer wieder vorbildhaft erwähnt worden ist, sind die Niederlande. In den Niederlanden gibt es eine sehr moderne Arbeitsmarktpolitik. In den Niederlanden gibt es viele Dinge, die zu einer hohen Beschäftigungsquote geführt haben.
(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Schauen Sie sich das einmal genau an, wie flexibel die sind!)
Ein wichtiger Punkt ist die Teilzeitarbeit. Teilzeitarbeit ist in den Niederlanden viel mehr ausgeprägt als in unserem Staate. Wie haben die Niederlande das gemacht? Sie haben im Juli dieses Jahres ein Gesetz verabschiedet, das die Teilzeitarbeit für die Beschäftigten mit einem Rechtsanspruch versieht. Wenn wir uns ansehen, was im November dieses Jahres im Deutschen Bundestag beschlossen wird, dann stellen wir fest, dass ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wird.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ende der Vertragsfreiheit!)
Innerhalb von zwei Jahren ist es uns gelungen, einen 16-jährigen Still- stand zu beenden und mit den fortgeschrittensten Ländern Europas im Bereich der Arbeitszeit und der Arbeitsmarktpolitik gleichzuziehen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN - Hans Michelbach [CDU/CSU]: Neue Reglementie-rungen! Hervorragend!)
Dabei muss man zugeben, dass die Niederländer natürlich nicht erst seit Juli einen solchen Rechtsanspruch haben; sie haben ihn durch Richterrecht schon früher gehabt. Aber nun gibt es auch ein Gesetz dieser Art. Hier wird immer so provinziell diskutiert. Wir haben uns nun ein Vorbild genommen. Viele der ge-setzlichen Bestimmungen, die Sie im Gesetzentwurf finden, stammen aus den Niederlanden und sind, außer dass man sie in die deutsche Rechtssprache übersetzt hat, identisch.
Insgesamt haben wir, so denke ich, einen Gesetzentwurf vorliegen, der sich auf zweierlei Weise mit dem Thema Flexibilität beschäftigt: Flexibilität, die für den Arbeitsmarkt wichtig ist, die keine einseitige Angelegenheit ist, muss, wenn sie für das arbeitsrechtliche Geschehen und für die Wirklichkeit in den Unternehmen und in den Betrieben bedeutsam werden soll, für beide Seiten, also sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber, gleichermaßen gelten. Der eine Teil des Gesetzentwurfes beschäftigt sich mit Flexibilität aus Sicht der Arbeitnehmer. Das ist der Rechtsanspruch auf Teilzeit, den wir hier festschreiben. Der zweite Teil des Gesetzentwurfes be-schäftigt sich mit Interessen hinsichtlich der Flexibilität, die sich aus Sicht der Arbeitgeber ergeben. Das ist das, was zur befristeten Beschäftigung geregelt wird. Ich glaube, dass das deshalb ein sinnvoll kombiniertes Gesetz ist, weil es diese beiden Aspekte beschreibt und sinnvolle, lebenspraktische Regelungen für die Wirklichkeit in den Unternehmen aufzeigt.
Nun will ich etwas zu den verschiedenen Einwendungen sagen, die gegen den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit vorgebracht worden sind. Ich spreche vor allem der größten Oppositionsfraktion, der CDU/CSU, ein Lob aus. Sie hat den heute nicht zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf "Teilzeitbeschäftigung - wirtschaftsverträglich und familiengerecht fördern" vorgelegt. Wenn man sich ihn ansieht, dann stellt man fest, dass dort nicht unser Weg gegangen wird. Es wird darin aber festgestellt, dass es einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit geben muss. Wir loben Sie dafür, dass Sie unsere Argumentation unterstützen. Einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit soll es geben. Er ist dort verankert.
Was aber unterscheidet Sie von uns? - Sie sagen, diesen Rechtsan-spruch soll es nicht für jede Frau und jeden Mann geben; Sie sagen, es sollen vielmehr nur bestimmte Bevölkerungsgruppen in bestimmten Fällen die Möglichkeit haben, diesen Rechtsanspruch durchzusetzen. Das ist nach all den Erfahrungen, die wir auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben, eine schlechte Lösung. Wenn wir bestimmte Bevölkerungsgruppen mit dem Vorteil versehen, dass für sie beson-dere arbeitsrechtliche Bedingungen gelten, so birgt das immer auch die Gefahr in sich, dass
sie bei der Einstellung deswegen nicht berücksichtigt werden. Darum wäre Ihr Gesetzentwurf in der praktischen Wirkung, wenn man ihn be-schließen würde, ein Gesetzentwurf zur Frauendiskriminierung; denn nur sehr fortschrittliche Unternehmer würden sich davon nicht abschrecken lassen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Anke Fuchs: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kolb?
(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Der will nur seine Redezeit verlängern!)
Olaf Scholz (SPD): Ja.
Vizepräsidentin Anke Fuchs: Bitte sehr, Herr Kolb.
Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Es muss etwas Wichtiges gefragt werden. - Herr Kollege Scholz, Sie sind ja nicht wirklich so naiv, das zu glauben, was Sie gerade gesagt haben. Wie stehen Sie dazu, dass im "Spiegel" - Heft 45/2000 - zu lesen ist:
Im Ergebnis wird dies
- ihr Gesetz -
dazu führen, dass die Unternehmen künftig schon bei der Einstellung solche Bewerber aussondern, die später häufig eine Teilzeitstelle wünschen - wie etwa Frauen mit Kindern.
Ist nicht bei Ihrem Gesetz die Wirkung genau die gleiche wie bei dem der CDU/CSU?
Olaf Scholz (SPD): Ich glaube, dass auch "Spiegel"-Redakteure manchmal nicht jeden Satz überdenken, den sie schreiben. Dieser Satz jedenfalls ist nicht zu Ende gedacht. Es kann und wird nicht so sein, dass man jemandem ansieht, dass er eventuell einen Anspruch auf Teilzeitarbeit geltend machen wird - es sei denn, man unterstellte, dass bestimmte Gruppen von Menschen dies tun. Wir aber wollen erreichen, dass alle Menschen von diesem Recht Gebrauch machen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ich möchte auch noch Folgendes ergänzend sagen: Wir haben ja den Rechtsanspruch bereits im Zusammenhang mit dem Erziehungsurlaub geregelt. Das ist eine wichtige Vorerfahrung. Doch es geht natürlich nicht nur um die Periode, die dort geregelt ist, sondern um das ganze Leben. Wir werden auch erreichen müssen, dass fortschrittliche, moderne Familien die Möglichkeit haben, ihr Arbeitsleben und ihr Berufsleben miteinander in Einklang zu bringen.
Ich glaube, viele Unternehmen werden uns in ein paar Jahren dafür loben, dass wir diesen Schritt hier gegangen sind.
(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Das glaube ich nicht!)
Denn was soll geschehen? Wenn man zum Beispiel als Führungskräfte im Unternehmen auf Menschen zurückgreift, die mit anderen Men-schen verheiratet sind oder zusammenleben, die ebenfalls als Führungskräfte infrage kommen, dann gibt es zwei, die ihre Interessen haben, was das private Zusammenleben und die berufliche Entwicklung betrifft. Das miteinander in Ein- klang zu bringen, neue Aushandlungsprozesse möglich zu machen, das alles ge-schieht mit diesem Gesetz. Darum glaube ich, dass wir eine gute Regelung zustande gebracht haben.
Alle Arbeitgeberinteressen in diesem Zusammenhang sind berücksichtigt. Wenn es betriebliche Gründe gibt, die einer solchen Rege-lung entgegenstehen, dann kann das eben nicht realisiert werden. Mehr muss man und braucht man nicht zu regeln. Das ist meines Erach-tens sehr sinnvoll geschehen.
(Beifall bei der SPD - Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Es wird eine Vielzahl von Prozessen über diese Fragen geben!)
- Es wird nicht eine Vielzahl von Prozessen geben, wie Sie immer sagen. Sie sind viel zu misstrauisch, was die Kultur und die Rechtskultur in unserem Lande betrifft. Gesetze werden in unserem Lande - das ist ein Vorzug unserer Kultur - meistens befolgt. Nur ein ganz kleiner Teil von Streitigkeiten - als Anwalt habe ich eine Zeit lang davon gelebt -
(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Und wahrscheinlich nicht schlecht!)
wird vor Gericht ausgetragen. Die meisten Menschen halten sich einfach an die Gesetze.
(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Aber nur, wenn sie sinnvoll sind!)
Insofern wird dieses Gesetz auch meinungsbildend wirken.
(Beifall bei der SPD - Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ar-beitgeber vor den Kadi - das ist Ihr Prinzip!)
Vizepräsidentin Anke Fuchs: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwi-schenfrage des Kollegen Hinsken?
Olaf Scholz (SPD): Ja.
Vizepräsidentin Anke Fuchs: Danach bitte ich, von Zwischenfragen abzusehen. Dann machen wir in unserer Debatte weiter. - Herr Hinsken, bitte sehr.
Ernst Hinsken (CDU/CSU): Herr Kollege Scholz, Sie erwecken hier den Eindruck, als wenn Sie von dem Geschehen in den Betrieben viel verstehen würden. Ich möchte Sie einmal konkret fragen, wie das bei einem Betrieb ist, der bereit ist, den einen oder anderen Arbeitnehmer auf dessen Wunsch hin auf Teilzeit zu setzen und der dann plötzlich feststellt, dass die Aufträge mehr werden und er wieder Vollzeitbeschäftigte benötigt. Kann er dann den Arbeitsplatz wieder umwandeln, ihn länger beschäftigen, um der Auftragslage gerecht zu werden, oder nicht?
Olaf Scholz (SPD): Nein, er kann das nicht. Wir leben nämlich in einem Land, das es durch sein Grundgesetz verbietet, jemanden zu einer Arbeit zu zwingen, zu der er sich vertraglich nicht verpflichten möchte.
(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Der Arbeitgeber hat bei Ihnen überhaupt keine Rechte mehr! Sie belasten das Betriebsklima!)
Aber es gibt die Möglichkeit: mit den Beschäftigen darüber zu reden, ob sie ihre Arbeitszeit wieder ausweiten möch-ten, zu sehen, ob unter den anderen Teilzeitbeschäftigen jemand ist, der das möchte, oder jemanden neu einzustellen. Es gibt also genügend flexible Reaktionsmöglichkeiten. Da muss das Gesetz keine Zwangsregelung zur Mehrarbeit beinhalten, wie Sie das offenbar vorschlagen.
(Beifall bei der SPD - Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Keine Ahnung von dem, was da passiert!)
Ich glaube auch - vielleicht sollte ich das noch ergänzend zu Ihrer Frage sagen -, dass man nicht unterstellen sollte, Arbeitgeber kämen mit ihren Arbeit-nehmern nur klar, wenn sie sie zwingen können. Die meisten Arbeitgeber, die ich kenne, sind solche, die das auch ohne Zwang hinbekommen. Ich glaube, auch das gehört zu unserem Lande.
(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Sie setzen doch auf Zwang!)
Der zweite Teil des Gesetzes beschäftigt sich mit der Befristung. Hier ist etwas geregelt, was 1985 seinen ersten Nieder- schlag in der Gesetzgebung gefunden hat, und ich will gerne zugeben, dass wir uns damals sehr gefürchtet haben.
(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Damals waren Sie dagegen!)
Wir haben uns gefürchtet, weil wir annehmen mussten, die Etablierung einer sachgrundlosen Befristung in unserem Arbeitsrecht könne dazu führen, dass immer mehr Arbeitsverträge nur als befristete Verträge ausgestaltet werden. Wenn man das alles betrachtet, muss man im Nachhinein sagen, dass das nicht eingetreten ist. Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge hat trotz des Beschäftigungsförderungsgesetzes und aller seiner Regelungen nicht zu- genommen. Das hat uns ermutigt, den vielfältigen Wünschen nachzukommen und zu sagen: Wir wollen das Beschäftigungsförderungsgesetz in dem Teil der Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung verlängern, weil wir sagen: Es hat diese schlechten Wirkungen nicht gehabt und es ist ein unbürokratisches Flexibilitätsinstrument für Arbeitgeber gewesen. Schließlich hat das manchen Beschäftigtengruppen überhaupt erst den Eintritt in das Be-rufsleben ermöglicht.
(Karl-Josef Laumann [CDU/CSU]: Aber dazu haben Sie 15 Jahre gebraucht, um das zu begreifen!)
Wir werden dieses Gesetz, das auch Sie immer zur Erprobung verlängert haben, jetzt endgültig beschließen und werden den Missbrauch, der sich mit diesen Regelungen verbunden hat, endgültig und wirksam unterbinden. Es ist eine gute Reaktion auf all die Erfahrungen, die man seit 1985 machen konnte, dass die langen Befristungsketten, die einige wenige Arbeitgeber unter dem Deckmantel des Beschäftigungsförderungsgesetzes realisiert haben, endgültig durchbrochen werden. Manche haben es nämlich tat- sächlich so gemacht, dass sie Beschäftigte zwei Jahre mit einer sachgrundlo-sen Befristung beschäftigt haben, sie dann fünf Monate als Urlaubsvertretung eingesetzt haben, was eine sachlich begründete Befristung ist, dann für zwei Jahre wieder zu einer sachgrundlosen Befristung übergegangen sind, dann sie als Schwangerschaftsvertretung eingesetzt haben, danach sie wieder mit einer sachgrundlosen Befristung beschäftigt haben usw.
Weil alle diese Missbrauchsmöglichkeiten natürlich nicht zugelassen werden sollen, haben wir jetzt einen Weg gefunden, dies in dem Gesetz zu unterbinden, indem man nur bei einer Neueinstellung die Möglichkeit hat, eine solche sachgrundlose Befristung zu wählen. Ansonsten ist man auf das angewiesen, was seit Anfang der 50er-Jahre in unserem Arbeitswesen immer möglich gewesen ist, nämlich Menschen befristet zu beschäftigen.
(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Was sagt der Sachverstän-digenrat dazu?)
Ich habe mit Millionengehältern im Jahr bezahlte Unternehmensvorstände gesehen, die sich beklagt haben, es sei nach dem neuen Gesetzentwurf nicht mehr möglich, jedes Jahr im Dezem-ber zu Weihnachten immer dieselben Verkäuferinnen, die damit einverstanden waren, befristet zu beschäftigen. - So ein Quatsch! Da geht natürlich immer noch. Das ging bis 1985. Aber einige haben zwischenzeitlich vergessen, dass es unser Recht schon immer zuließ, eine befristete Beschäftigung mit einem sachlichen Grund zu rechtfertigen. Deshalb ist diese Behinderung, die einige in dem neuen Gesetz vermuten, gar nicht gegeben. Es wäre hilfreich, wenn sich die Leute noch einmal anschauten, was in unserem Gesetz wirklich steht.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ich glaube, dass wir im Übrigen auch sehr viel Ser-
vicearbeit für die Bürgerinnen und Bürger geleistet haben. Es kommt bei der Gesetzgebung auch darauf an, dass man den Menschen, die kein Jurastudium hinter sich gebracht haben, die Möglichkeit gibt, mit den Gesetzen umzugehen. Die meterdicke Rechtsprechung zur befristeten Beschäftigung durch das Bundesarbeitsgericht kann man nicht jemandem empfehlen, der sich fragt: Soll ich dort nun arbeiten oder nicht bzw. soll ich ihn nun einstellen oder nicht?
(Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Das wird durch Ihr Gesetz nicht besser, sondern schlimmer! - Karl-Josef Laumann [CDU/CSU]: Was meinen Sie, was die bei Teilzeit zu tun bekommen?)
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes über die Möglichkeiten einer sachlich begründeten Befristung sind ins Gesetz geschrieben worden. Das ist eine Hilfe, weil man nur noch in dieses Gesetz schauen muss.
Auch sind die an vielen Stellen durcheinander geratenen Vor-schriften darüber, was bei einem Streitfall passiert und welche Formvorschriften dabei einzuhalten sind, im Gesetz geordnet. Ich glaube, auch das ist eine sinnvolle Ergänzung, die unser Arbeitsrecht dringend benötigt hat.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ich komme zu dem zurück, was ich eingangs versucht habe darzustel-len: Die Bundesrepublik Deutschland hat hinsichtlich eines modernen Arbeitsrechts einen deutlichen Rückstand in Europa. Wir liegen hinter anderen Ländern zurück, die wir - das kann man in den Sonntagsreden aller Parteien hören - immer bewundern. Jetzt ist eine Regierung angetreten, die gesagt hat: Wir wollen den europäischen Standard erreichen. Wir haben uns bei der Frage der modernen Arbeitszeitregelung an das niederländische Vorbild mit dem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit angekoppelt. Wir haben eine die Arbeitneh-mer
schützende und die Unternehmen mit ausreichender
Flexibilität versehende Regelung für die befristete Beschäftigung gefunden.
Wundern Sie sich nicht - Sie werden damit noch öfter konfrontiert wer- den -, dass wir auf dem Niveau Europas angekommen sind. Bedauern Sie nicht, dass wir nicht weiter mit Ihnen zurückbleiben wollen. Das ist nicht unsere Ab- sicht.
Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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16.11.2000