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23.05.2014

Vereidigung der Nachwuchskräfte für den Polizeidienst

Vereidigung der Nachwuchskräfte für den Polizeidienst

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft,
sehr geehrte Vertreter des Konsularischen Korps,
sehr geehrte Nachwuchskräfte,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

im Namen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg begrüße ich Sie herzlich auf dem Rathausmarkt der Freien und Hansestadt Hamburg zur feierlichen Vereidigung von 104 Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärtern sowie 53 Kommissarsanwärterinnen und -anwärtern.

Es freut mich sehr, dass viele Eltern, Partner, Verwandte und Freunde an diesem Festakt teilnehmen. Mit ihrer Anwesenheit zeigen Sie Ihre Unterstützung für die Entscheidung ihrer Angehörigen zum Dienst in der Polizei.

Liebe Anwärterinnen und Anwärter,
Sie treten in einem ganz besonderen Jahr in unsere Polizei ein. Am 25. Mai 1814, also übermorgen vor 200 Jahren, beschloss der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, die damals bestehenden verschiedenen Polizeien der Stadt in einer einheitlichen Polizeibehörde zusammenzufassen.

Bis dahin gab es zum Beispiel die Wedde, das war die Sitten- und Ordnungspolizei. Für die öffentliche und private Sicherheit war die Prätur zuständig, die Nachtwache sollte auch dem Brandschutz dienen und die Hafenpatrouillen der Sicherheit im Hafen.

Diese alten Bezeichnungen lassen die lange Tradition unserer Polizei erkennen, aber auch, wie sehr sich die Polizei in Hamburgs wechselvoller Geschichte verändert und weiterentwickelt hat. Aus einer kleinen Gruppe von Polizeibeamten und Hilfskräften ist eine Großstadtpolizei mit rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geworden.

Aus den oft strengen Autoritätspersonen im Auftrag des Obrigkeitsstaats früherer Jahrhunderte wurde eine bürgernahe Polizei im Dienste unseres Gemeinwesens. Wir Hamburgerinnen und Hamburger wissen, was wir an unserer Polizei haben. Und Sie gehören ab heute dazu.

Der 23. Mai ist ein denkwürdiger Tag, nicht nur wegen des heutigen Festakts. Heute wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 65 Jahre alt Anlass auch für die besondere Beflaggung heute.

Für die Polizei hat unsere Verfassung in mehrfacher Hinsicht eine herausragende Bedeutung. Polizistinnen und Polizisten haben die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, und das heißt konkret vor allem: Leben und Gesundheit, Freiheit und Eigentum des Einzelnen zu schützen und damit Angriffe auf ihn und seine Grundrechte abzuwehren.

Zugleich verkörpern Sie als Teil der vollziehenden Gewalt sichtbar das Gewaltmonopol des Staates. In dessen Namen und im Rahmen der geltenden Gesetze müssen Sie unter Umständen in die Rechte einzelner Bürger eingreifen. Aber auch das geschieht unter Achtung der Grundrechte eines Jeden. Nur der sorgsame und gewissenhafte Umgang mit dem Gewaltmonopol sichert der Polizei Akzeptanz und Unterstützung für ihre Arbeit.

Mit der heutigen öffentlichen Vereidigung im Zentrum unserer Stadt werden Sie, meine Damen und Herren, in besonderer Weise auf die Verfassung und unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat verpflichtet.

Viele von Ihnen haben bereits in anderen Berufen eine Ausbildung absolviert und gearbeitet; einige haben studiert oder waren bereits bisher im öffentlichen Dienst beschäftigt. Für andere unter Ihnen stellt die Ausbildung in der Polizei den ersten Schritt in die Berufswelt dar.

Die Entscheidung, in den öffentlichen Dienst einzutreten, gibt Ihnen für das weitere berufliche und private Leben ein hohes Maß an Sicherheit und Perspektive. Sie werden eine höchst interessante und für unsere Gesellschaft sehr wichtige Aufgabe wahrnehmen. Ob Sie künftig bei der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder der Wasserschutzpolizei Ihren Dienst verrichten werden es wird Ihnen nie langweilig werden oder an neuen Herausforderungen mangeln.

Polizistin oder Polizist zu sein ist ein verantwortungsvoller, vor allem aber auch ein Erfahrungsberuf, der sich im Alltag stets aufs Neue bewähren muss. Die polizeiliche Professionalität im Alltag erfordert insbesondere die Fähigkeit, gerade dann objektiv, unparteiisch, vorschriftsmäßig und zugleich menschlich zu handeln, wenn man Ihnen einmal verständnislos, unfreundlich oder gar feindselig gegenübersteht.

Das ist nicht immer einfach umso höher schätze ich Ihre Bereitschaft, diese Herausforderung anzunehmen und das Vertrauen der Bevölkerung in unsere der Demokratie und Fairness verpflichtete Polizei nicht zu enttäuschen.

Und weil Sie Ihren Dienst in einer Millionenstadt leisten werden, die gern ihre Weltoffenheit betont und in der Frauen, Männer und Kinder aus 180 Nationen leben, gewinnt immer mehr das an Bedeutung, was man interkulturelle Kompetenz nennt. Also das Verständnis und unverzichtbare Fingerspitzengefühl für die Besonderheiten der unterschiedlichen kulturellen Hintergründe.

Darum ist es schon seit Jahren für unsere Polizei selbstverständlich, diese Kompetenz bereits in der Ausbildung zu vermitteln sowie Anwärterinnen und Anwärter mit Migrationshintergrund einzustellen allein bei dieser Vereidigung sind es 20, deren Erfahrungen und Sichtweisen eine wertvolle Bereicherung für die polizeiliche Aufgabenerfüllung darstellen.

Meine Damen und Herren,
der Senat und die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg unternehmen große Anstrengungen, die hohe Leistungsfähigkeit und den guten Ruf der Hamburger Polizei zu erhalten.

Dass das nicht nur Worte sind, sehen Sie daran, dass der Senat trotz der in der Verfassung festgeschriebenen Schuldenbremse die Vollzugspolizei von Stellenstreichungen ausnimmt.

  • Wir haben zudem die Zahl der Polizeivollzugskräfte in den Polizeikommissariaten um 100 erhöht,
  • die Ausbildungsvergütung während des Grundstudiums für Anwärter des gehobenen Dienstes wieder eingeführt,
  • die Dienstunfallfürsorge und die Dienst-unfallentschädigung für posttraumatische Belastungsstörungen verbessert
  • und nicht zuletzt für alle Polizeivollzugs-beamtinnen und -beamten die Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr ab 1. Oktober 2014 wieder eingeführt neu Eingestellte wie Sie beziehen damit wieder Heilfürsorge.


Außerdem werden zusätzlich insgesamt zehn Millionen Euro in die Optimierung der Ausstattung und Stärkung des Polizeivollzugsdienstes fließen.

Denn wir wissen: Eine wesentliche Voraussetzung für leistungsfähige Sicherheitsbehörden sind gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In diesem wie in den kommenden Jahren werden wir jedes Jahr 250 Bewerberinnen und Bewerber bei der Polizei einstellen und ausbilden, um diesen Anspruch zu gewährleisten.

Dazu gehört außerdem ein zeitgemäßes Nachwuchsmarketing, wie man heute sagt, und vor allem attraktive Arbeitsbedingungen, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang erinnere ich an eine berufliche Besonderheit des Polizeiberufs: die sogenannte Einheitslaufbahn. Sie alle, die Sie heute ihre berufliche Laufbahn in der Hamburger Polizei beginnen, können unabhängig von Vorbildung oder früherem Beruf in die höchsten Dienstränge der Polizei aufsteigen. Nutzen Sie diese Chancen ich lade Sie ausdrücklich dazu ein!

Die Polizei, die Sie heute kennenlernen, wird sich auch in Zukunft laufend an politische, gesellschaftliche, demografische oder technische Entwicklungen anpassen, um ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden zu können. Sie, unser polizeilicher Nachwuchs, sind dafür unverzichtbar.

Liebe Anwärterinnen und Anwärter,
ich wünsche Ihnen eine interessante Ausbildung und einen erfolgreichen Abschluss. Die Kolleginnen und Kollegen auf den Polizeikommissariaten, beim Landeskriminalamt und auf den Funkstreifenbooten im Hafen freuen sich auf Sie!

Für Ihre Laufbahn bei der Hamburger Polizei wünsche ich Ihnen Glück, Erfolg und die Zufriedenheit, die eine sinnvolle Aufgabe im Dienst der Gemeinschaft zu spenden vermag.

 

Es gilt das gesprochene Wort.