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19.04.2012

Versammlung des Hamburgischen Richtervereins

 
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrter Herr Dr. Tully,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
Die anstehende Konsolidierungsaktion wird eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre sein. Ich kann dem nicht widersprechen. Gesagt hat es einer der sieben Hamburger Bezirksamtsleiter und in der Presse stand es am Freitag, dem 13. April.
 
Alle sieben Bezirksamtsleiter und ich zitiere sie nur als Beispiel - haben Recht und werden es noch lange haben, nicht nur an angeblichen Unglückstagen des Kalenders. Staatliches Handeln in Zeiten der Haushaltskonsolidierung, das ist mein heutiges Thema, und kein Zweifel, der Senat tritt jetzt, mit dem kommenden Haushalt, in eine vorentscheidende Phase.
 
Auf die Herausforderung freue ich mich. Und ich bin optimistisch, dass wir sie bestehen werden. Eine Haushaltskonsolidierung in Zeiten abnehmenden Lichts, wie der Roman heißt, in Zeiten allgemeiner Depression, das wäre eine Reise, über deren gutes Ende man besorgt sein könnte. Depression nicht nur im streng ökonomischen Sinn, sondern auch was die Stimmung in der Stadt betrifft.
 
Aber so ist es ja nicht, im Gegenteil! In der Stadt ist Vieles auf gutem Weg, sind Viele in Bewegung, haben wir Grund zum Optimismus. Warum kommen immer mehr neue Hamburgerinnen und Hamburger dazu? Weil sie es attraktiv finden, hier zu leben, und sich für ihre berufliche Zukunft und ihre Familien und ihr persönliches Leben etwas davon versprechen. Weil sie wissen, dass sich die Stadt um gute Bedingungen für ihre Bewohner, ob eingesessen oder zugewandert, von der Kita an kümmert.      
 
Es gibt Wachstum, es wird investiert und gebaut, es wird konsumiert und sonntags schlendert man gern auch mit auswärtigen Gästen durch die Hafencity, mit der hanseatischen Mischung aus Spott über diese oder jene Architektur, und doch Stolz auf das, was Hamburg da Erstaunliches an die Wasserkante stellt.         
 
Weil das so ist, weil wir wissen, dass die Stadt und ihre Bewohner es wert  sind, werden wir die Aufgabe bewältigen. Die da lautet: Schon jetzt, und unverdrossen bis 2020, müssen wir auf die im Grundgesetz festgelegte Schuldenbremse hinarbeiten, das heißt darauf, dass wir die Vorgaben erfüllen.  
 
Ab 2020 wird Hamburg keine neuen Schulden mehr machen. Das wird jetzt auch in der Hamburger Verfassung stehen. Und damit das gelingt, haben wir festgelegt, dass bis dahin die Ausgaben um nicht mehr als ein Prozent pro Jahr steigen dürfen.
 
Das alles wissen Sie und auch der breiten Öffentlichkeit beginnt es sich einzuprägen. Eine positive Folge der bundes-, eigentlich ja europaweiten Schuldendiskussion ist, dass einst populäre, jetzt nur noch populistische Forderungen nach Steuersenkungen bald verebben werden.
 
Warum? Weil nicht nur in Hamburg die Lage in den Haushalten der Länder und Kommunen dazu führen wird, dass in allen Parteien eher über moderate Einkommensverbesserungen geredet werden wird und nicht über das illusorische und sinnlose Gegenteil.
 
Die Schuldenbremse fasst nicht automatisch. Wir haben uns in Hamburg so genau, wie es geht, ausgerechnet, wie viel Geld wir 2020 ausgeben dürfen, ohne neue Schulden zu machen. Und zwar nicht auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzung, sondern mit Rückblick auf die vergangenen zwanzig Jahre.
 
Die durchschnittliche Einnahmensteigerung lässt sich mit etwa zwei Prozent voraussagen. Ein Prozent erlaubte jährliche Ausgabensteigerung habe ich genannt. Eine ziemlich zugestellte hohle Gasse, durch die unsere fiskalischen Ideen hindurch müssen! Am Ende müssen und werden wir strukturell zehn Prozent des Haushalts einsparen.
 
Wir geben derzeit etwa 11,4 Milliarden Euro aus und werden 2020 circa 12,5 Milliarden ausgeben können. Das entspricht ungefähr der jährlichen Steigerung von einem Prozent; genau 0,88 %.
 
Wir legen kein martialisches Sparprogramm auf, das ist klar, denn dergleichen hat noch selten funktioniert. Wir müssen zehn Jahre lang konsequent konsolidieren und gleichzeitig in die wesentlichen Bereiche gezielt investieren. Das ist doch etwas anderes, als würden wir nur überall streichen und wegnehmen müssen!
 
Welches sind die wesentlichen Bereiche? Alle diejenigen, die es den Hamburgerinnen und Hamburgern ermöglichen, umgeben von guter Infrastruktur in einer großen Stadt zu leben, zu arbeiten oder zu lernen. Mit einer guten und bezahlbaren Wohnung als Lebensmittelpunkt. Bestmöglich gefördert und ausgebildet, von der Krippe über die Kita und die Grundschulen bis zum Schulabschluss und der Berufsausbildung oder dem Studium. Unabhängig davon, in welchem Elternhaus oder Stadtteil ein Kind aufwächst.
 
Das ist der Rahmen. Und was der Senat im ersten Jahr schon in die Wege geleitet hat, ist vorzeigbar: der Krippenausbau, die Senkung der Kita-Gebühren und dass die Studiengebühren wegfallen. Der Start des Wohnungsbauprogramms 6.000 pro Jahr, vertraglich vereinbart mit den Bezirken und die Vereinbarung mit den Energieversorgern zur Energiewende in Hamburg. Wir nutzen die Windenergie, bauen die Speichertechnik aus und sind mit der E-Mobilität weiter als alle anderen Städte in Deutschland.
 
Wir bauen U- und S-Bahnen und das Bussystem aus, ebenso das Radnetz, und wir fördern das Carsharing.
 
Meine Damen und Herren,
dass wir in Hamburg vor dieser Aufgabe stehen die ich jetzt mal eben versucht habe, in wenige Sätze zu fassen diese Aufgabe ist ja in Wahrheit eine großartige Chance. Überall wird vorhergesagt, in Deutschland nimmt die Zahl der Bürger ab. Aber das gilt eben nicht für Hamburg. Uns ist vorhergesagt, dass wir 2030 mindestens 1,9 vielleicht zwei Millionen Einwohner sein werden. Also darf mit dem Wohnungsbau in dieser Stadt nie wieder aufgehört werden.
Und wenn wir das wirtschaftliche Wachstum, das in Hamburg möglich ist, realisieren wollen, dann müssen wir sicherstellen, dass jeder, der sein Glück in Hamburg sucht, es hier auch finden kann. Weil die eben aufgezählten Voraussetzungen bestehen. Das zu Stande zu bringen, das ist die große Leistung, die wir in Hamburg solidarisch miteinander hinbekommen müssen.
 
Hamburg ist eine große Stadt. Größe verstehe ich auch qualitativ und als Konzept, das Entwicklung möglich macht und die Bewohner die vorhandenen und die neu dazu kommenden in die Lage versetzt, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen. Es geht darum, aus der Dichte und der Vielfalt des Zusammenlebens etwas zu machen: urbanes Leben, Stadtleben.
 
Jede Hamburgerin und jeder Hamburger soll ihr und sein Leben selbst gestalten können: selbstbewusst, ausgebildet, integriert, solidarisch, hilfsbereit.
 
Ob man das Empowering nennt oder wie auch immer sonst, ist egal. Natürlich kostet es Geld, wenn es ein flächendeckendes Angebot an Krippen- und Kitaplätzen gibt; wenn eine Ganztagsbetreuung angeboten wird; wenn alle Regelschulen die Möglichkeit bieten, am Ende das Abitur zu machen; wenn auch denjenigen, die das nicht anstreben, oder die sich vor bisher unüberwindliche Hindernisse gestellt sehen, dazu verholfen wird, dass ihnen der Übergang von der Schule über eine Ausbildung in das Berufsleben gelingt. Und wenn wir gute Universitäten haben.
 
Dazu gehört die Einbürgerungsinitiative des Senats. Wir wollen die Einbürgerung weiter fördern und tun es mit Erfolg. 400.000 Zuwanderer leben in Hamburg. 160.000 von ihnen haben schon den deutschen Pass. 137.000 könnten ihnen folgen. Die schreibe ich an und lade sie ein, Deutsche zu werden.
 
Ich habe gesagt: Martialische Sparprogramme funktionieren nicht. Was funktioniert? Ich weiß, dass der vom Senat beschlossene Weg zur Haushaltskonsolidierung auch die Justiz vor erhebliche Herausforderungen stellt.
 
Ein Konsolidierungskurs, der einen Personalabbau von jährlich 250 Stellen umfasst um das schon einmal zu konkretisieren kann den drittgrößten Personalkörper unserer Stadt, nämlich den der Justiz und des Strafvollzugs, nicht vollständig ausnehmen. Konsolidierung verlangt, die Ausgaben und die Einnahmen wieder in Einklang zu bringen. Auf beiden Seiten kann man und muss man etwas tun. Das gilt auch für die Justiz.
 
Dabei verkenne ich keineswegs, dass sie mit der Gewährung von Recht und der Gewährleistung von Rechtsfrieden eine wichtige gesetzliche Aufgabe und eine herausragende gesellschaftliche Funktion hat. Regierung und Verwaltung sind auf eine leistungsfähige Justiz angewiesen.
 
Ich weiß auch, dass der Anteil des Einzelplans der Behörde für Justiz und Gleichstellung am gesamten Haushalt nur etwa vier bis fünf Prozent ausmacht. Und dass ihre Ausgaben im Wesentlichen Personalkosten sind.
 
1. Einnahmenseite: Kostendeckungsgrad der Justiz
Was vielen draußen gar nicht bewusst ist: Die Justiz erzielt durchaus erhebliche Einnahmen. Bei den Gerichten gibt es auch kostendeckende Bereiche. 
 
Aber, zum Beispiel, für die Rechtspflege geben wir pro Einwohner 180 Euro aus. Eingenommen haben wir, pro Einwohner gerechnet, aber nur 80 Euro. Das bedeutet einen Deckungsgrad von gerade einmal etwa 45 Prozent. Damit liegen wir in etwa im bundesweiten Durchschnitt.
 
Diesen Kostendeckungsgrad wollen und müssen wir verbessern. Wobei klar ist, dass es nicht darum geht, dass die Justiz vollständig kostendeckend arbeiten soll.
 
Aber aus diesem Grund beteiligen sich die Länder gegenwärtig intensiv am Gesetzgebungsverfahren zur Kostenrechtsmodernisierung. Ziel muss sein, die Einnahmesituation maßvoll zu verbessern, ohne dadurch Hürden für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger aufzubauen.
 
Steigerungen zum Beispiel bei den Gerichtskosten sind nicht automatisch sozialunverträglich. Seit 1994 hat es keinen Inflationsausgleich gegeben. 
An diesen Schrauben kann man zwar nicht beliebig drehen aber eine moderate Anpassung der Gebühren ist in meinen Augen rechtsstaatverträglich.
 
Ich werde die Bundesjustizministerin nicht aus der Pflicht entlassen, durch eine Verbesserung der Einnahmesituation der Länder eine leistungsfähige Justiz zu gewährleisten.
 
Dabei dürfen wir uns unter anderem nicht gegen die Anwaltschaft ausspielen lassen. Natürlich müssen auch die Interessen der Anwälte berücksichtigt werden, aber nicht auf Kosten der Justiz. Für eine funktionierende Rechtspflege müssen alle Bereiche solide finanziert sein.
 
2. Ausgabenseite
Auf der Ausgabenseite wird es für die Justiz schwierig, die Vorgaben der Haushalts-konsolidierung einzuhalten. Das weiß ich.
 
Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind die Personalkosten der größte Ausgabenblock. Nennenswerte Investitionen, die man verschieben oder auf die man verzichten könnte, gibt es nicht. Vier Bereiche scheinen mir in Frage zu kommen:
 
a) Modernisierung
Erstens bin nicht sicher, ob die Justiz ihr Modernisierungspotenzial schon vollständig ausgenutzt hat. Sparzwänge haben schon in der Vergangenheit zu Modernisierungsschüben geführt, die durchaus mit Qualitätsverbesserungen zusammengetroffen sind. Denken Sie etwa an das Mahnverfahren, das automatisierte Grundbuch oder das Handelsregister. 
 
b) Rückgang der Eingänge
Zweitens: Ein Teil der jetzt notwendigen Umschichtungen und Ausgabenbegrenzungen hätte bei einer verantwortungsbewussten Finanzpolitik längst erfolgen müssen, unabhängig von dem Ziel einer Schuldenbegrenzung.
 
In vielen Bereichen der Justiz sind die Verfahrenseingänge rückläufig. Das hat vielfach zu einer erfreulichen Verkürzung von Verfahrensdauern geführt. Die Politik und die Öffentlichkeit haben dies sehr wohl zur Kenntnis genommen und wissen es zu schätzen. Aber wenn bei steigenden Eingangszahlen zusätzliches Personal gefordert wird, unter Berufung auf Personalbemessungssysteme, dann muss dies bei umgekehrten Vorzeichen auch umgekehrt gelten.
 
c) Aufgabenkritik
Drittens Aufgabenkritik. Das Wort muss man nicht lieben, zum Teil hat es die Bürokratie schon zur Schaffung zusätzlicher Neigungsgruppen veranlasst. Trotzdem stellt sich die generelle Frage auch in der Justiz: Warum sollten staatliche Leistungen und Strukturen hier nicht ebenso kritisch überprüft werden, wie anderen Orts?
 
Weil sie gesetzlich vorgegeben sind, könnten Sie jetzt nicht ganz zu Unrecht  antworten. 
 
Hier müssen wir aber unterscheiden: Organisatorisch gibt es schon jetzt manche Möglichkeiten, Veränderungen vorzunehmen. Bestimmte gerichtliche Aufgaben zum Beispiel können konzentriert werden. Nach meinem Eindruck ist das in manchen Fällen, in denen es sinnvoll ist, bereits geschehen - etwa beim gemeinsamen Mahngericht von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
 
In anderen Fällen bringt eine Aufgabenkonzentration außer weniger Bürgernähe nichts. Ich erinnere an die hoffentlich erledigte Diskussion zu einer Zusammenlegung von Fachgerichten, oder zur länderübergreifenden Fusion von Obergerichten.
 
Daneben besteht die Möglichkeit struktureller Veränderungen. So werden wir wohl nicht darum herum kommen, dass die gerichtlichen Instanzenzüge auf den Prüfstand gestellt werden. Auch über die Größe von Spruchkörpern oder Änderungen im Verfahrensrecht wird zukünftig nachzudenken sein. Veränderungen in diesem Bereich können allerdings im Wesentlichen nur über den Bundesgesetzgeber erfolgen.
Ich wünsche mir eine offene Diskussion ohne Vorurteile und ohne die üblichen Reflexe. Nicht jede Verkürzung des Instanzenzuges bedeutet automatisch eine Aushöhlung des Rechtsstaates.
Jede Strafrichterin, jeder Strafrichter unter Ihnen könnte mir sicher eine ganze Reihe von Vorschlägen machen, wie sich kleine Veränderungen bei der Strafprozessordnung vornehmen ließen, die die Rechte der Verteidigung nicht beeinträchtigen, das Verfahren aber deutlich beschleunigen würden. 
 
d) Rückflüsse staatlicher Leistungen
Viertens und schließlich: Rückflüsse staatlicher Leistungen. Denn so selbstverständlich es ist, dass der Staat Prozesskostenhilfe, Unterhaltsvorschuss oder Betreuungskosten übernimmt, so muss es auch selbstverständlich sein, diese Leistungen zurückzuverlangen, wenn wieder Geld da ist.
 
Hier haben wir in Hamburg eine ganz schlechte Quote, die es zu verbessern gilt. Dafür müssen wir sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen modernisieren als auch die Praxis verbessern.
 
Meine Damen und Herren,
der Rechtsstandort Hamburg kann sich national und international sehen lassen.
 
Mehr als 9.000 Anwältinnen und Anwälte arbeiten in dieser Stadt viele von ihnen hoch spezialisiert. Die hiesige Gerichtsbarkeit genießt bundesweit großes Ansehen. Außerdem verfügt die Stadt über ein sehr leistungsfähiges Notariat, das im vergangenen Jahr sein 200-jähriges Jubiläum gefeiert hat.
 
Eine weitere wichtige Säule des Rechtsstandorts Hamburg sind die diversen wissenschaftlichen Einrichtungen wie etwa die Universität Hamburg, die Bucerius Law School oder das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Ebenso natürlich der Internationale Seegerichtshof und die Handelskammer, die auch dem Verein Rechtsstandort Hamburg angehört. Und auch die vielen sonstigen Einrichtungen und Institutionen, Schiedsstellen und Vereine tragen alle mit ihrer Arbeit zur Stärkung des Rechtstandorts Hamburg bei.
 
In erster Linie aber hat Hamburg eine gute und leistungsfähige Justiz. Das sollten wir auch laut und deutlich sagen. Mit anderen Worten: Wir dürfen gern Werbung für uns machen. Denn eine verlässliche, schnelle und kostengünstige Justiz ist ein wichtiger Standortvorteil. Und da kann Hamburg sich im nationalen und internationalen Vergleich sehen lassen.
 
Meine Damen und Herren,
die Schuldenbremse, ich sage es noch einmal, gelingt nicht mit einem martialischen Sparprogramm, sondern sie gelingt dann, wenn wir zehn Jahre lang konsequent konsolidieren. Während wir in die wesentlichen Bereiche gezielt investieren.
 
Unvermeidlich sind tausend einzelne Entscheidungen und die ersten paar hundert werden aus den Haushaltsberatungen für 2013 und 2014 hervorgehen. Diesen Pfad müssen in ähnlicher Weise auch die anderen Länder beschreiten. Das wird die Diskussion über Haushalts- und Steuerpolitik in Deutschland völlig verändern. Es wird einsinken, welchen dramatischen Paradigmenwechsel wir durch die Schuldenbremse eingeleitet haben.
 
Der von vielen beschworene schlanke Staat wird von ganz alleine kommen.
 
Auf vieles Andere wird sich auch die Verwaltung einstellen müssen je früher, desto besser. Es wird eine permanente Knausrigkeit in die Verwaltung einziehen. Und doch werden wir das tun, was Finanzsenator Peter Tschentscher so formuliert hat: die Stadt sehr viel stärker unspektakulär in Ordnung bringen.
 
Lassen Sie es mich einmal sportlich ausdrücken, unspektakulär und mit den Worten des Hamburger Ehrenbürgers Uwe Seeler: Ich bin ja immer Optimist. Und danke für Ihre Aufmerksamkeit.  
 


Es gilt das gesprochene Wort.